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Mehr tatverdächtige Flüchtlinge -Das Ganze ist viel zu komplex für eine Bewertung
Mehr tatverdächtige Flüchtlinge
Waiblingen. „Schreiben Sie mal was über Flüchtlingskriminalität.“ – Ja, geht klar. „Hat ja ganz schön zugenommen, oder?“ – Ja, kann sein. Und jetzt? Jetzt biegt sich der Schreibtisch unter gedruckter Wahrheit, die Interpretationsspielraum lässt. Nach allen Seiten.
Harte Fakten helfen. Oder auch nicht. Denn Fakten lassen sich beliebig bewerten. 950 tatverdächtige Flüchtlinge im Rems-Murr-Kreis 2016 – sind das viele, sind das wenige?
„Ich denke, niemand kann dazu wirklich seriös etwas sagen. Das Ganze ist viel zu komplex“, schreibt ein Richter a. D., der sich von schwarzen Zahlen auf weißem Papier nicht beeindrucken lässt.
Anteil tatverdächtiger Flüchtlinge bei gut elf Prozent
Eine von vielen dieser Zahlen lautet: 1,34 Prozent. So klein war der Anteil der Flüchtlinge an der Rems-Murr-Bevölkerung Ende vergangenen Jahres. Auf gut elf Prozent - ausländerrechtliche Verstöße nicht mitgerechnet – belief sich der Anteil der tatverdächtigen Flüchtlinge an allen Tatverdächtigen.
Das sagt alles Mögliche aus. Zum Beispiel auch das: Flüchtlinge fahren in der Tendenz öfter schwarz als andere Bürger. Denn Beförderungserschleichung zählt als Straftat, Kategorie Vermögens- und Fälschungsdelikte.
Bei Diebstählen überdurchschnittlich vertreten
Das klingt nun nach Verharmlosung der Fakten. Denn Körperverletzung kommt ebenfalls sehr oft vor innerhalb der Straftatenbilanz von Zuwanderern. Bei Diebstählen sind Flüchtlinge zudem überdurchschnittlich vertreten. Manche sprechen von Armutskriminalität.
„Die überwiegende Mehrheit der Zuwanderer beging keine Straftaten.“
Das Bundeskriminalamt schreibt in der jüngsten Ausarbeitung „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ vom Trend einer „deutlichen Zunahme bei den insgesamt durch Zuwanderer begangenen Straftaten“. Gleichzeitig gilt: „Die überwiegende Mehrheit der Zuwanderer beging keine Straftaten.“
Eindeutige Aussagen des Bundeskriminalamtes
Angehörige bestimmter Nationalitäten scheinen öfter als mutmaßliche Straftäter in Erscheinung zu treten als andere. Das Bundeskriminalamt trifft dazu eindeutige Aussagen: Der Anteil von Staatsangehörigen aus Syrien, Afghanistan und Irak an der Gruppe der Tatverdächtigen war deutlich niedriger als ihr Anteil an der Gruppe der Zuwanderer.
Der Anteil von Staatsangehörigen aus den Maghreb-Staaten - Algerien, Marokko und Tunesien – sowie aus Georgien an der Gruppe der Tatverdächtigen war „sehr viel höher“ als ihr Anteil an der Gruppe der Zuwanderer.
Nicht für alles gibt’s Antworten
Es kursieren allerlei Erklärungsversuche, weshalb beispielsweise Algerier allem Anschein nach öfter unangenehm auffallen im Vergleich zu Flüchtlingen aus anderen Staaten. Schlägereien, Diebstahl, aggressives Verhalten unter Alkohol – eine kleine Gruppe von Wiederholungstätern kann ein ansonsten einwandfrei funktionierendes System binnen kurzem ins Wanken bringen. In der Landeserstaufnahmestelle in Ellwangen kehrte 2015 erst wieder Ruhe ein, nachdem eine Gruppe von auffälligen Algeriern verlegt worden war. Ende 2016 lebten im Rems-Murr-Kreis 124 Flüchtlinge aus Algerien. Die Polizei hat 104 Tatverdächtige dieser Nationalität registriert.
Hin und wieder wird die Kriegsvergangenheit Algeriens herangezogen, um Verrohungstendenzen Einzelner zu erklären. Bewiesen ist nichts.
Angebliche Medikamentenabhängigkeit
Wie tief die Sehnsucht nach irgendeiner Erklärung wofür auch immer sitzt, zeigt der Verweis auf eine angebliche Medikamentenabhängigkeit mancher junger Algerier. Die Rede ist von einem Mittel, das beruhigend wirken soll – und zugleich reizbar, ängstlich und nervös machen kann.
Hoffentlich hat das, sofern es nicht sowieso erfunden ist, nichts mit einer höheren Kriminalitätsbereitschaft zu tun. Denn Mittel mit diesen Eigenschaften verschreiben Fachärzte jeden Tag. Überall in Deutschland. An Männer und Frauen, Junge und Alte, Deutsche und Ausländer.
Suche nach Antworten vergeblich
Die Suche nach Antworten läuft derweil ins Leere. Die Stiftung Wissenschaft und Politik winkt ab. Das Institut für Migrationsforschung an der Universität Osnabrück verweist weiter. Pro Asyl? Antwortet nicht.
Zumindest eine beruhigende Aussage
Zumindest eine Aussage darf als gesichert gelten, und sie klingt beruhigend schlüssig: Unter Flüchtlingen befinden sich besonders viele junge Männer, und junge Männer treten im Vergleich zu anderen Gruppen häufiger als Straftäter in Erscheinung. Die Polizei verweist auf eine Koordinierungsstelle, die bei der Kriminalpolizei in Waiblingen angesiedelt ist. Dort laufen Erkenntnisse über Straftaten von Flüchtlingen zusammen. Mit diesen Infos arbeiten die Ermittler in der Schutz- und Kriminalpolizei.
Bienert: Nicht die Nationalität ist entscheidend
Mehrfach-Straftäter sollen frühzeitig erkannt werden, um diese Informationen auch den zuständigen Behörden zur Überprüfung der jeweiligen Aufenthaltsberechtigung zukommen lassen zu können, erläutert Polizei-Pressesprecher Holger Bienert. Ergänzend merkt er an: „Die Polizei hat Straftaten zu ermitteln, um dem Gesetz Genüge zu tun und Geschädigten und Opfern zu ihrem Recht zu verhelfen. Entscheidend ist dabei in der Hauptsache, was tatsächlich vom Täter gemacht wurde und nicht die Nationalität oder der Grund des Aufenthalts in Deutschland.“
Mitbürger sehen das anders
Es gibt Mitbürger, die sehen das anders. Für sie bestätigt jede Meldung über einen mit Bratpfannen-Gewalt ausgetragenen Küchen-Konflikt in einem Asylheim, was sie eh schon wussten: alles Schurken.
Ein Leserbriefschreiber spricht gar von einer von Flüchtlingen verursachten „blutigen Spur“, die sich durch Deutschland ziehe. Die spektakulärsten Fälle listet er auf, und darin geht es um Mord und Totschlag.
Weniger spektakulär, aber nicht weniger erschütternd: Am Sonntag, 19. März, stößt ein junger Mann in Korb eine 92-jährige Dame um und beraubt sie. Dringend verdächtig: ein tunesischer Asylbewerber. Er wird in U-Haft gesteckt.
Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, muss die Unschuldsvermutung gelten. Wie es danach in solchen Fällen weitergeht, hängt von den Details jedes Einzelfalls ab. Es existiert keine Regelung, wonach einem Asylbewerber ab einem bestimmten Strafmaß die Ausweisung droht. Als „besonders schwerwiegende Ausweisungsinteressen“ wertet der Rechtsstaat zum Beispiel eine rechtskräftige Verurteilung zu mindestens einem Jahr Haft wegen vorsätzlicher Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Asylbewerber genießen laut Landratsamt einen „besonderen Ausweisungsschutz“. Der Schutz kann entfallen, sofern ein Betroffener „gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ darstellt.
Ausweisung und Abschiebung nicht dasselbe
Ausweisung und Abschiebung sind nicht dasselbe. Abschiebung heißt, eine Ausreise wird zwangsweise durchgesetzt, sofern der betreffene Ausländer seiner Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkommt.
Zumindest in der Theorie ist das so. In der Praxis lassen sich Abschiebungen immer wieder nicht durchsetzen, etwa weil der Betreffende keinen Pass besitzt, seine Identität nicht geklärt ist, niemand ihn haben will oder er einfach untertaucht. Solche Vorfälle wecken Wut. „Man darf nichts sagen. Sonst ist man gleich ein Nazi.“ Zwei Sätze, kürzlich belauscht am Wegesrand.
Politisch motivierte Kriminalität gestiegen
Beim Sagen bleibt es nicht immer. Das Polizeipräsidium Aalen hat im Jahr 2016 eine deutliche Zunahme der politisch motivierten Kriminalität festgestellt. Nicht alle Straftaten hatten allerdings mit Fremdenfeindlichkeit zu tun. Diese wohl schon: Ein Unbekannter hat 2016 sämtliche Herdplatten in einem Küchencontainer einer Waiblinger Asylunterkunft aufgedreht.
Auf „insgesamt hohem Niveau“ bewegt sich laut Bundeskriminalamt politisch motivierte Kriminalität zum Nachteil von Asylbewerbern: „Die starke Ausdifferenzierung zwischen Asylgegnern und Asylbefürwortern führte zu einer latenten Radikalisierung des gesellschaftlichen Diskurses.“
Michelfelder spricht von einer "ernstzunehmenden Bedrohungslage“
Ein Argument der Gegner: Terroristen nutzen auch die Flüchtlingsrouten. Ralf Michelfelder, der Präsident des Landeskriminalamts, sprach Mitte Februar in einem Interview mit dieser Zeitung von einer „ernstzunehmenden Bedrohungslage“. Das Innenministerium Baden-Württemberg geht von einer unverändert hohen „abstrakten Gefährdung durch islamistisch motivierte Terroranschläge“ aus.
Generalverdacht? - Behörden gleichen Daten ab
Nett und harmlos wirkte unterdessen vor wenigen Tagen die großangelegte erkennungsdienstliche Erfassung von mehr als hundert unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Ein Schelm, wer an Generalverdacht denkt. Das Asylverfahrensgesetz erlaubt es, von allen Asylbewerbern ab dem 14. Lebensjahr Fingerabdrücke zu nehmen und sie zu fotografieren. Die Behörden gleichen die Daten ab, erläutert Carsten Dehner, Sprecher am Innenministerium. Ist jemand bereits straffällig gewesen, „müsste das rauskommen“.
Konsequenzen müssen nicht gleich folgen
Selbst wenn es rauskommt, müssen noch keine Konsequenzen folgen. Beispielsweise nach einem Ladendiebstahl nimmt die Polizei die Personalien auf – und jeder geht seiner Wege. So läuft das in Deutschland. In den Herkunftsländern vieler Flüchtlinge läuft es anders. Wie gut hat’s, wer das nie am eigenen Leib erfahren musste.
134 Abschiebungen
Laut dem Regierungspräsidium Karlsruhe sind im Jahr 2016 genau 134 Personen aus dem Rems-Murr-Kreis abgeschoben worden. Auf die Frage, wie viele Abschiebungen anstehen, aber nicht realisiert werden können, hat das RP keine Antwort: Dazu erhebe die Behörde keine Daten.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist als zentrale Abschiebebehörde in Baden-Württemberg für den Vollzug von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zuständig.
Droht einem Straftäter in seinem Herkunftsland erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit, „wird ein Abschiebungsverbot ausgesprochen. Der verurteilte Asylsuchende wird in diesem Fall nicht in sein Heimatland zurückgeführt, sondern muss seine Strafe in Deutschland verbüßen“, erläutert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Anfrage.
„Umgang mit abgelehnten Asylbewerbern in Deutschland“ lautet der Titel einer Schrift des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Dort heißt es: „Häufig wird der Termin der Abschiebung vorzeitig bekannt, so dass Personen immer wieder untertauchen. Oftmals ergeben sich hieraus Gründe, um Personen in Abschiebehaft zu nehmen. Bei Inhaftierung wird direkt aus der Abschiebehaft oder dem Ausreisegewahrsam heraus abgeschoben.“ Weiter heißt es: „Bei einer Rückführung muss die medizinische Versorgung im Herkunftsland in dem Maße gewährleistet sein, dass sich der Gesundheitszustand vor Ort nicht verschlechtern wird. Selbst wenn dies gegeben ist, scheitern Rückführungen oftmals aber schon daran, dass die Fluglinien Personen nur mit ärztlicher Begleitung transportieren."
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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AW: Mehr tatverdächtige Flüchtlinge -Das Ganze ist viel zu komplex für eine Bewertung
In diesem Land wird alles für die getan, die nicht hierher gehören. Da muß der Einheimische schon mal etwas kürzer treten. Aber er hat die Freude, alles finanzieren zu dürfen. Das gibt ein gutes Gefühl und sollte genügen.
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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09.04.2017, 09:48 #3
AW: Mehr tatverdächtige Flüchtlinge -Das Ganze ist viel zu komplex für eine Bewertung
„Ich denke, niemand kann dazu wirklich seriös etwas sagen. Das Ganze ist viel zu komplex“, schreibt ein Richter a. D., der sich von schwarzen Zahlen auf weißem Papier nicht beeindrucken lässt.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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