Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.191
    Blog-Einträge
    1

    Dann brennt die Luft: Beamte zogen jungem Flüchtling Fahrrad-Ventile ab

    Fremdenfeindlicher Vorfall bei Polizei in Sachsen? Beamte zogen jungem Flüchtling Fahrrad-Ventile ab

    Auf dem Polizeirevier im sächsischen Grimma ist es offenbar zu einem fremdenfeindlichen Vorfall gekommen. Beamte sollen einem Flüchtling die Fahrrad-Ventile abgezogen haben. Der Leipziger Polizei-Präsident ist empört.

    Das meldet der FOCUS unter Berufung auf die Polizeidirektion Leipzig. Demnach geriet ein 17-jähriger Flüchtling aus Syrien mit seinem Fahrrad in eine Kontrolle. Die Polizisten bemängelten, dass die Lampe nicht funktionierte. Dann ließ ein Beamter die Luft aus den Reifen und nahm die Ventile mit, um eine Weiterfahrt zu verhindern.

    Als der Syrer sein Eigentum am nächsten Tag auf dem Polizeirevier abholen wollte, hieß es lapidar, die Ventile seien weg. Leipzigs Polizeipräsident Bernd Merbitz sagte dem FOCUS, dass er eine dienstrechtliche Prüfung des Vorfalls veranlasst habe, weil das Handeln der Beamten „mindestens den Anschein der Fremdenfeindlichkeit in sich trägt“.
    Merbitz: „Außerdem rief ich sofort den Revierleiter an und sagte: Wenn so etwas noch einmal passiert, brennt die Luft.“

    http://www.focus.de/politik/deutschl...d_5647769.html

    Zumindest in diesen Fällen brennt die Luft nicht:

    Wer die Rundfunkgebühr nicht bezahlt, bekommt einen platten Reifen!
    Mittels Ventilwächter:

    Ventilwächtern?

    Bei Ventilwächter handelt es sich um eine Vollstreckungsmethode, welche wie eine Art Wegfahrsperre fungieren. Ebenso als Diebstahlsicherung einsetzbar beschreibt der Vertreiber des Ventiwächters den Wächter wie folgt:


    Funktionsweise des Ventilwächters

    • System lässt bei Rotation die Luft aus dem Reifen
    • Paarweiser Einsatz auf der Vorderachse verstärkt die Wirkung (Lenkerschwernis)
    • Fahrzeug wird schnell unlenkbar und muss abgestellt werden
    • Fahrzeug ist so leicht auffindbar
    • 100 %-iger Wirkungsgrad auch bei Gasfüllung
    • Für die tägliche + spontane Fahrzeugsicherung einsetzbar
    http://www.mimikama.at/allgemein/gez-platter-reifen/
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
    Registriert seit
    03.07.2012
    Beiträge
    10.982

    AW: Dann brennt die Luft: Beamte zogen jungem Flüchtling Fahrrad-Ventile ab

    Aber manche Regeln machen Sinn ...

  3. #3
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.191
    Blog-Einträge
    1

    AW: Dann brennt die Luft: Beamte zogen jungem Flüchtling Fahrrad-Ventile ab

    Zitat Zitat von Eddie J. Beitrag anzeigen
    Ein unglaublicher Rassismus gegenüber dem jungen Schutzbefohlenem!

    Konsequenterweise sollten die beamteten Rassisten entbeamtet werden und an den Pranger gestellt werden!

    An diesen kann man auch gleich Paragraph 67 StVZO heften, der da umständlich lautet.

    "Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern

    (1) Fahrräder dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen und bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind. Für abnehmbare Scheinwerfer und Leuchten gilt Absatz 2 Satz 4. Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, einer Batterie oder einem wieder aufladbaren Energiespeicher oder einer Kombination daraus als Energiequelle ausgerüstet sein. Alle lichttechnischen Einrichtungen, mit Ausnahme von Batterien und wieder aufladbaren Energiespeichern, müssen den Anforderungen des § 22a genügen. Die Nennspannung der Energiequelle muss verträglich mit der Spannung der verwendeten aktiven lichttechnischen Einrichtungen sein.
    (2) Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig im Sinne dieser Verordnung und während ihres Betriebs fest angebracht, gegen unabsichtliches Verstellen unter normalen Betriebsbedingungen gesichert sowie ständig einsatzbereit sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein. Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden. Lichttechnische Einrichtungen dürfen zusammengebaut, ineinander gebaut oder kombiniert sein, mit Ausnahme von Fahrtrichtungsanzeigern. Lichttechnische Einrichtungen dürfen sich in ihrer Wirkung gegenseitig nicht beeinflussen. Fahrräder mit einer Breite über 1 000 mm müssen nach vorne und hinten gerichtete, paarweise horizontal angebrachte Rückstrahler sowie mindestens zwei weiße Scheinwerfer und zwei rote Schlussleuchten aufweisen, die mit einem seitlichen Abstand von maximal 200 mm paarweise zur Außenkante angebracht sein müssen. Abweichend davon müssen Fahrräder, die breiter als 1 800 mm sind, den Anbauvorschriften der Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (ABl. L 265 vom 30.9.2016, S. 125) für Personenkraftwagen entsprechen.
    (3) Fahrräder müssen mit einem oder zwei nach vorn wirkenden Scheinwerfern für weißes Abblendlicht ausgerüstet sein. Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Blinkende Scheinwerfer sind unzulässig. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein. Scheinwerfer dürfen zusätzlich mit Tagfahrlicht- und Fernlichtfunktion für weißes Licht mit einer maximalen Lichtstärke und Lichtverteilung der Tagfahrlichtfunktion nach der Regelung Nr. 87 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Leuchten für Tagfahrlicht für Kraftfahrzeuge (ABl. L 164 vom 30.6.2010, S. 46) ausgerüstet sein. Die Umschaltung zwischen den Lichtfunktionen muss automatisch erfolgen oder von Hand mit Bedienteilen entsprechend der Lageanordnung nach der Regelung Nr. 60 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung zweirädriger Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor hinsichtlich der vom Fahrzeugführer betätigten Bedienteile und der Kennzeichnung von Bedienteilen, Kontrollleuchten und Anzeigevorrichtungen (ABl. L 297 vom 15.10.2014, S. 23).
    (4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit mindestens
    1.
    einer Schlussleuchte für rotes Licht,
    2.
    einem roten nicht dreieckigen Rückstrahler der Kategorie „Z“ ausgerüstet sein.
    Schlussleuchte und Rückstrahler dürfen in einem Gerät verbaut sein. Schlussleuchten dürfen zusätzlich mit einer Bremslichtfunktion für rotes Licht mit einer Lichtstärke und Lichtverteilung der Bremslichtfunktion entsprechend der Regelung Nr. 50 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeigern und Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild für Fahrzeuge der Klasse L (ABl. L 97 vom 29.3.2014, S. 1) ausgerüstet sein. Blinkende Schlussleuchten sind unzulässig.
    (5) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein. Die Längsseiten eines Fahrrades müssen nach jeder Seite mit
    1.
    ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder Felgen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder
    2.
    Speichen an jedem Rad, alle Speichen entweder vollständig weiß retroreflektierend oder mit Speichenhülsen an jeder Speiche, oder
    3.
    mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades
    kenntlich gemacht sein.
    Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus den anderen Absicherungsarten angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen. Zusätzliche nach der Seite wirkende bauartgenehmigte gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig. Nach vorne und nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger, genehmigt nach der Regelung Nr. 50 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeigern und Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild für Fahrzeuge der Klasse L (ABl. L 97 vom 29.3.2014, S. 1) und angebaut nach der Regelung Nr. 74 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L 1 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (ABl. L 166 vom 18.6.2013, S. 88) sowie Anordnung der Bedienteile nach der Regelung Nr. 60 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung zweirädriger Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor hinsichtlich der vom Fahrzeugführer betätigten Bedienteile und der Kennzeichnung von Bedienteilen, Kontrollleuchten und Anzeigevorrichtungen (ABl. L 297 vom 15.10.2014, S. 23), sind nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einem Aufbau, der Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt, zulässig.
    (6) Schlussleuchte und Scheinwerfer dürfen nur gemeinsam einzuschalten sein, wenn sie mit Hilfe einer Lichtmaschine betrieben werden. Bei eingeschalteter Standlichtfunktion darf auch die Schlussleuchte allein leuchten. In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Leuchtmittel verwendet werden.
    (7) Bei Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung kann die Versorgung der Beleuchtungsanlage über eine Kopplung an den Energiespeicher für den Antrieb erfolgen, wenn
    1.
    nach entladungsbedingter Abschaltung des Unterstützungsantriebs noch eine ununterbrochene Stromversorgung der Beleuchtungsanlage über mindestens zwei Stunden gewährleistet ist oder
    2.
    der Antriebsmotor als Lichtmaschine übergangsweise benutzt werden kann, um auch weiterhin die Lichtanlage mit Strom zu versorgen.
    Satz 1 gilt nicht für Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung, die vor dem 1. Januar 2019 in Verkehr gebracht werden.
    (8) Für lichttechnische Einrichtungen am Fahrrad gelten folgende Anbauhöhen

    Lichttechnische Einrichtung
    Minimale Höhe
    [mm] Maximale Höhe
    [mm]
    Scheinwerfer für Abblendlicht 400 1 200
    Rückstrahler vorne 400 1 200
    Hinten: Schlussleuchte, Rückstrahler 250 1 200
    zum SeitenanfangSeite ausdrucken"


    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    PS: Solche unlesbarer Gesetze gibts wirklich nur in D.-Schland... .
    Ich kann mich an eine Diskussion mit einem Polizeibeamten erinnern, der mit mir über die lichttechnischen Anlagen an meinem Fahrrad allen vor meinem Haus in einer Einliegerstrasse diskutierte, während ein paar Strassen weiter regelmässig Autorennen veranstaltet werden. Deutsche Ordnung an deutschen Bürgern, das ist ganz wichtig, damit die nicht glauben, Deutschland sei der Wilde Westen und sich auch nicht etwa an den wilden Anatolen und Araber in ihren tiefergelegten Limousinen orientieren.

    Deutsche Ordnung geht eben nur dann daneben, wenn sie einen Flüchtling aus Flüchtlingstan trifft. Dann darf der Beamte natürlich nicht mehr das machen, was er gemeinhin zu tun pflegt, wenn ihm einer frech kommt. Und der Freche hätte auch nicht den ganzen Paragraphen lesen müssen, sondern sich ganz einfach an die ihm übermittelten Regeln bei Übergabe des Fahrrads (ich nehme doch an, es handelte sich um eine freiwillige Übergabe) halten sollen.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #4
    Registriert seit
    15.10.2013
    Beiträge
    3.701

    AW: Dann brennt die Luft: Beamte zogen jungem Flüchtling Fahrrad-Ventile ab

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Ich kann mich an eine Diskussion mit einem Polizeibeamten erinnern, der mit mir über die lichttechnischen Anlagen an meinem Fahrrad allen vor meinem Haus in einer Einliegerstrasse diskutierte, während ein paar Strassen weiter regelmässig Autorennen veranstaltet werden. Deutsche Ordnung an deutschen Bürgern, das ist ganz wichtig, damit die nicht glauben, Deutschland sei der Wilde Westen und sich auch nicht etwa an den wilden Anatolen und Araber in ihren tiefergelegten Limousinen orientieren.

    Deutsche Ordnung geht eben nur dann daneben, wenn sie einen Flüchtling aus Flüchtlingstan trifft. Dann darf der Beamte natürlich nicht mehr das machen, was er gemeinhin zu tun pflegt, wenn ihm einer frech kommt. Und der Freche hätte auch nicht den ganzen Paragraphen lesen müssen, sondern sich ganz einfach an die ihm übermittelten Regeln bei Übergabe des Fahrrads (ich nehme doch an, es handelte sich um eine freiwillige Übergabe) halten sollen.
    Meine alte Mutter fuhr kürzlich auf der falschen Strassenseite mit dem Rad, weil sie ein Geschäft auf der Seite besuchen wollte.Zack und schon war die Polizei da, Strafzettel gab es zwar nicht aber eine Standpauke.Als meine Mutter dann fragte warum die nächtlichen Autorennen in Walle nicht gestoppt werden, sagte der Polizist nichts dazu und stieg wortlos ins Auto ! Das ist doch alles nur noch verrückt !!!
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

  5. #5

    AW: Dann brennt die Luft: Beamte zogen jungem Flüchtling Fahrrad-Ventile ab

    Die armen, gebeutelten Beamten brauchen doch auch ihre Erfolgserlebnisse.

  6. #6
    Registriert seit
    03.07.2012
    Beiträge
    10.982

    AW: Dann brennt die Luft: Beamte zogen jungem Flüchtling Fahrrad-Ventile ab

    Geht mit meinen "Kollegen" trotzdem bitte etwas sanfter um. Sie könnten sie uns als nützlich erweisen.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 04.11.2017, 12:13

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •