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Sex mit Gewalt, aber keine Vergewaltigung
Freispruch im Amtsgericht
Sex mit Gewalt, aber keine Vergewaltigung
Eine junge Frau lehnt es ab, mit einem Brandenburger Sex zu haben. Er wirft sie trotzdem aufs Bett, schiebt ihren Kopf zwischen zwei Metallstreben. Sie schreit, er soll aufhören, kratzt ihn. Der Akt ist gewalttätig, die Frau vier Stunden lang sein Opfer. Das zweifelt auch das Gericht nicht an – spricht aber den 23-Jährigen wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung frei.
Brandenburg/H. Dass der Sex des 23 Jahre alten Türken aus Brandenburg/Havel gewalttätig und die Frau vier Stunden lang sein Opfer war, daran zweifeln Staatsanwalt und das Schöffengericht Brandenburg/Havel nicht. Dennoch wurde der 23-Jährige vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Die Juristen erkannten bei ihm keinen Vorsatz.
„Ich glaube Frau G. jedes Wort“, sagte die Richterin nach ihrem Urteilsspruch. Doch wahrscheinlich habe ihr Peiniger nicht gewusst, was er ihr antat, als er in der Nacht der 18. August 2016 in seiner Wohnung über seine Bekannte herfiel und den Geschlechtsverkehr über Stunden hinweg so rabiat vollzog, dass sie in den folgenden beiden Wochen nicht richtig laufen konnte. Das Schöffengericht glaubte einerseits dem Opfer, andererseits aber auch dem Angeklagten, demzufolge der wilde Sex einvernehmlich war.
hre Schultern drückte er fest gegen die Metallstäbe am Kopfende seines Bettes, ihren Kopf klemmte er ein zwischen zwei dieser Stäbe. Die Frau schrie zwar „Aufhören“ und wehrte sich, indem sie den Angeklagten am Rücken kratzte. Doch irgendwann gab sie auf und ließ „es über sich ergehen, wie sie es ausdrückte. Mehrmals sei er in sie eingedrungen, die ganze Tortur habe nach vier Stunden geendet, als er einen Anruf erhielt und plötzlich fort musste, so dass auch sie gehen konnte. „Schwerer Schlag“ für die Geschädigte
Staatsanwalt und Gericht haben keinen Zweifel daran, dass die sexuellen Handlungen jener Nacht nicht im Sinne des Opfers waren und dass er sie mit Gewalt genommen hat.
Doch die entscheidende Frage für den Ausgang des Strafprozesses war an die Zeugin, das Opfer, gerichtet: „Könnte es sein, dass der Angeklagte dachte, Sie seien einverstanden?“ Das könnte sein, ließ die Zeugin das Gericht wissen. Sie könne nicht beurteilen, ob er mit der Mentalität des türkischen Kulturkreises das Geschehen, das sie als Vergewaltigung erlebte, vielleicht für wilden Sex gehalten hat. Der Staatsanwalt räumte ein, dass der Freispruch ein „schwerer Schlag“ für die Geschädigte sein müsse. Andererseits sei eine Verurteilung nicht möglich, weil kein Vorsatz nachweisbar sei.
Der junge Angeklagte hatte von Beginn an bestritten, seine Bekannte vergewaltigt zu haben. Er sagte in seinem Schlusswort, dass er so etwas nicht tun würde, zumal er doch selbst eine Mutter und eine Schwester habe.
Eben. Die türkische Drohung Isch fick deine Mutta ist eben nur ein Ausspruch!Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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AW: Sex mit Gewalt, aber keine Vergewaltigung
Ein Urteil als Satire? Wenn ja, wie krank muß jemand sein, sich so etwas auszudenken!
Ein Verbrechen ist keins mehr, wenn der Täter glaubt, das Opfer habe eigentlich nichts dagegen. Das sieht aber schon sehr nach Scharia aus. Wir gehen schönen Zeiten entgegen.Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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AW: Sex mit Gewalt, aber keine Vergewaltigung
Wir müssen hier schon sehr nah bei den Begrifflichkeiten bleiben. Es müßte genauer heißen, wenn der Täter behauptet, dass er glaubt. Schließlich schauen wir ja nicht in seinen Schädel, wobei der ziemlich sicher sehr nahe bei seiner Hose sein dürfte. Und dann gilt diese Unschuldsvermutung ja auch nur, wenn der Kulturkreis, aus dem der Täter kommt, ein orientalischer und in diesem Fall eben ein türkischer ist. Dieser Umstand ist folgendermaßen formuliert:
ob er mit der Mentalität des türkischen Kulturkreises das Geschehen, das sie als Vergewaltigung erlebte, vielleicht für wilden Sex gehalten hat.
Doch wahrscheinlich habe ihr Peiniger nicht gewusst, was er ihr antat, was er ihr antat, als er in der Nacht der 18. August 2016 in seiner Wohnung über seine Bekannte herfiel und den Geschlechtsverkehr über Stunden hinweg so rabiat vollzog, dass sie in den folgenden beiden Wochen nicht richtig laufen konnteEs ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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23.04.2017, 21:51 #4
AW: Sex mit Gewalt, aber keine Vergewaltigung
So kommt es eben wenn man beim Türken zu Hause Speed kauft und es dann zusammen konsumiert. Vielleicht kauft sie jetzt kein Speed mehr.
Jeder glaubt eine eigene Meinung zu haben, nur woher hat er vergessen.
Medien sind das was man über Religionen sagte, Opium fürs Volk.
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24.04.2017, 14:22 #6
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24.04.2017, 16:16 #7
AW: Sex mit Gewalt, aber keine Vergewaltigung
Es ist unglaublich, was heute alles in den Gerichtssälen passiert um den Migrantenbonus durchzusetzen. So ein Urteil auch noch von einer Richterin.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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24.04.2017, 21:03 #8VIP
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AW: Sex mit Gewalt, aber keine Vergewaltigung
Wäre das Opfer eine Türkin und der Täter Deutscher, wie würde da das Urteil wohl ausfallen? Todesstrafe! Ach nein, geht ja (leider) nicht, aber dann wenigstens lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung!
"...und dann gewinnst Du!"
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........Aber nun zur Sache. Ich...
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