Gericht verbietet Abschiebung nach Bulgarien

Abschiebungen von Flüchtlingen nach Bulgarien sind nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover wegen der unmenschlichen und existenzbedrohenden Behandlung dort unmöglich.

Auf die Klage eines 19-jährigen jesidischen Kurden hin erlies das Gericht in einem Eilentscheid ein Abschiebeverbot. Dies sei unanfechtbar und zeitlich unbefristet, solange sich die Situation in Bulgarien nicht grundlegend ändert, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Schutzberechtigten drohe in Bulgarien die Obdachlosigkeit und ihnen fehle faktisch der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu staatlichen Sozialleistungen, urteilte das Gericht. Eine Abschiebung des Flüchtlings würde seine Existenz bedrohen und zu einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlungen führen. Der junge Mann hatte in Bulgarien Asyl erhalten, die Familie war dann aber nach Deutschland weitergereist.

In Fällen anerkannter Flüchtlinge könne nicht auf die für große Teile der bulgarischen Bevölkerung ebenfalls schwierige Lage verwiesen werden, entschied das Gericht. Denn Flüchtlinge hätten keine Sozialkontakte, könnten nicht auf familiäre oder nachbarschaftliche Hilfe zurückgreifen und seien weitgehend auf sich alleine gestellt. (Az. 15 B 2468/17)

http://www.focus.de/regional/hannove...d_6912659.html

Und plötzlich bekommen die Gräuelgeschichten der Flüchtlinge einen Sinn, wenn sie behaupten, in Ungarn oder sonstwo geschlagen worden zu sein. Sie beugen einer Rückführung vor.