Was genau er geschrieben haben soll, wird nicht veröffentlicht, es muss aber sehr, sehr schlimm sein, wenn das Urteil eine Haftstrafe für einen 81Jährigen vorsieht.

Nazi-Opa wegen Volksverhetzung verurteilt

Hier lachen zwei
Holocaust-Leugner


Das Urteil hörte sich der selbst ernannte Reichsbürger noch an, dann stand er kommentarlos auf und verließ den Gerichtsaal!
Verden (Niedersachsen) – 18 Monate Haft wegen Volksverhetzung: So lautete das Urteil gegen den ehemaligen Verdener NPD-Ratsherrn Dr. Rigolf Hennig (81).
Das Amtsgericht Verden sprach den Rentner am Gründonnerstag wegen Volksverhetzung in acht Fällen und einem versuchten Fall schuldig.

Nachdem Henning den Saal verlassen hatte, stellte der Vorsitzende Richter Christoph Neelsen nur kurz fest: „Der Angeklagte möchte das offenbar nicht hören.“ Dann setzte er unbeirrt mit der Urteilsbegründung fort.


► In dem Prozess ging es um mehrere Ausgaben der Zeitschrift „Stimme des Reiches“ aus den Jahren 2014 und 2015. Diese sind nicht im freien Handel erhältlich, wurden aber jeweils an 1200 bis 1500 Empfänger verschickt und im Internet veröffentlicht. Der Versand einer Ausgabe konnte durch einen Polizeieinsatz verhindert werden.
„Der Angeklagte war an der Verbreitung beteiligt. Er hat diese maßgeblich mitbestimmt. Er hat sein Konto und seine Adresse zur Verfügung gestellt“, so Neelsen. „Damit ist der Tatbestand des Verbreitens bereits erfüllt, betonte der Richter.
Im Impressum der Zeitschrift wird auf den „Freistaat Preußen“ verwiesen und der Holocaust geleugnet. Hennig hatte sich in der Vergangenheit bereits selbst zum Präsidenten des Staates ernannt.
In seinem Schlusswort hatte der 81-Jährige betont, dass jeder ein Recht auf Meinungsfreiheit habe. „Aber das sind keine Meinungen. Hier werden Tatsachen geleugnet“, so Neelsen. Auch gegen Flüchtlinge war in einem Artikel gehetzt worden

Für eine Bewährung hätte es eine positive Sozialprognose gebraucht, doch die vermochte das Gericht nicht zu erkennen.
Hennig, der zu den Inhalten gestanden hatte, sei seit 2017 verantwortlicher Schriftleiter. „Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Zeitschrift künftig mit Garten-Tipps und Wohnungseinrichtungen befassen wird“, merkte Neelsen an. „Statt davon abzulassen, engagiert der Angeklagte sich jetzt erst recht.“
Der Verteidiger ritt in einem 90-minütigen Plädoyer darauf herum, dass vieles nur zitiert oder als Frage formuliert sei.
„Indem ich die Aussagen abdrucke, mache ich sie mir zu eigen“, erklärte Neelsen. Auch mit eigenen Nachforschungen seien die Behauptungen nicht zu erklären: „Der Angeklagte ist kein Historiker!“
► Der Angeklagte wurde von der bereits im November vom Amtsgericht Verden zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilten Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel (88) begleitet.
Ihr Urteil ist aber genauso wenig rechtskräftig wie das am Donnerstag. Hennig bleibt das Rechtsmittel der Berufung.
http://www.bild.de/regional/bremen/u...6946.bild.html

Geschrieben übrigens von Wiebke Bruhns.