Unter der Rubrik: "Bleiben darf jeder"

Bundesverfassungsgericht stoppt Abschiebung nach Griechenland

(...)Das Bundesverfassungsgericht mahnt die Behörden und Gerichte, bei der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber in einen Drittstaat die Aufnahmebedingungen mit der gebotenen Gründlichkeit zu prüfen. Zumindest wenn es „Anhaltspunkte für eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung“ gebe, müssten vor der Entscheidung nähere Informationen eingeholt werden. Mit ihrem am Dienstag veröffentlichten Beschluss stoppen die Karlsruher Richter die Abschiebung eines Syrers nach Griechenland.

Dabei handelt es sich ausdrücklich um eine Einzelfallentscheidung. Der Mann hatte den Behörden nach seiner Ankunft in Deutschland 2015 gesagt, dass er in Griechenland bereits erfolgreich Asyl beantragt habe.
Allerdings hat er auch gesagt, dass er in Griechenland auf der Strasse gelebt und keine Unterstützung erhalten habe.

Verwaltungsgericht muss Fall erneut prüfen

Sein Asylantrag wurde daraufhin abgelehnt. Eine Klage dagegen scheiterte – anerkannte Flüchtlinge würden in Griechenland nicht systematisch schlechter behandelt, hieß es.


Das reicht den Verfassungsrichtern nicht aus. Das zuständige Gericht hätte sich vergewissern müssen, dass zurückgeführte Flüchtlinge in Griechenland nach der Ankunft Obdach und Nahrung bekommen. Im Zweifel hätte Deutschland sich das von den griechischen Behörden zusichern lassen müssen.

Bis dahin dürften keine Fakten geschaffen werden. Das Verwaltungsgericht Minden muss den Fall nun noch einmal prüfen.




Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, begrüßte die Entscheidung. „Es ist offenkundig, dass das durch EU-Diktat kaputtgesparte Griechenland mit der menschenwürdigen Unterbringung und Versorgung so vieler Flüchtlinge überfordert ist“, sagte sie. Es sei „menschenrechtlich inakzeptabel“, das verarmte Griechenland „als Hinterhof der EU-Asylpolitik anzusehen, in den ohne Skrupel Flüchtlinge und Asylsuchende abgeladen werden können“.
https://www.welt.de/politik/deutschl...echenland.html

Also nehmen wir die Flüchtlinge der anderen Länder der EU auch noch auf, nicht nur die der östlichen EU-Staaten, sondern auch der Flüchtlinge in Italien, Spanien etc., eigentlich alle.