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    Wenn Flüchtlinge in die Heimat reisen

    Woher sie das Geld haben, steht auf einem anderen Blatt.

    (An Flughäfen kann man die Zahlkraft anerkannter Flüchtlinge auf dem Weg in die Heimat der Verfolgung studieren)

    Wenn Flüchtlinge in die Heimat reisen

    Pfaffenhofen (PK) Reisen in die Heimat, aus der man geflohen ist: Das kommt auch im Landkreis Pfaffenhofen vor. Das Landratsamt weiß von drei syrischen Flüchtlingen, die zurückgereist sind. Wie viele es wirklich sind, ist schwer zu sagen.


    Laut Landratsamtssprecher Karl Huber ist das Asylverfahren der drei Syrer abgeschlossen, sie sind anerkannte Flüchtlinge. Das heißt vereinfacht, die Behörden haben anerkannt, dass die drei aus gutem Grund aus ihrer Heimat geflohen sind. In die sie nun wieder freiwillig einreisten. "Wir wissen aber nicht, ob sie wieder in Deutschland sind", so Huber.

    Überhaupt weiß das Ausländeramt gar nicht unbedingt, wenn Flüchtlinge zurück in ihr Heimatland reisen. "Die Ausländerbehörde erfährt von der Ausreise eher zufällig, zum Beispiel durch Mitteilungen der Bundespolizei über Ein- und Ausreisen über einen Flughafen", so Landratsamtssprecherin Alice Köstler-Hösl.

    Diese Vorgänge werden nämlich offenbar gar nicht offiziell erfasst: "Statistische Erhebungen über Aus- und Wiedereinreisen von Flüchtlingen und/oder Asylbewerbern erfolgen beim Bundesamt nicht", so das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf).

    Insgesamt sind im Landkreis derzeit laut Landratsamt 862 Asylbewerber (laufendes Verfahren), 376 Personen mit Schutzstatus und 69 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gemeldet. "Es kommt vor, das Leute plötzlich weg sind", sagt Gabriele Störkle, Fachdienstleiterin bei der Caritas-Asylbetreuung in Pfaffenhofen. Da wüssten auch die Helfer nicht unbedingt, wohin sie gegangen sind und ob sie wieder zurückkehren wollen. Ein Helfer aus dem nördlichen Landkreis hat von Marokkanern gehört, die teils wieder zurück in ihre Heimat reisten und dann auf illegalem Weg zurück nach Deutschland kämen.

    Andere Ehrenamtliche kennen solche Fälle überhaupt nicht. Wenn sich jemand den Asylhelfern anvertraut und überlegt, in sein Heimatland zurückzugehen, stehe dahinter oft eine große persönliche Not: "Zum Beispiel überlegen manche, zu kranken Angehörigen zurückzukehren", sagt Störkle. Die Ehrenamtlichen, mit denen sie in Kontakt stehe, hätten jedoch bisher noch keinen Fall gehabt, bei dem ein Flüchtling tatsächlich in den Verfolgerstaat gereist sei. "Es kommt vor, dass jemand in ein Nachbarland reist, aber das ist sehr selten."

    Auch die Zahlen der zentralen Rückkehrberatung sind wenig aussagekräftig, da die Berater dort in der Regel nicht mitbekommen, wenn die Rückkehrer doch wieder nach Deutschland kommen. Aus dem Landkreis haben sich im vergangenen Jahr 14 Personen zur freiwilligen Rückkehr beraten lassen, davon ist die Hälfte wirklich ausgereist - neben Irakern und Afghanen, die erfahrungsgemäß meist Ablehnungsbescheide bekommen, war auch ein Syrer darunter.

    Rechtlich ist es für anerkannte Flüchtlinge durchaus möglich, nach einem Kurzaufenthalt in der Heimat wieder zurückzukommen. Eigentlich erlischt der Schutzstatus laut deutschem Asylgesetz zwar, wenn er freiwillig in das Land, das er aus Furcht vor Verfolgung verlassen hat, zurückkehrt. Doch eine EU-Richtlinie hebt diese Regelung wieder auf. Reisen in den Verfolgerstaat können demnach nur noch nach einer Einzelfallprüfung zur Aberkennung des Schutzstatus führen.

    Und es gibt laut Bamf nachvollziehbare Gründe für einen nur vorübergehenden Aufenthalt im Heimatland: Wenn beispielsweise ein naher Angehöriger schwer erkrankt ist. "Handelt es sich jedoch um Reisen zu Urlaubszwecken, kann dies ein Indiz dafür sein, dass bei dem Flüchtling keine Furcht vor Verfolgung vorliegt", so das Bundesamt.

    Das kommt auch immer wieder vor: Im April 2017 waren beim Bamf 2741 solcher Einzelfallprüfungen anhängig, 315 wurden abgearbeitet, 32 Personen wurde der Schutzstatus entzogen.

    Landtagsabgeordneter Karl Straub (CSU), der auch dem Arbeitskreis Verfassung, Recht und Parlamentsfragen angehört, kennt das Thema schon seit rund eineinhalb Jahren. "Teilweise reisen Flüchtlinge zurück ins Heimatland, heiraten dort und kehren wieder zurück", so der Wolnzacher. "Wir monieren das." Hier müsse der Fluchtgrund hinterfragt werden. Das Phänomen sei allerdings keineswegs die Regel.

    Trotzdem beschäftigt sich gerade der Bundestag damit. "Deutschland bezahlt viel Geld, um Flüchtlingen zu helfen, da kann es nicht sein, dass wir hier eine derart lasche Lösung haben, bei der jeder gehen und kommen kann, wie er will", so der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis 215, Erich Irlstorfer (CSU). Von der jetzigen Regelung, bei der das Bundesamt erst aktiv wird, wenn jemand das Amt auf einen Fall hinweist, hält er wenig. "Künftig soll es so sein, dass flächendeckend agiert werden kann." Und das zu dem Zeitpunkt, in dem festgestellt wird, dass der Flüchtling in seinen Verfolgerstaat gereist ist. Dafür soll ein neues Gesetz die rechtliche Grundlage schaffen. Das heißt, der Flüchtling ist dann prinzipiell selbst in der Bringschuld. Er muss seine Reise vorab anders als bisher mit Begründung beim Amt anmelden. "Ich habe ja Verständnis, wenn ein Familienmitglied im Sterben liegt oder man schauen will, ob in der Heimat wieder Frieden herrscht." Ein einfacher Verwandtschaftsbesuch sei aber kein akzeptabler Grund. Wenn Flüchtlinge ohne Abmeldung ausreisten, könne das mit dem neuen Gesetz schneller zu Konsequenzen führen. Welche genau, das sei Ländersache. In Kraft treten wird das Gesetz - sollte der Bundestag zustimmen - am 1. August. Irlstorfer ist zuversichtlich: "Die Mehrheiten sind sehr deutlich."

    Das Landratsamt Pfaffenhofen informierte das Bundesamt bereits über die drei Syrer, die in ihr Heimatland reisten. "Eine Reaktion des Bamf zu diesen Fällen liegt noch nicht vor", so Sprecherin Köstler-Hösl. Und das Amt erklärt auf Nachfrage, zu Einzelfällen schweige man wegen des Datenschutzes.


    http://www.donaukurier.de/lokales/pf...art600,3414365

    Endlich wissen wir, woher die Lücken in der Presselandschaft stammen. Die Informationsvielfalt in Deutschland wird durch den Datenschutz gebremst.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Wenn Flüchtlinge in die Heimat reisen

    Das Asylrecht wurde systematisch ausgehebelt. Kriegs- oder Bürgerkriegsflüchtlinge bekommen laut Gesetz kein Asyl, sie sind gesondert geschützt auch ohne Asyl zu bekommen. Trotzdem erhält jeder Syrer Asyl. Dass die wenigsten in Syrien verfolgt werden, was Asyl rechtfertigen würde, ist hinlänglich bekannt. Deutschland will betrogen werden und darf sich nicht wundern, wenn es dann betrogen wird.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Wenn Flüchtlinge in die Heimat reisen

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Das Asylrecht wurde systematisch ausgehebelt. Kriegs- oder Bürgerkriegsflüchtlinge bekommen laut Gesetz kein Asyl, sie sind gesondert geschützt auch ohne Asyl zu bekommen. Trotzdem erhält jeder Syrer Asyl. Dass die wenigsten in Syrien verfolgt werden, was Asyl rechtfertigen würde, ist hinlänglich bekannt. Deutschland will betrogen werden und darf sich nicht wundern, wenn es dann betrogen wird.
    So geht's, wenn Inkompetenz an die Macht gelangt, weil ein Gutteil der Wähler noch immer nicht vernünftig mit seinem „Kreuzchen" umzugehen wußte.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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