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  1. #1
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    Ausbildung schützt vor Abschiebung

    Ausbildung schützt vor Abschiebung

    Flüchtlinge, die einen Vertrag für eine Ausbildung haben, können künftig nicht mehr abgeschoben werden. Damit schafft die grün-schwarze Landesregierung mehr Rechtssicherheit vor allem für junge Flüchtlinge.

    Besuchen junge Asylsuchende eine einjährige Berufsfachschule und haben parallel für die Zeit danach einen Ausbildungsvertrag in der Tasche, werden sie künftig geduldet und können zunächst nicht abgeschoben werden. Das hat das Innenministerium dem SWR nach Medienberichten am Montag bestätigt.

    Einen entsprechenden Erlass habe Innenminister Thomas Strobl (CDU) an die Ausländerbehörden geschickt. "Von jetzt an kann ein Ausländer für eine Ausbildung, die im ersten Jahr an einer Berufsfachschule und in den weiteren Jahren im Ausbildungsbetrieb stattfindet, eine Ausbildungsduldung bekommen", sagte Strobl.

    Zwei Jahre arbeiten im erlernten Beruf

    Die Regelung sieht vor, dass Flüchtlinge geduldet werden können, solange sie sich in einer Berufsausbildung befinden. Die einjährige Berufsfachschule war davon aber bislang nicht erfasst - das ist der Unterschied zur bisherigen Regelung. Nach dem Abschluss können die jungen Leute nach wie vor zwei Jahre in ihrem erlernten Beruf in Deutschland ausüben. Danach kann es aber zur Abschiebung kommen, wenn sie dann keinen anderen Aufenthaltstitel bekommen.

    http://www.swr.de/swraktuell/bw/jung...ulu/index.html

    Der letzte Satz...Danach kann es aber zur Abschiebung kommen, wenn sie dann keinen anderen Aufenthaltstitel bekommen...ist zwar in der Formulierung richtig, trifft im Inhalt aber faktisch nicht ein, weil ein Zuwanderer nach 5 Jahren das Recht auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhält und damit bleiben kann.

    Eine kleine zusätzliche Erläuterung: Die anschließenden zwei Jahre Duldung für die Arbeit beinhaltet keinen Vollzeitjob, sondern kann durchaus auch eine Teilzeitstelle sein, die finanziell vom Staat aufgestockt werden muss. Sie kann sogar eine geringfügige Arbeitsbeschäftigung sein. Und der Job muß auch nicht zwangsläufig dem erlernten Beruf entsprechen. Möglich ist jede Arbeitstätigkeit. Außerdem gewährt der Staat den Flüchtlingen nach Ausbildungsende ein halbes Jahr zur Arbeitssuche.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Ausbildung schützt vor Abschiebung

    Das sollte man bei den Altfällen ebenfalls anwenden. Fast 40% der Türken sind arbeitslos.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Ausbildung schützt vor Abschiebung

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Das sollte man bei den Altfällen ebenfalls anwenden. Fast 40% der Türken sind arbeitslos.
    Hat man schon einmal versucht, die Prozentzahl der arbeitslosen Arbeitsunwilligen zu ermitteln?
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  4. #4
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    AW: Ausbildung schützt vor Abschiebung

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Hat man schon einmal versucht, die Prozentzahl der arbeitslosen Arbeitsunwilligen zu ermitteln?
    Bei Türken dürfte der Anteil 90% betragen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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