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Grundgesetz geändert: So schnelll kann es gehen
Natürlich kann man kein Grundgesetz ändern, wenn es darum geht, was schon Kohl versuchte, den Asylrechtsparagraphen aus dem Grundgesetz zu streichen oder die Bürgerrechte zu stärken, in dem man Volksentscheide aufnimmt oder, in unseren Breiten sinnvoll, das Recht auf Wohnraum festzuschreiben - hätte ja auch etwas mit Würde zu tun -, es geht aber ganz schnell, wenn es um die politische Konkurrenz geht...
Grundgesetz geändert Bundestag streicht der NPD das Staatsgeld
Der Bundestag hat mit mehr als zwei Dritteln der Stimmen das Grundgesetz geändert. Danach bekommen verfassungsfeindliche Parteien erst einmal sechs Jahre lang kein Geld vom Staat.
Da es um nicht verbotene Parteien geht, wird wahrscheinlich Herr Maas bestimmen, ab wann und durch was eine Partei verfassungsfeindlich ist und erst einmal sechs Jahre lang (Witz?) kein Geld vom Staat erhält.
Der Bundestag hat der NPD einen Schlag versetzt. Mehr als zwei Drittel der Abgeordneten votierten am Donnerstag in namentlicher Abstimmung für eine Änderung des Grundgesetzes, die den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung vorsieht. Auch steuerliche Vorteile fallen weg. Für die Änderung sprachen sich geschlossen Union und SPD auf. Bei Grünen und Linken gab es Bedenken.
Die Entscheidung richtet sich primär gegen die Rechtsextremen und ist eine Folge des gescheiterten Verbotsverfahrens. Im Januar hatte das Bundesverfassungsgericht den Antrag des Bundesrates abgewiesen, die NPD aufzulösen, aber eine Änderung des Grundgesetzes zum Entzug der Staatsgelder angeregt. Der Partei droht nun der Verlust ihrer wichtigsten Einnahmequelle. 2016 erhielt die NPD nach Angaben der Bundestagsverwaltung rund eine Million Euro.
Der Bundestag ergänzte jetzt Artikel 21 des Grundgesetzes, der bislang nur die Funktion der Parteien definiert sowie vage Kriterien für verfassungswidriges Verhalten von Parteien genannt hatte. In zwei neuen Absätzen heißt es, Parteien seien von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen, wenn sie „nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden“. Das soll auch für mögliche „Ersatzparteien“ gelten. Und: Wie bei der Frage, ob eine Partei verfassungswidrig ist und gegebenenfalls verboten werden muss, entscheidet auch über den Ausschluss von der staatlichen Finanzierung das Bundesverfassungsgericht. Der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung oder alle zusammen stellen also wie bei einem Verbotsverfahren einen Antrag bei den Richtern in Karlsruhe.
Auf sechs Jahre begrenzt
Der Entzug der Gelder wird allerdings auf sechs Jahre begrenzt. Die NPD oder eine andere als verfassungswidrig festgestellte Partei kann dann die Wiederaufnahme staatlicher Zahlungen beantragen. Ist der Bundestag oder ein anderes Verfassungsorgan dagegen, müssen sie ebenfalls in Karlsruhe vorstellig werden.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) begrüßte die Entscheidung. „Feinde der Demokratie muss der Staat nicht finanzieren“, sagte Maas. Steuergelder für die NPD seien „eine staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze“.
Trotz der Änderung des Grundgesetzes wird der Bundestag es vermutlich vor der Wahl im September nicht mehr schaffen, in Karlsruhe einen Antrag auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Finanzierung zu stellen. „Damit werden wir uns kommendes Jahr befassen“, hieß es in Koalitionskreisen. Die NPD selbst reagierte betont gelassen auf das Votum des Bundestags. „Die sollen sich erstmal trauen“, sagte Vizechef Stefan Köster auf die Frage, wie die Partei auf den Antrag eines Verfassungsorgans zum Entzug der staatlichen Gelder reagieren würde. Nach den zwei überstandenen Verbotsverfahren sei die NPD, behauptete Köster, „total entspannt“.
Tritt primär die NPD und sekundär jede oppositionelle Partei?Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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23.06.2017, 08:41 #2VIP
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AW: Grundgesetz geändert: So schnelll kann es gehen
Die NPD ist da nur vorgeschoben. Diese GG-Änderung ist ein Instrument, um praktisch jede zu rechte Partei wirkungsvoll zu ruinieren. Man (Maas) muss sie nur als "verfassungsfeindlich" einstufen (lassen). Man wartet vielleicht noch ab, wie die AfD bei der Wahl abschneidet, aber sollte sie dann zuviele Stimmen bekommen, wird man sehr schnell kreativ werden, ein paar U-Bote einschleusen und dann versuchen, die Partei vor die Wand zu fahren. Die NPD ist doch viel zu unbedeutend. Da steckt garantiert mehr dahinter.
"...und dann gewinnst Du!"
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24.06.2017, 10:13 #3
AW: Grundgesetz geändert: So schnelll kann es gehen
Sehr interessant, dass einige Grüne das neue Gesetz ablehnen. Nimmt man die Kriterien, wonach Parteien von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden, dann dürften alle im Bundestag vertretenen Parteien kein Geld bekommen.......
Parteien seien von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen, wenn sie „nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden“.
......der Bestand der Bundesrepublik ist nicht das Ziel der Parteien! Ganz im Gegenteil. Deutschland soll in der EU aufgehen und als souveräner Staat abgeschafft werden.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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