Damit die Berliner wissen, wohin die Reise geht auf dem Wohnungsmarkt:

Sozialwohnungen in Berlin Anerkannte Flüchtlinge sollen leichter eine Wohnung finden können

In Berlin haben anerkannte Flüchtlinge mal Glück mit Sozialwohnungen und mal nicht - je nachdem, welcher Bezirk zuständig ist. Der Senat will den Zugang nun stark vereinfachen.
Man versucht mal wieder, dem Volke einen Bären aufzubinden. Während der Artikel munter von anerkannten Flüchtlingen schreibt, geht es in Wirklichkeit um Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis, die auch abgelehnte Asylbewerber mit ihrer Duldung erhalten. Also gibt es den Wohnberechtigungsschein generell für jeden, dessen Asylverfahren in irgendeiner Form beschieden wurde (Wobei die befristete Aufenthaltserlaubnis auch für Personen in laufenden Verfahren vergeben werden und an dieser Stelle merken wir....)

Flüchtlinge, über deren Asylantrag bereits positiv beschieden wurde, sollen einfacher als bisher zu einer eigenen Wohnung kommen. „Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis sollen in ganz Berlin einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erhalten“, sagte eine Sprecherin der Stadtentwicklungsverwaltung. Der Senat hat eine entsprechende Vorlage von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) beschlossen und diese zur Diskussion an den Rat der Bezirksbürgermeister überwiesen. 16 Flüchtlingsinitiativen appellierten unterdessen an die im Rat versammelten Bürgermeister, dieser Vorlage zuzustimmen.
Man gaukelt demokratische Prozesse vor, wo keine stattfinden. Die Bürgermeister haben nämlich nix zu sagen:

Aber selbst bei einem Veto wäre der Senat nicht daran gebunden: Der Rat der Bürgermeister ist ein rein beratendes Organ. Mit der neuen Ausführungsvorschrift, die wohl innerhalb der nächsten Wochen in Kraft tritt, sollen unklare Interpretationen vermieden werden

Der Rest kommt dann still und heimlich durch die Hintertür, der Wohnberechtigungsschein für Asylbewerber im laufenden Verfahren, das noch ganz am Anfang steht und wo man noch keine Gelegenheit hatte, entsprechende befristete Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen.

Sie fordern überdies eine weitere Regelung, dass Asylbewerber, die schon seit Jahren auf eine Entscheidung ihres Antrags warteten, ebenfalls WBS-berechtigt sein sollen. Aus Regierungskreisen hieß es, dass man „weitere inhaltliche Fragen zur WBS-Berechtigung diskutieren“ werde. Es sei vorerst aber nicht davon auszugehen, dass auch Asylbewerber im laufenden Verfahren WBS-berechtigt sind. Derzeit leben 35000 Asylbewerber in Berlin, deren Verfahren noch nicht entschieden sind.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/so.../19796182.html

Da wir oben schon gelesen haben, dass man gar nichts mit irgendwem diskutieren und auch keine Öffentlichkeitsarbeit für seine Vorhaben betreiben muss, werden eben alle Asylbewerber in frei werdende oder neu gebaute Sozialwohnungen vermittelt. Mit bekannter Auswirkung auf den Wohnungsmarkt.