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    Flüchtlinge: Wohnungsnot macht krank

    Ein Artikel mit Aha-Effekt, einem erstaunlichen Ende.

    (Ob die im Artikel aufgestellten Behauptungen stimmen, sei dahingestellt. Der Eindruck, dass sie nicht ganz stimmen können, erhärtet sich dann am Ende des Artikels)


    Wohnungsnot macht krank

    Der Syrer Ali Walat kämpft um die Gesundheit seiner schwangeren Verlobten und deren Ungeborenes.

    Ali Walat hat Angst.
    Nicht vor Krieg oder Verfolgung, denn der 32-jährige Syrer ist anerkannter Flüchtling und darf in Deutschland bleiben. Er hat Angst davor, dass seine hochschwangere Freundin ihr ungeborenes Kind verliert. Während er in Stuttgart-Feuerbach untergebracht ist, wohnt seine Verlobte mit ihrer Schwester und ihren Eltern in einer Obdachlosenunterkunft in der Schulgasse in Mundelsheim. Dort zu wohnen, stellt für Walats Lebensgefährtin und deren Familie offenbar eine große gesundheitliche Belastung dar. „Die Decke in der Küche schimmelt, der Teppich ist sehr alt und stinkt, im Boden sind Löcher, durch die Wohnung laufen Mäuse, ein Zimmer hat Ameisenbefall und vier Wochen lang gab es in der Wohnung keine Toilette“, schildert der Syrer die Situation in der Mundelsheimer Unterkunft. Seine Lebensgefährtin habe dort bereits einige bakterielle Infektionen erlitten, so dass sogar ihr Gynäkologe eine akute Gefahr für ihre Gesundheit sieht. In einem fachärztlichen Gutachten bescheinigt die gynäkologische Praxis aus Ludwigsburg, dass ihre Patientin „wegen der unzumutbaren Wohnungssituation wiederholt bakterielle Infektionen mit Fieber hatte, die die Gesundheit der Schwangeren und des ungeborenen Kindes schädigen können“. Die Frau sei aufgrund aufgetretener Schwangerschaftskomplikationen nicht fähig, Treppen zu steigen. Zudem könne das Neugeborene nach der Geburt unter keinen Umständen in dieser Wohnung leben.Weil Walats Lebensgefährtin in der Mundelsheimer Unterkunft bereits ein Kind verloren hat, will sie zu ihm nach Stuttgart ziehen. Ein entsprechendes Antragsverfahren bei der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt läuft. „Die endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen“, teilt eine Sprecherin des Stuttgarter Rathauses auf Anfrage unserer Zeitung mit. Die Zuweisung der Flüchtlinge in bestimmte Gemeinden und Kreise sei zunächst bindend. Sie diene der gleichmäßigen Verteilung und Belastung innerhalb der Bundesländer. Auf Antrag könnten Ausnahmen zugelassen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen würden. Mögliche Kriterien seien unter anderem verwandtschaftliche Bindungen zu Ehegatten sowie zu minderjährigen Kindern.
    Da Walats Lebensgefährtin – sie ist ebenfalls anerkannter Flüchtling – bei einem Bombenangriff auf das syrische Aleppo alle Dokumente und somit auch ihre Geburtsurkunde verloren hat, können die beiden momentan nicht heiraten. Walat selbst hat allerdings keine Wohnsitzauflage und kann laut Stadt Stuttgart „seinen Wohnsitz jederzeit zu seiner Verlobten verlegen und ihr in Mundelsheim beistehen“. Da er in Feuerbach selbst in einer Flüchtlingsunterkunft wohnt und dort nicht über Wohnraum für seine Verlobte verfüge, habe sich das Stuttgarter Sozialamt gegen einen Zuzug der Frau zu Walat ausgesprochen. „Angesichts der Wohnraumknappheit in Stuttgart verbleiben viele Flüchtlinge – wie Herr Walat – auch lange nach ihrer Anerkennung in den Unterkünften“, teilt die Stadtverwaltung mit. Weil sie dort bereits ein Kind verloren haben, wollen Walat und seine Verlobte aber keineswegs in Mundelsheim leben.


    Laut Sascha Tyler, Hauptamtsleiter der Gemeinde Mundelsheim, entspricht die Unterkunft in der Schlossgasse dem Standard für Obdachlosenunterkünfte. „Wenn Missstände wie Schimmel, Mäusebefall oder Ungeziefer gemeldet werden, geben wir das an einen Fachmann weiter“, sagt Tyler. Ein Kammerjäger habe in der Wohnung der Schwangeren ohne Erfolg Fallen aufgestellt und keinen weiteren Handlungsbedarf gesehen. Bezüglich der Beseitigung des Schimmels in der Küche sei mittlerweile ein zweiter Fachmann beauftragt worden. „Es ist unsere Aufgabe, da tätig zu werden“, sagt Tyler. In dem Einfamilienhaus gebe es zwei Toiletten für insgesamt sechs dort untergebrachte Personen. Solange ein WC davon defekt war, hätten sich alle Bewohner eine Toilette teilen müssen. „Das hat einige Wochen gedauert, weil die Handwerker nicht immer spontan kommen können“, so Tyler.

    Die Verwaltung hat der Schwangeren und ihrer Familie ersatzweise eine andere Wohnung mit besserer Ausstattung angeboten, die allerdings nur über mehrere Stufen erreichbar ist und somit keine Alternative dargestellt hat.

    Eine andere Wohnung, die ihnen im Wohngebiet Seelhofen von privater Seite vermittelt wurde, haben sie laut Sascha Tyler abgelehnt, weil sie ihnen zu dunkel erschien.
    „Mehr können wir nicht machen, weil wir momentan keine anderen Wohnungen zur Verfügung haben“, sagt der Hauptamtsleiter. Für 33 Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung muss die Gemeinde Mundelsheim derzeit Wohnraum zur Verfügung stellen – Tendenz steigend. „Wir müssen deshalb die Bürger dazu aufrufen, uns Immobilien zum Kauf oder zur Miete zur Verfügung zu stellen.“
    Wo das Baby von Ali Walat künftig wohnen wird, bleibt offen. „Es wird wohl erstmal im Krankenhaus bleiben“, hofft der werdende Vater. Geburtstermin ist der 17. Juni.
    http://www.lkz.de/lokales/stadt-krei...id,423766.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Flüchtlinge: Wohnungsnot macht krank

    Eine schwangere Verlobte, die bereits ein Kind verloren hat? Und deren Eltern lassen es seelenruhig geschehen, dass ihre Tochter weiterhin unverheiratet mit dem Kerl zusammenlebt? Und das sollen Syrer sein? Die Geschichte stimmt doch vorne und hinten nicht.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Flüchtlinge: Wohnungsnot macht krank

    Für mich war der Aha-Effekt der, dass die erste Wohnung angeblich aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt wurde, weil sie über Treppen zu erreichen war (na, ja, Atteste, sofern sie bestehen, sind gnädig, aber so ganz kann ich den Kokolores nicht glauben) und die zweite gar, weil sie der angeblichen Syrerin zu dunkel erschien.

    Jaaaaa....
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