Ein Artikel mit gelungenem Artikelbild, bitte anklicken! Der gelernte Psychologe erkennt in der gezeigten Konstellation und Körpersprache, der weniger gelernte erkennt immerhin den Personenkreis, dem der ganze Aufwand gewidmet wird:

Stadt Gütersloh zahlt für Flüchtlingsberatung

Verlängerung: Die unter dem Dach der Diakonie eingerichteten Personalstellen sollen weiterhin aus dem städtischen Haushalt bezuschusst werden. Trotz nachlassenden Zuzugs gebe es für die Berater reichlich zu tun
Gütersloh. Die Stadt will die Flüchtlingsberatung der Diakonie weiter fördern. Für die beiden Stellen kalkuliert sie 2018 mit einem Zuschuss von 150.500 Euro, die Diakonie hätte einen Eigenanteil von lediglich zehn Prozent zu tragen. Die Stadtverwaltung begründet ihre Bereitschaft damit, dass der Bedarf an beratenden und unterstützenden Maßnahmen für die Flüchtlinge nach wie vor hoch ist.
Die Stadt fördert die beiden Vollzeitstellen der Diakonie seit 2015. Hatte die evangelische Kirchengemeinde die städtischen Kosten in den ersten beiden Jahren noch durch einen Zuschuss von 70.000 Euro gemindert, so steht dieses Geld nun nicht mehr bereit. Die Stadt strebt mit der Diakonie eine Vereinbarung an, in der neben der Höhe des Zuschusses ein Qualitätssicherungsverfahren vereinbart wird, wonach die konkreten Leistungen zur Flüchtlingshilfe stets in Abstimmung mit der Stadt an den Bedarf anpasst werden können. Überdies soll die Diakonie bis Mitte 2018 ein aktualisiertes Konzept ihrer Flüchtlingsberatung vorlegen.
"Standen in den Vorjahren besonders die Unterbringung, Fragen zum Asyl-verfahren bzw. zum Aufenthaltsstatus, gesundheitliche Akutversorgung, Aufnahme von Kindern in Tagesbetreuung und Schule und die Sprachförderung deutlich im Vordergrund, so gewinnen zu-nehmend komplexere Aspekte einer nachhaltigen Integration an Bedeutung (Ausbildung, Arbeitsintegration, soziale Integration, Wohnen, Teilhabe an Kultur und Freizeit etc.)", heißt es in der Vorlage.

Daneben ist eine weitere Veränderung zu beobachten: Die klassische Trennung zwischen "geflüchteten Menschen im Asylverfahren" und "Anerkannten" verwischt.
Genauso kommt vor, dass der Asylantrag abgelehnt wurde, der Bewerber aber aus diversen Gründen nicht zurückgeführt werden kann - er verharrt in einer rechtlich schwierigen Situation und bedarf weiter der Betreuung. Die bislang eher scharfe Unterscheidung zwischen Flüchtlingsberatung und Migrationsberatung spielt bei der Diakonie daher immer weniger eine Rolle. Darauf, so die Stadt, sei auch eine Antwort auf konzeptioneller Ebene zu finden. Die vorgesehenen regelmäßigen Abstimmungsgespräche und die Vorlage eines aktualisiertes Konzeptes zielten genau darauf. Die Stadt wahre auf diese Weise die Gesamtsteuerung, ohne sich bei den konkreten Maßnahmen statisch festlegen zu müssen.
http://www.nw.de/lokal/kreis_gueters...sberatung.html