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  1. #1
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    Blutbad in Asylunterkunft: Afghane (41) ersticht Kind (5)

    die Bereicherung durch die friedliebenden Friedensbewegten nimmt kein Ende:
    . Wie die Polizei am Abend bestätigte, hat sich in einer Asylunterkunft in Arnschwang ein Blutbad ereignet. Ein 41-jähriger Afghane soll eine Frau (47) und deren Sohn (5) niedergestochen haben. Dabei kam der Fünfjährige ums Leben und sein sechsjähriger Bruder erlitt einen Schock.
    Link
    https://de.wikipedia.org/wiki/Dodona

  2. #2
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    AW: Blutbad in Asylunterkunft: Afghane (41) ersticht Kind (5)

    Alle, die Abschiebungen ablehnen, sollten sich die Frage stellen, in wie weit sie solchen Taten den Boden bereiten.
    Mutter und Kind stammen aus Russland, wahrscheinlich Tschetschenen und damit Asylbetrüger.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Blutbad in Asylunterkunft: Afghane (41) ersticht Kind (5)

    Arnschwang: Der Mann, der in einer Asylunterkunft in der Oberpfalz ein Kind erstochen hat, war ein verurteilter Straftäter. Wie die Staatsanwaltschaft Regensburg und die Polizei mitteilten, hatte der Mann fast sechs Jahre wegen schwerer Brandstiftung im Gefängnis gesessen. Seit Januar 2015 lebte er als geduldeter Asylbewerber in Arnschwang und wurde mit einer elektronischen Fußfessel überwacht. Am Samstagabend hatte er einen Fünfjährigen mit Messerstichen tödlich verletzt. Auch die Mutter des Kindes erlitt Verletzungen. Der Mann wurde von einem Polizisten erschossen.

    Quelle: B2/KL/Dig 05.06.2017 12:00
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #4
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    AW: Blutbad in Asylunterkunft: Afghane (41) ersticht Kind (5)

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Arnschwang: Der Mann, der in einer Asylunterkunft in der Oberpfalz ein Kind erstochen hat, war ein verurteilter Straftäter. Wie die Staatsanwaltschaft Regensburg und die Polizei mitteilten, hatte der Mann fast sechs Jahre wegen schwerer Brandstiftung im Gefängnis gesessen. Seit Januar 2015 lebte er als geduldeter Asylbewerber in Arnschwang und wurde mit einer elektronischen Fußfessel überwacht. Am Samstagabend hatte er einen Fünfjährigen mit Messerstichen tödlich verletzt. Auch die Mutter des Kindes erlitt Verletzungen. Der Mann wurde von einem Polizisten erschossen.

    Quelle: B2/KL/Dig 05.06.2017 12:00
    Verurteilte Straftäter werden geduldet. Wenn es sich aber um einen „Hatespeech"-Verbreiter gehandelt hätte...
    Unter Gutmenschen mißt man eben mit zweierlei „Maas" (Neusprech für „Maß").
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  5. #5
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    AW: Blutbad in Asylunterkunft: Afghane (41) ersticht Kind (5)

    >Der Mann, der in einer Asylunterkunft in der Oberpfalz ein Kind erstochen hat, war ein verurteilter Straftäter. Wie die Staatsanwaltschaft Regensburg und die Polizei mitteilten, hatte der Mann fast sechs Jahre wegen schwerer Brandstiftung im Gefängnis gesessen. Seit Januar 2015 lebte er als geduldeter Asylbewerber in Arnschwang und wurde mit einer elektronischen Fußfessel überwacht.



    Warum wird sowas geduldet und nicht ausgewiesen ?

    Ich hoffe nur, daß das kein Nachspiel für den Polizisten bedeutet der je nach Auslegung "besonders schlecht oder besonders gut" getroffen hat.

  6. #6
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    AW: Blutbad in Asylunterkunft: Afghane (41) ersticht Kind (5)

    Zitat Zitat von Eddie J. Beitrag anzeigen
    Es gibt keine "geduldeten Asylbewerber".

    Entweder ist der Idiot ein Asylbewerber, dh, es liegt ein noch laufendes Asylverfahren vor. Was, wenn er im "Fluchtland" schon 6 Jahre einsaß, selbst bei grottendummen d.-schländer Behörden abseitig sein dürfte.

    Oder sein Asylantrag wurde abgelehnt. Und er hat einen der vielfältigen Duldungsstaten. Was ich hier für nahezu sicher halte.

    Obig ist keine genaue Quelle für den Blödsinn vom "geduldeten Bewerber" zitiert. Wie auch immer: Den Unterschied sollte selbst die Putzfrau von StA oder Polizei wissen.
    Kommt in diesem Land nicht mehr so darauf an.... oder hast du mal über die Verwendung Neubürger nachgedacht, mit dem die gerade neu Eingetroffenen von unzähligen Bürgermeistern dieses Landes in Feierstunden begrüßt werden, abgesehen davon, dass nicht nur die FAZ diesen Begriff für Asylbewerber und Illegale mittlerweile fast standardmäßig benutzt.

    ... sofern nicht der staatstragende Begriff des Staatsbürgers für diese Einreisenden benutzt wird....

    Beispiel hier:

    Aus Schutzsuchenden werden Staatsbürger

    Bargteheide – Sieben Monate lang haben sie gebüffelt, eine bunte Gemeinschaft ist dabei entstanden. Alle 22 Teilnehmer haben ihren Deutschkursus der Bargteheider Volkshochschule erfolgreich absolviert. Je nach Testergebnis haben sie jetzt ein Zertifikat der Stufe A 2 oder auch der höherwertigen B 1 erreicht. „Wir haben viele schöne Stunden miteinander verbracht“, sagt Sprachlehrerin Ann-Cathrine Röhrl etwas wehmütig. Eine tolle Gemeinschaft sei so entstanden. Auch ihre Schüler haben das offenbar so empfunden.

    Jetzt steht noch ein weiterer Test bevor. „Leben in Deutschland“ heißt das Prüfungsthema, bei einem erfolgreichen Abschluss ist eine weitere Hürde für die Einbürgerung in Deutschland genommen. Im Test mit verschiedenen Antwortmöglichkeiten wird etwa nach dem deutschen Wahlsystem gefragt oder wie die Gesetze zustande kommen. Ein Thema ist auch die Bedeutung des Kniefalls von Willi Brandt in Warschau....
    https://www.bargteheideaktuell.de/ak...staatsbuerger/

    bzw. in unserem Forum:

    https://open-speech.com/threads/7459...03#post1733703
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  7. #7

    AW: Blutbad in Asylunterkunft: Afghane (41) ersticht Kind (5)

    Ich dachte eigentlich das diese elektronischen Fußfesseln Angriffe jeglicher Art verhindern würden - so hatten es uns doch die Verantwortlicher der BRD- Regierung versprochen -- also was soll das denn Bitte mit den Fussfesseln für "Gefährder" --Volksverdummung in Reinkultur wie das Beispiel zeigt !
    „Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“

  8. #8
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    AW: Blutbad in Asylunterkunft: Afghane (41) ersticht Kind (5)

    Zitat Zitat von Geronimo Beitrag anzeigen
    Ich dachte eigentlich das diese elektronischen Fußfesseln Angriffe jeglicher Art verhindern würden - so hatten es uns doch die Verantwortlicher der BRD- Regierung versprochen -- also was soll das denn Bitte mit den Fussfesseln für "Gefährder" --Volksverdummung in Reinkultur wie das Beispiel zeigt !
    Die elektronischen Fussfesseln sollen die Angriffe auf die Politiker verhindern.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  9. #9

    AW: Blutbad in Asylunterkunft: Afghane (41) ersticht Kind (5)

    hmmm, in dieser Kultur ist man dem " kurzen Prozeß " ( in vielfältiger Hinsicht ) manchmal nicht abgeneigt. Denke ich an meine beschissenen Mieterzeiten und die Ruhestörungen durch meine Leidensgenossen, die man als umgänglicher Zeitgenosse ertragen mußte, dann sieht man das heute aus einem ganz anderen Blickwinkel. Hätte vielleicht den einen oder anderen Krakeler an den Ohren ziehen sollen.

  10. #10
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    AW: Blutbad in Asylunterkunft: Afghane (41) ersticht Kind (5)

    Zitat Zitat von Narima Beitrag anzeigen


    Warum wird sowas geduldet und nicht ausgewiesen ?

    Weil er während der Haft zum Christentum konvertiert ist und so erst den Verfolgungsgrund schuf, der seine Abschiebung verhinderte.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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