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    Gemeinde kämpft für Flüchtlingsfamilie

    Die Hessenschau, öffentlich-rechtliche Senderkette der ARD, berichtet. Deshalb ist das Bild des Artikels auch urheberrechtlich geschützt und nicht öffentlich-rechtlich. Auf diesem Bild sieht man neben der Flüchtlingsfamilie, erkennbar an dem wenig gepflegten Ausehen des Mannes, der einen Trainingsanzug trägt und seiner Frau, die mit einem Kopftuch und einer schlabbrigen Blazerjacke bekleidet ist und so gar nicht willig in die Kamera schaut, viele Kinder im Vorschul- und Grundschulalter, die Plakate hochhalten:

    "Familie Gashi gehört nach Deutschland"
    "Elvedin und ..dina gehören zu uns"
    "Vilmar ist Heimat"

    Die Kinder sind in Vereinen aktiv, heißt es im Artikel. Vermutlich spielen sie Fußball. So sieht man die vier Kinder, der Älteste dürfte knapp über 10 Jahre sein, auf dem Fußballfeld. ....Sind aktiv, suggeriert natürlich tatkräftiges Handeln für das Volk. Man denkt dabei zum Beispiel an die Feuerwehr und weniger an das Sportvergnügen im Kicksport.
    Dafür wird der Familienvater als Engagierter bei der Feuerwehr vorgestelle, der auch noch einen Vollzeitjob hat, als was auch immer. Wahrscheinlich ist es besser, weder genauere Infos über sein Engagement, inwieweit es stattfindet oder fand und wann es begann noch über seinen Vollzeitjob zu erfahren. Auf staatliche Unterstützung wird er auf jeden Fall angewiesen sein, auch wenn der Artikel dies natürlich nicht erwähnt. Irgendein Job trägt eine sechsköpfige Familie jedenfalls nicht.


    Der geplante Gesprächstermin mit der Familie Gashi wuchs sich zu einer mittleren Bürgerversammlung aus. Rund 70 Villmarer kamen am Dienstagabend ins Sportheim des Marktfleckens im Kreis Limburg-Weilburg, um zu signalisieren, was manche von ihnen auch auf Plakate geschrieben hatten: "Familie Gashi gehört nach Deutschland". Zuvor hatten sie bereits rund 1.000 Unterschriften zusammengetragen, um gegen die geplante Abschiebung der Roma-Familie aus Bosnien-Herzegowina zu protestieren.
    Unterstützung vom Bürgermeister

    Seit rund sechs Jahren leben Erdan und Azra Gashi in Villmar, inzwischen haben sie vier Kinder. Die jüngeren von ihnen kennen die Heimat der Eltern überhaupt nicht. Der Zuspruch der Nachbarn rührt Erdan Gashi, wie er sagt, er sei aber auch verzweifelt: "Wir haben wohl keine Chancen, hier zu bleiben. Wir haben große Angst." Denn in Bosnien würden er und seine Familie als Roma verfolgt: kaum Chancen auf Arbeit, immer wieder vertrieben, die Kinder dürften nicht in die Schule.
    In Villmar dagegen scheint die Familie bestens integriert: Erdan Gashi arbeitet in Vollzeit, ist Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr und kickt in der Kreisliga, die Kinder sind in Sportvereinen aktiv. "Die Familie ist engagiert und hier bestens integriert – besser als so mancher Deutscher", sagt Bürgermeister Arnold-Richard Lenz (SPD). Es wäre ein Verlust für die Gemeinde, wenn die Familie gehen müsste, sagt er. Die Geschichte erinnert an die eines Flüchtlings in Neu-Isenburg.
    Na, ja, so ein wenig falsche Angaben, einige Lügen, der Schwindel mit Identitäten.

    Falsche Identität bei der Einreise

    Nach derzeitigem Stand müssen die Gashis bis Freitag (21. April) nach Bosnien ausgereist sein. Es sei unmenschlich, die Kinder aus ihrer gewohnten Umgebung zu reißen, findet Angelika Guidry. Als Vorsitzende des Villmarer Helferkreises, eines Vereins für Flüchtlingshilfe, kennt sie die Familie seit Jahren. "Die Kinder sprechen nicht einmal richtig Bosnisch, dafür akzentfrei Deutsch. Ihre einzige Heimat ist Deutschland, ist Villmar", sagt Guidry.

    Doch die Behörden sind anderer Meinung. Die drohende Abschiebung ist wohl zum Teil selbst verschuldet. Die Gashis reisten vor sechs Jahren unter dem Namen Hamidovic, dem Mädchennamen der Mutter von Erdan Gashi, in Deutschland ein. Das Regierungspräsidium Gießen und das hessische Innenministerium sehen sich dadurch getäuscht: Die Gashis hätten eine falsche Identität angegeben.
    Und ein ganz klein wenig verstrickt sich der Artikel, der entschuldigend von zum Teil selbst verschuldet spricht und davon, dass die Behörden sich getäuscht sehen, was wohl eher einem Fühlen entspricht, vielleicht einam Mißverständnis, nicht aber planmäßiger Täuschung der Behörden, selbst in widersprüchliche oder nicht nachvollziehbare Aussagen, von denen die erste Aussage folgt, wenn erzählt wird, der Hausanwalt der Familie habe dazu geraten. Da eine solche Behauptung den Entzug der Lizenz zur Folge hätte, wäre diese Aussage als mutmasslich, vermutlich zu kennzeichnen und dürfte nicht mit hat, sondern habe formuliert werden. Ferner sollte sich der Artikelschreiber die Frage stellen, wie dieses Anraten zustande kam, denn dies setzt ja voraus, dass der Anwalt schon bei Grenzüberschreitung anwesend war, denn die Personalien werden vor der Konsultation von Anwälten im Inland angegeben.

    Nach Angaben des Helferkreises hatte der damalige Anwalt der Familie dazu geraten. Mit einem serbischen Nachnamen wären die Chancen auf Asyl in Deutschland gleich null gewesen, habe er gesagt. Der bosnisch-herzegowinische Name der Mutter habe die Chancen zumindest etwas gesteigert. Einiges bleibt freilich undurchsichtig: So ist Gashi ein albanischer, kein serbischer Nachname. Erdan Gashi wiederum hat nur einen serbischen Pass, obwohl er dort kaum lebte. In den Wirren des Bosnien-Kriegs kam er als gebürtiger Kosovare dorthin, wie er berichtet.

    Letzte Hoffnung Verwaltungsgericht

    Alle Asylanträge, die die Familie in den vergangenen Jahren stellte, wurden abgelehnt. Auch ein Härtefallantrag hatte - trotz positiver Empfehlung der Härtefallkommission des Landtags - keinen Erfolg. "Aber zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat", sagt Fabian Eigenbrodt vom Helferkreis. Die Freunde der Gashis wollen beim Verwaltungsgericht Wiesbaden einen Eilantrag auf Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration (siehe Infobox) stellen.

    Wann vor Gericht eine Entscheidung zu erwarten ist, ist ungewiss. Zumindest die Frist, bis Freitag dieser Woche ausreisen zu müssen, sei dann erst einmal gebannt, sagt Eigenbrodt. Für Erdan Gashi liegt darin die letzte Hoffnung, dass seine Familie in Villmar bleiben kann: "Mein großer Wunsch ist es, in Deutschland zu bleiben. Es wäre schwierig, wenn wir zurück müssten."

    Weitere Informationen Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration

    Paragraf 25b des Aufenthaltsgesetzes ermöglicht eine Aufenthaltsgenehmigung bei nachhaltiger Integration. Gemeint ist damit, dass sich ein geduldeter Ausländer in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik integriert hat. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass er sich seit mindestens acht Jahren oder – wenn minderjährige Kinder bei ihm leben – sechs Jahren ununterbrochen geduldet in Deutschland aufhält.
    Außerdem muss der Ausländer über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen, den Schulbesuch seiner Kinder nachweisen, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik bekennen und seinen Lebensunterhalt überwiegend durch eine Erwerbstätigkeit sichern. Verwehrt werden kann die Aufenthaltsgenehmigung, wenn der Ausländer die Behörden beispielsweise bei der Angabe seiner Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht hat.
    http://hessenschau.de/gesellschaft/v...gashi-106.html

    Halten wir also fest: 70 Vilmarer (die 1000 Unterschriften gesammelt habe, wie auch immer sie zustande gekommen sind, möglicherweise über die Unterschrift von Schülern, nicht unmöglich ....), davon mehrere hauptamtlich tätige Personen wie zum Beispiel der Bürgermeister, vermutlich aber auch Lehrer, möglicherweise einige Eltern, vor allem aber auf dem Bild zu erkennen, die Mehrheit Vorschul- und Grundschulkinder (dürften dem Anteil nach auf dem Bild zu erkennen, an die 50 Kinder sein) setzen sich für den Verbleib dieser betrügerisch handelnden Familie ein, die Leistungen vom deutschen Staat zum Lebensunterhalt erhält und in Deutschland aus finanziellen Gründen bleiben möchte. Diese absolute Minderheit erzeugt eine Öffentlichkeitsarbeit und die Presse spielt mit einem solchen Artikel mit. Mit diesen vereinten Kräften möchte man alle Urteile und Gesetze aushebeln, koste es, was es wolle.
    Die Presse ist in diesem Fall eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der Senderkette ARD, die von den Zwangsgebühren der GEZ lebt, einen neutralen und umfassenden Informationsauftrag hat und über eine gute Reputation bei vielen Bürgern verfügt und diese offensichtlich dazu mißbraucht, Klientelpolitik zu betreiben.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Gemeinde kämpft für Flüchtlingsfamilie

    Roma-Familie aus Bosnien-Herzegowina

    Asylbetrüger!

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Und eine Roma-Familie sieht so sicher nicht aus.....

    Name:  1836340_m3w605h320q75v20869_npo_VillmarGashiHamidovi_4c.jpg
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    ...hier handelt es sich ganz klar um Muslime
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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