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    Wohnraumförderung exklusiv für Flüchtlinge - Sozialer Wohnungsbau mal anders

    Bisher gelten die Auflagen für Sozialwohnungen, wenn diese einen bestimmten Zeitraum, Bindungsfrist: 7 Jahre, Personen mit Wohnberechtigungsschein zur Verfügung gestellt werden.

    In diesem Fall bricht man mit diesen Vorgaben, Bestimmungen und Gesetzen und fördert Wohnraum, der danach sieben Jahre nur exklusiv Flüchtlingen zur Verfügung gestellt wird und erst danach allen Personen, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen.

    (Da davon auszugehen ist, dass bis dahin alle Flüchtlinge auch einen Wohnberechtigungsschein erhalten - verdienen werden wohl die wenigsten - werden diese wohl dann darin wohnen bleiben, denn sie gehören ab da ja zu den "allen berechtigten Mietern", die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen)

    Man könnte diesen Artikel demnach auch übertiteln:
    Wie Steuergelder zweckentfremdet werden, Bestimmungen und Gesetze gebrochen und die Deutschen für dumm verkauft werden und dies auch noch bejubeln sollen.

    Die Gegner des Vorhabens werden übrigens im Gegensatz zu den Befürwortern namentlich genannt.

    Das ist aber eine zu lange Überschrift. Daher hier der Jubelartikel (das Haus bzw. Anwesen liegt übrigens in bester Lage - das Foto des Artikels überzeugt):

    Stadtrat Riedenburg beschließt Kauf

    Mit 12:7 Stimmen beschloss der Stadtrat den Kauf des Alten Landratsamtes und den Umbau – zunächst für anerkannte Flüchtlinge.

    Bürgermeister Siegfried Läsch präsentierte das Projekt unter den neuen Vorzeichen, die sich am 29. Mai im Gespräch mit Baudirektorin Maria Schiederer von der Regierung von Niederbayern abgezeichnet hatten und zwischenzeitlich ausgearbeitet wurden. Entgegen dem ursprünglich verfolgten Modell, wonach im Rahmen des kommunalen Wohnraumförderprogrammes Ankauf und Umbau zu je 30 Prozent bezuschusst worden wären, erhält die Kommune nun 90 Prozent auf alle förderfähigen Umbaukosten– für den Umbau des alten Landratsamtsgebäudes in Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge mit einer Bindungsfrist von sieben Jahren.

    Läsch: Vielschichtige Vorteile

    Danach stehen die Wohnungen für alle berechtigten Mieter zur Verfügung. Die Vorteile sind laut Läsch vielschichtig: man habe von Anfang an Einfluss auf die Mieterstruktur – anders als bei der in einem Nebengebäude angeschlossenen Gemeinschaftsunterkunft, bei der man mehrfach erfolglos um die Zuweisung von Familien gebeten hatte. Läsch: „Wir haben die Möglichkeit, dort eine vernünftige Mieterstruktur aufzubauen.“ Klare Ansage des Rathauschefs: „Riedenburg kann und muss sich diese sinnvolle und nachhaltige Investition leisten!“

    Diese Sicht teilten die meisten Ratsmitglieder. Bezahlbarer Wohnraum für Leute mit kleinerem Einkommen seien absolute Mangelware, von Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge, die aus der Gemeinschaftsunterkunft ausziehen müssten, ganz zu schweigen. Rund 60 000 Euro hat die Stadt schon in die Hand genommen für eine Containerlösung und ein Dreiermodul dann im Rathausgarten aufgestellt, denn selbst Stellflächen für die Container seien dünn gesät.

    Vizebürgermeister Konrad Halbig (CWG) mahnte, auch die Kosten für die Containerlösung in die Berechnungen einzubeziehen. Dass die Flüchtlingskrise sich abschwäche, glaube offenkundig nur Karl Freihart (CWG), der gegen das Projekt stimmte.
    Für die Befürworter war der Ankauf des Alten Rathauses und die Schaffung von Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge mit einer siebenjährigen Bindungsfrist ein Mittel, die Lage in diesem Mietsegment zu entschärfen.

    Andere Kaufinteressenten

    Läsch kritisierte die in seinen Augen völlig rechtswidrige und fehlerhaft ausgelegte Landesstraf- und Verordnungsgesetz, das den Kommunen die Verantwortung für „obachlose“ anerkannte Flüchtlinge, die aus Gemeinschaftsunterkünften ausziehen müssten, aufzwinge und die Gemeinden damit überfordere. In die Entscheidungsfindung floss auch das Wissen darum ein, dass die bestehende Gemeinschaftsunterkunft für 75 Menschen ausgelegt und mit derzeit 60 Personen belegt sei; für das einstige Landratsamtsgebäude liegt eine gültige Baugenehmigung für eine weitere Unterkunft mit 60 Plätzen vor – und Interessensbekundungen von privaten Investoren, wie zu erfahren war.


    „Die bauen dann eine GU und die Regierung setzt auf grössere GUÂ’s mit längeren Laufzeiten. 130 bis 140 Plätze für Asylbewerber auf zehn bis fünfzehn Jahre, inklusive der geschilderten Problematik der Obdachlosenunterbringung, von Familiennachzug ganz zu schweigen - wäre das richtig und von den Ehrenamtlichen zu schaffen? “ fragte Läsch. Zustimmung kam von Maria Kaffl-Häng (SPD), Integrationsbeauftragte und Mitinitiatorin des Unterstützerkreises. Sie hätte gerne auf die Bindungsfrist verzichtet und „im Interesse der Integration eine frühere Durchmischung“ in der Mieterstruktur gehabt. Mit dem Projekt könne man „Druck aus der angespannten Lage in Riedenburg heraus nehmen und der Verdrängungswettbewerb lässt nach. Es kommen auch wieder Einheimische zum Zug.“ Weitere Aspekte aus ihrer Sicht: Ressourcenschonung– die Versiegelung weiterer Flächen im Talgrund sei keine Alternative zur Revitalisierung des Altbestandes.

    Mit gutem Vorbild voran gehen

    Sandra Schmid (BGR) wandte ein, man könne nicht nach Wegen suchen, Immobilienbesitzer zu bewegen, ihre Leerstände zu beseitigen und ihre Häuser instand zu setzen, ohne selbst mit gutem Beispiel voran zu gehen. Angesichts der Förderquote sei dies „eine Chance, die nicht noch einmal kommt!“. Das dürfte auch auf die Möglichkeit zutreffen, in den Besitz eines so grossen, zentral gelegenen und bebaubaren Grundstücks zu gelangen. Dies und der Blick auf den Immobilienmarkt waren auch für Max Sedlmeier (CSU) gute Gründe für ein „Investment, bei dem man zugreifen muss“.

    Sammlung der Gegenstimmen

    Helmut Simon (CWG) befürchtete, dass die Höhe der kalkulierten Umbaukosten nicht ausreichend sei.

    Axel Uttlinger (BGR) stimmte mit Blick auf die finanzielle Lage der Stadt und anstehende Investitionen dagegen.

    Dr. Martin Schwarzmeier (BGR) fand die „alten Schrottgebäude“ viel zu teuer; letztlich bliebe eine Million für zwei uralte Gebäude, die wir über kurz oder lang abreissen müssen.“

    Kurt Schiefer (BGR) wandte ein, Riedenburg habe mit dem Alten Rathaus, dem Bahnhofsgebäude und dem alten Schulhaus bereits etliche Altimmobilien – „das holt uns längerfristig ein!“ Und man brauche noch Geld für die Sanierung der Grund- und Mittelschule.

    Karl Freihart (CWG) zeigte sich von der Nachhaltigkeit nicht überzeugt und ging von einer Entspannung der Flüchtlingskrise aus.
    Und noch ein kleiner Rundgang durch die Bestimmungen und Gesetze, die gebrochen werden.

    Kosten, Förderung und Finanzierung

    • Die Ausgaben

      Die Ausgaben für Ankauf und Umbau des Landratsamtes und den Ankauf der Gemeinschaftsunterkunft (GU) samt Nebenkosten für den Grunderwerb, liegen bei rund 2,63 Millionen Euro.

    • Die Einnahmen

      Die Einnahmen aus Wohnbauförderung – 90 Prozent der Umbaukosten des alten Landratsamts – und Mieteinnahmen der Gemeinschaftsunterkunft auf 3,5 Jahre liegen bei 1,31 Millionen Euro.
    Kosten, Förderung und Finanzierung

    • Der Kostenanteil

      Der Kostenanteil der Stadt beträgt somit 1,33 Millionen Euro. Zur Tilgung dienen die Mieteinnahmen des Landratsamts von netto 42 650 Euro jährlich. Tilgungsfrist: 31 Jahre.

    • Der Wert

      Der Wert des 2622 Quadratmeter grossen, zentrumsnahen Grundstücks liegt bei 386 719 Euro.


    http://www.mittelbayerische.de/regio...rt1533399.html
    Geändert von Turmfalke (25.06.2017 um 13:28 Uhr)
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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