Für alle 3 Jahre Unterhalt bis zum Kindergartenalter des Sprößlings, das war es dann.
Stimmt so nicht ganz. Da gibt es noch jede Menge Ausnahmen, die auch sicher genutzt werden und eine weitere Unterhaltszahlung bedingen. Besteht ein "besonderes Betreuungsbedürfnis", kann weiter Unterhalt verlangt werden. Dazu zählen z.B. gesundheitliche Probleme und Schwierigkeiten in der Schule, die natürlich schon sehr beliebig interpretierbar sind. Die Sätze werden nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet, die das Nettoeinkommen und das Alter der Kinder zugrunde legt. Es gibt dann zwar einen Mindestselbstbehalt für den Zahler, aber trotzdem sind die Abzüge schon üppig. Gut, es steht außer Frage, dass Kinder eben Geld kosten, aber man muss schon auch beide Seiten sehen. Die Begrenzung auf drei Jahre finde ich jetzt auch ein bißchen wenig, aber so, wie es früher war, ging es ja gar nicht. Man hätte sich da irgendwo in der Mitte treffen sollen.
Der Ehegattenunterhalt beträgt meines Wissens drei Siebtel vom Nettoeinkommen, was auch relativ üppig ist. Zudem stört mich massiv daran, dass anscheinend überhaupt nicht berücksichtigt wird, warum die Scheidung eingereicht wurde. Wenn ein Partner z.B. fremdgeht und einfach frei sein will für den Neuen/die Neue und so die Ehe kaputtgeht, hat er/sie, meinem Gerechtigkeitsempfinden nach, absolut keinen Anspruch auf Unterhalt für sich.

Alles in allem mache ich aber die finanziellen Geschichten größtenteils nicht für die explodierenden Scheidungsraten verantwortlich. Ich denke auch nicht, dass die Raten bei Geringverdienern geringer ausfallen. Für mich sind die Hauptgründe, nach wie vor, die absolute Unfähigkeit oder der Unwillen zur Krisenbewältigung. Als Konsequenz wird die Flucht nach vorne angetreten (Scheidung), ähnlich wie es die Amerikaner machen, wenn ihnen etwas Unangenehmes widerfahren ist: Sie ziehen um. Am besten gleich in einen anderen Bundesstaat und laufen so vor den Problemen davon, anstatt sich ihnen zu stellen und eine Lösung zu erarbeiten.