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Flüchtlingskrise Für 150 Euro durch die Schweiz: nach Deutschland
Flüchtlingskrise
Für 150 Euro durch die Schweiz:
Schlepper entdecken lukratives Geschäft
Schlepper haben ein neues Business entdeckt: Fahrten für Flüchtlinge durch die Schweiz. In einem der ersten Prozesse hat ein Gericht nun ein Exempel statuiert.
Der Schlepper stellt sich bei seiner Kundschaft mit einem Fantasienamen vor: Angelo De Verbani. Er ist 48 Jahre alt und kommt aus Udine (I). Mit mehreren Berufen und Ausbildungen hat er sein Glück gesucht, aber nicht gefunden: Meteorologe, Lehrer, Elektrotechniker, Schiffsführer, Geometer, Mediziner. Bei der Firma BlaBlaCar fand er eine Aufgabe, die ihm zusagte. Es handelt sich um eine mit Uber vergleichbare Mitfahrzentrale. De Verbani kam auf den Geschmack und baute sein eigenes Business auf.
Als sich die Flüchtlinge 2016 an der Nordgrenze stauten, kaufte er sich einen Renault Traffic und bot Afrikanern seine Dienste an. Sie warteten vor der Grenze, nicht etwa weil sie in die Schweiz wollten. Sie wollten die Schweiz durchqueren, um im Land der Willkommenskultur, in Deutschland, Asyl zu beantragen. De Verbani verdiente damit mehr als mit BlaBlaCar. Bis zu 150 Euro verlangte er für eine Fahrt durch die Schweiz. Seinen Kleinbus füllte er mit fünf bis acht Leuten. Mindestens 138 Ausländern hatte er eine Fahrt durch die Alpen ermöglicht, als er von einer Grenzkontrolle in Basel erwischt wurde.
Wie immer verliess er die Autobahn vor dem bewachten Übergang. Doch diesmal warteten die Grenzwächter auch auf einer Nebenstrasse. Am Freitag stand der Mann nun vor dem Basler Strafgericht. Es fällte ein aussergewöhnliches Urteil: Es wies ihm gewerbsmässigen Menschenschmuggel nach und bestrafte ihn härter, als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Staatsanwalt Camilo Cabrera hatte eine Gefängnisstrafe von zwanzig Monaten beantragt, davon zehn unbedingt. Strafgerichtspräsidentin Felicitas Lenzinger (SP) erachtete dreissig Monate als angebracht, davon zwölf unbedingt.
(...)Das Bundesamt für Polizei Fedpol hat deshalb mit der Tessiner Kantonspolizei vor anderthalb Jahren eine Task-Force gegründet. Diese soll internationale Schleppernetzwerke aufdecken. Bisher hat sie 26 Befragungen und 19 Kontrollen geführt und dadurch fünf Ermittlungsverfahren eröffnet. Keines davon wurde abgeschlossen. Probleme hat die Task-Force unter anderem mit den italienischen Behörden, die sich nicht wie gewünscht an den Aktionen beteiligten. Zudem hat sich das Fedpol ein hohes Ziel gesteckt: Es sei nur an den grossen Fischen interessiert, verkündete es. Für die kleinen Fische sind die Kantone zuständig. Jener, der in Basel anbiss, ist einer der ersten.In seinem Plädoyer erklärte der Staatsanwalt, weshalb es wichtig ist, dass der Schlepper ins Gefängnis kommt: «Wie einem Drogentransporteur geht es ihm nur ums Geld. Wenn es keine Freiheitsstrafen gibt, könnten die Schlepper immer neue Transporteure einsetzen, bis diese erwischt werden.» Das Gericht stufte die Tat als mittelschwer ein. Der Schlepper sei nicht menschenunwürdig vorgegangen, etwa indem er die Flüchtlinge gesundheitlichen Gefahren aussetzte. Er habe aber auch nicht aus humanitären Gründen gehandelt, sondern habe sich bereichert. De Verbani wandte ein, dass er Flüchtlingen ohne Geld auch günstigere Tarife offerierte. Doch was wäre nun ein angemessener Preis für eine illegale Fahrt durch die Schweiz? Die Richterin nannte zwei Beispiele: Die Strecke von Mailand nach Basel würde mit BlaBlaCar 17.50 und mit Flixbus 61 Euro kosten.
Whatsapp als Beweis
Der Prozess zeigt auch, weshalb es kaum vergleichbare Gerichtsverfahren gibt, obwohl das Schleppergeschäft floriert. Die Staatsanwaltschaft hatte nur einen handfesten Beweis: die eine illegale Fahrt, bei der De Verbani festgenommen wurde. Für die weiteren Transporte gab es nur Indizien. Fotos des Fahrzeugs an Grenzübergängen sowie Whatsapp-Nachrichten auf De Verbanis Smartphone. Im Chat koordinierte er die Fahrten mit zwei Vermittlern. Sie nannten sich Bakz und Muhammad und unterhielten sich über die Gefahren in der Schweiz. In einer Nachricht hiess es, Zürich sei gefährlich wegen Polizeikontrollen, Luzern eigne sich besser.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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