Umstrittene Fragebogen-Verfahren der Bamf
"Ein wesentlicher Kritikpunkt im Fall Franco A. sind Mängel in der Anhörung", sagte die Bamf-Sprecherin. Deshalb seien in der Stichprobenkontrolle ausschließlich Fälle enthalten, bei denen es zu einer Anhörung gekommen ist. Es gehe um Fallgruppen, die eine "Vergleichbarkeit" zum Fall Franco A. besitzen.
Zwischen Ende 2014 und Ende 2015 mussten Syrer, Iraker und Eritreer bei ihrem Antrag in der Regel nur einen Fragebogen ausfüllen. Unter anderem der Bamf-Personalrat warnte aber davor, dass falsche Angaben nicht auffallen würden.
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