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    Der Kindergeld-Flop: Deutschland muss weiterhin Kindergeld ins Ausland zahlen

    Der Kindergeld-Flop: Berlin macht die Rechnung ohne die Brüsseler Krake


    Wieder einmal hat die Politik beim Steuerzahler Erwartungen geweckt, die sie am Ende nicht erfüllt. Mit großem Brimborium hatte Sigmar Gabriel für seine SPD vor Weihnachten angekündigt, endlich dem Kindergeld für EU-Ausländer an den Kragen gehen zu wollen. Die Freizügigkeit für die Bürger Europas dürfe nicht länger dazu missbraucht werden, in die Sozialsysteme einzuwandern. Selbst die Kanzlerin, die sich so ungern festlegt, hatte ihre Unterstützung signalisiert. Doch nun kommt alles anders – wie so oft. Gabriel ist längst raus aus dem Rennen um die Kanzlerkandidatur seiner Partei. Er ist nicht einmal mehr ihr Vorsitzender. Bundeswirtschaftsminister ist er auch nicht mehr. Und so hat sich die Linksachse Schulz-Nahles durchgesetzt. Damit bleibt beim Kindergeld alles, wie es ist. Entscheidend waren am Ende rechtliche Bedenken. Denn nach der EWG-Verordnung 1408/71 und deren Nachfolgeverordnungen hat jeder EU-Bürger in dem Land, in dem er sozialversichert ist, Anspruch auf alle Sozialleistungen, die nach den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sind. Dies schließt das Kindergeld ein und gilt auch dann, wenn die Kinder des Betreffenden gar nicht im selben Land wohnen. Und so zahlte der deutsche Staat Ende 2016 für mehr als 185.000 im Ausland lebende Kinder mindestens 192 Euro pro Monat und Kind. Das ist ein Anstieg gegenüber 2015 um fast 55%, der die Kindergeldzahlungen ins europäische Ausland auf 470 Millionen Euro treibt.
    Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium sah vor, betroffenen Familien das Kindergeld um 50 Prozent zu kürzen


    Noch Mitte März hatte die Bundesregierung bekräftigt, dem millionenschweren Geldsegen an Europas Kinder ein baldiges Ende bereiten zu wollen. Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium sah vor, betroffenen Familien aus Ländern wie Polen, Kroatien, Rumänien oder Bulgarien das Kindergeld um 50 Prozent zu kürzen und damit an die Lebensverhältnisse im Heimatland anzupassen. Doch die scharfe Zurückweisung aus Brüssel und das Einknicken der SPD haben dem Projekt nun den Garaus gemacht. So dürften also auch weiterhin Tausende Armutseinwanderer insbesondere aus Bulgarien und Rumänien in schon bestehende Brennpunkte wie Duisburg strömen und „für ihre Kinder, die gar nicht in Deutschland leben, Kindergeld auf deutschem Niveau beziehen“, wie Gabriel im vergangenen Dezember anmahnte. Er verwies dabei auch auf Menschenhändler, die „EU-Bürger aus diesen Ländern im Wesentlichen hierherbringen, damit sie das Kindergeld abkassieren können“. Abermals sorgt somit eine EU-Verordnung dafür, dass deutsche Steuerzahler für die Umverteilungsideologie der Brüsseler Behörde geradestehen müssen. Dass es dabei um fast eine halbe Milliarde Euro pro Jahr geht, entlockt der zuständigen EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen allerdings nur die spöttische Bemerkung, sie werde ihre Prinzipien nicht für ein paar „Peanuts“ opfern. Ein vielsagendes Statement aus den Reihen der Brüsseler Politkaste.
    Die Bundesregierung zahlt 470 Millionen Euro pro Jahr an Personen aus, die gerechterweise gar kein Kindergeld aus Deutschland bekommen sollten


    Noch einmal muss bei dieser Gelegenheit darauf hingewiesen werden, dass das Kindergeld nicht nur für im Ausland lebende Kinder, die niemals hier waren, gezahlt wird, sondern auch dann, wenn selbst die Eltern ihren Wohnsitz im Ausland haben, solange diese als Saisonarbeiter ihrem Broterwerb in Deutschland nachgehen. Und keinesfalls erstreckt sich der Anspruch nur auf EU-Bürger: Denn neben Norwegen, der Schweiz, Island und Liechtenstein gilt auch für Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Serbien, Montenegro, Tunesien und die Türkei der Kindergeldanspruch für hier lebende oder hier arbeitende Eltern, wie auch für jene, die gar nicht arbeiten und Transferleistungen beziehen. Last, but not least, begründet auch die Anerkennung als Asylbewerber oder Flüchtling einen Anspruch auf Kindergeld, unabhängig davon, wo die Kinder leben. Es ist bezeichnend, dass der öffentliche Aufschrei einmal mehr ausbleibt und sich auch aus den Reihen der Regierungskoalition nur müder Protest gegen die unfaire EU-Verordnung erhebt. Stattdessen brüstet sich die Bundesregierung damit, Deutschlands Familien zu Jahresbeginn eine Kindergelderhöhung von sage und schreibe 2 Euro pro Monat zugebilligt zu haben, während sie 470 Millionen Euro pro Jahr an Personen auszahlt, die gerechterweise gar kein Kindergeld aus Deutschland bekommen sollten. Die gewählte Regierung ist machtlos. Der Europäischen Union sei Dank.
    Der Autor des Artikels bewirbt sein neues Buch auf er zitierten Seite. Daher sei die Werbung fairerweise weitergegeben:


    Mein aktuelles Buch „Das Grauen – Deutschlands gefährliche Parallelgesellschaft“ ist im Handel erschienen. „Spukschloss Deutschland“ ist als Ebook und als signiertes Taschenbuch erhältlich.

    http://peymani.de/der-kindergeld-flo...esseler-krake/

    Besonders fies für den Staat und den Steuerzahler ist die fehlende Gegenrechnung des ausgezahlten Kindergeldes zu den Sozialleistungen, die der arbeitslose Asylantragsteller (Flüchtling) oder Migrant hier bezieht. Da das Kindergeld für die Kinder im Ausland bewilligt wird und der Staat keine weiteren Sozialleistungen (Hartz-IV-Bedarfssatz für Kinder) auszahlt, kann er das Kindergeld eben auch als Einkommen nicht gegenrechnen. Er könnte es ja nur dem Bedarfssatz für das Kind gegenrechnen und nicht etwa dem Bedarfssatz der Eltern.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2

    AW: Der Kindergeld-Flop: Deutschland muss weiterhin Kindergeld ins Ausland zahlen

    Blöde Frage: Wenn das Kindergeld schon ins Ausland gezahlt werden muss(??) wie sieht denn erst mit der Krankenversicherung für diese Karteikinder aus -- von der Front hört man gar nichts .
    „Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“

  3. #3

    AW: Der Kindergeld-Flop: Deutschland muss weiterhin Kindergeld ins Ausland zahlen

    Zitat Zitat von Geronimo Beitrag anzeigen
    Blöde Frage: Wenn das Kindergeld schon ins Ausland gezahlt werden muss(??) wie sieht denn erst mit der Krankenversicherung für diese Karteikinder aus -- von der Front hört man gar nichts .
    Dann musst Du ja das nächste Wahlkampfthema nicht länger suchen.
    Jeder glaubt eine eigene Meinung zu haben, nur woher hat er vergessen.
    Medien sind das was man über Religionen sagte, Opium fürs Volk.


  4. #4
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    AW: Der Kindergeld-Flop: Deutschland muss weiterhin Kindergeld ins Ausland zahlen

    nach der EWG-Verordnung 1408/71 und deren Nachfolgeverordnungen hat jeder EU-Bürger in dem Land, in dem er sozialversichert ist, Anspruch auf alle Sozialleistungen, die nach den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sind.
    Das sind diese schwachsinnigen Verordnungen, die die EU zum Ärgernis machen. In guten Jahren wurde jede Menge von diesen Vereinbarungen abgeschlossen, die uns nun zum Verhängnis werden. Es ist aber auch die Schwäche und Ignoranz unserer derzeitigen Politiker hier nichts ändern zu wollen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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