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    Prozess in Itzehoe : Kind durfte nicht in Moschee – Eltern müssen vor Gericht

    Prozess in Itzehoe : Kind durfte nicht in Moschee – Eltern müssen vor Gericht

    Itzehoe | Jetzt ist es amtlich: Die Rendsburger Eltern, deren Sohn nicht am Moscheebesuch im Rahmen des Erdkundeunterrichts teilnahm, landen vor Gericht. Der Sprecher des Landgerichtes Itzehoe, Philipp Terhorst, bestätigte jetzt dem sh:z, dass es im August zu einem Prozess kommen wird. Die Eltern des Gymnasiasten hatten zuvor den Bußgeldbescheid in Höhe von 300 Euro – jeweils 150 Euro für Vater und Mutter – nicht akzeptiert. Sie gehören keiner Glaubensgemeinschaft an und befürchteten eine „religiöse Indoktrination“ ihres ebenfalls konfessionslosen Kindes. Niemand könne gegen seinen freien Willen zum Betreten eines Sakralbaus gezwungen werden, so ihr Argument.


    Der Fall sorgte damals bundesweit für Aufsehen. Wie berichtet, hatte im Juni 2016 eine Lehrerin des Rendsburger Kronwerk Gymnasiums mit ihrer siebten Klasse im Rahmen des Geographie-Unterrichts zum Thema „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“ den Moschee-Besuch geplant. Nicht dabei: der 13-Jährige. Er blieb zu Hause, weil sich seine Eltern aus weltanschaulichen Gründen weigerten, ihren Sohn in die Moschee zu lassen, die noch vor einigen Jahren im Fokus des Verfassungsschutzes stand. Die Schule wertete das Fernbleiben des Jungen als „Schulschwänzen“ und damit als Ordnungswidrigkeit.

    Das Ministerium bestätigte damals auf Anfrage des sh:z, der Vater des Schülers habe vorgeschlagen, den Sohn alternativ am Unterricht einer Parallelklasse teilnehmen zu lassen. Dieses wurde von der Schule abgelehnt.

    Rektorin Renate Fritzsche sagte, das Ministerium habe Schulen dazu ermuntert, Moscheen zu besuchen. „Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren.“


    Das wurde auch vom Ministerium bestätigt: Mit dem Besuch der Moschee im Rahmen des Geographie-Unterrichts entspreche die Schule dem grundlegenden pädagogischen Ziel des Schulgesetzes von Schleswig-Holstein: „Die Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenüber kultureller und religiöser Vielfalt, den Willen zur Völkerverständigung und die Friedensfähigkeit fördern“, so der Behördensprecher. Der Moscheebesuch sei eine verpflichtende Unterrichtsveranstaltung.


    Das sieht der Anwalt der Familie, Alexander Heuman aus Düsseldorf, anders: „Es handelt sich nicht um ‚Unterricht‘ , sondern um eine ‚sonstige Schulveranstaltung‘, deren Säumnis gerade nicht sanktionsbewehrt ist.“ Deshalb seien die Eltern freizusprechen. Diese hätten zudem um „Leib und Leben“ ihres Sohns gebangt: Angesichts einer Vielzahl islamistisch motivierten Gewalttaten – so schreibt der Jurist in einer Stellungnahme – wollten die Eltern ihr Kind nicht „zu Menschen schicken, die es als sogenannten Ungläubigen verachten“. Heumann ist Mitglied des islamkritischen Vereins „Bürgerbewegung Pax Europa“ und soll vormals der AfD nahe gestanden haben.


    Die Rensburger Moschee gehört zur Milli-Görüs-Bewegung (IGMG). Das Bundesamt für Verfassungsschutz bescheinigt ihr in Teilen eine extremistische und antisemitische Zielsetzung. Generalsekretär war bis 2015 Mustafa Yeneroglu, einer der eifrigsten Erdogan-Propagandisten. Heute sitzt er für die AKP im türkischen Parlament. Im schleswig-holsteinischen Verfassungsschutzbericht wird Milli Görüs seit 2015 neu bewertet und nur noch in einer Fußnote erwähnt, weil „nicht mehr alle Gliederungen der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) als verfassungsfeindlich angesehen werden“. „Die Rendsburger Moschee wird seither nicht mehr beobachtet“, bestätigte Verfassungsschutzchef Dieter Büddefeld am Donnerstag.


    Angesichts des enormen Shitstorms im Netz hatte Rektorin Fritzsche betont, dass Eltern, die ihre Kinder aus weltanschaulichen Gründen am Unterricht nicht teilnehmen lassen, alle gleich behandelt werden. Es werde also auch Anzeige gegen Eltern erstattet, deren Töchter aus religiösen Gründen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen.
    https://www.shz.de/lokales/norddeuts...d17080801.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Prozess in Itzehoe : Kind durfte nicht in Moschee – Eltern müssen vor Gericht

    Kein Wunder, dass sich die Justiz nicht um zugewanderte Mörder und Totschläger kümmern kann.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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