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    Hessen: Kopftuch auf der Richterbank bleibt verboten - Noch muss das Kopftuch draußen bleiben

    Noch muss das Kopftuch draußen bleiben - aber in Bayern schon nicht mehr:

    Muslimische Rechtsreferendarin hatte geklagt
    Kopftuch auf der Richterbank bleibt verboten

    Angehende Richterinnen islamischen Glaubens dürfen in Hessen im Gerichtssaal weiter kein Kopftuch tragen. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Eine Rechtsreferendarin hatte wegen Diskriminierung geklagt.
    Angehende Richterinnen islamischen Glaubens dürfen in Hessen im Gerichtssaal weiter kein Kopftuch tragen. Das entschied am Mittwoch der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel. Der für das Beamtenrecht zuständige Erste Senat hob damit das anders lautende Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt auf.


    Eine Referendarin war gegen das Kopftuchverbot durch das Hessische Justizministerium per Eilantrag vorgegangen, weil sie sich diskriminiert fühlte.


    Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU), die gegen das Frankfurter Urteil Einspruch eingelegt hatte, begrüßte den Beschluss. Die Kasseler Richter hätten in sehr klaren Worten die jahrelange Praxis in Hessen bestätigt. Sie hätten zudem betont, dass kaum ein anderer Ort denkbar sei, an dem die Wahrung der staatlichen Neutralität so bedeutsam sei wie vor Gericht.
    Im Zweifel in den Zuschauerraum

    Die Rechtsreferendarinnen dürften mit Kopftuch keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie von Bürgern als Repräsentantinnen der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden oder wahrgenommen werden könnten, so das Gericht. In der Praxis bedeute dies insbesondere, dass Referendarinnen, die ein Kopftuch tragen, bei Verhandlungen im Gerichtssaal nicht auf der Richterbank sitzen dürfen, sondern im Zuschauerraum. Sie dürften auch keine Sitzungsleitung oder Beweisaufnahmen durchführen.
    Zur Begründung erläuterte der Verwaltungsgerichtshof, der Landesgesetzgeber sei unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ermächtigt, Regelungen zur Sicherung der staatlichen Neutralität zu schaffen. Die Ausübung des Vorbereitungsdienstes mit religiös konnotierter Bekleidung verstoße gegen das Neutralitätsgebot in der Justiz.

    So könnten Verfahrensbeteiligte wegen einer Referendarin, die ein Kopftuch trage, Zweifel an der Neutralität dieser Person und damit eventuell auch an der Justiz haben.

    Grundrechte der Referendarinnen müssen zurücktreten

    Würden durch das Erscheinungsbild der Repräsentanten der Justiz Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründet, sei das staatliche Neutralitätsgebot in seinem Kernbereich betroffen, so die Richter weiter. Die Grundrechte der Rechtsreferendarinnen hätten demgegenüber zurückzutreten.
    Marius Weiß, Rechtspolitiker der SPD-Fraktion im Landtag, verwies darauf, dass mit der Entscheidung des VGH das Verfahren noch nicht beendet sei, sondern erst noch in der Hauptsache entschieden werden müsse. Es sei aber "zumindest überraschend", dass sich der VGH bislang nicht zur gesetzlichen Grundlage geäußert habe - immerhin habe das Bundesverfassungsgericht 2015 deutlich gemacht, dass eine Ungleichbehandlung der Religionen "verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen" sei.
    In Bayern wurde das Kopftuchverbot gekippt

    In den Bundesländern bestehen unterschiedliche Regelungen. In Bayern hatte das Verwaltungsgericht Augsburg im vergangenen Jahr ein Kopftuchverbot für Gerichte gekippt. Die Richter bemängelten dabei, dass es für einen solchen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit keine gesetzliche Grundlage gebe. Die Landesregierung kündigte Berufung an.


    Baden-Württemberg legte im Mai einen Gesetzesvorschlag vor, der religiöse Kleidungsstücke für Richter und Staatsanwälte verbietet. 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht pauschale Kopftuchverbote für Lehrer an staatlichen Schulen kassiert. Dazu müsse es landesrechtliche Regelungen geben.
    http://hessenschau.de/gesellschaft/k...darin-100.html

    Steter Tropfen höhlt den Stein. Mit freundlicher Unterstützung internationaler Islamverbände und -vereinigungen.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Hessen: Kopftuch auf der Richterbank bleibt verboten - Noch muss das Kopftuch draußen bleiben

    Schon heute sind die deutschen Richter nicht neutral. Stichwort: Migrantenbonus. Was haben wir da erst von islamischen Richtern zu erwarten?
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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