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Staat kontra Bürger
Es klingt wie ein schlechter Scherz, doch für eine Rentnerin (72) ist es bittere Realität: Weil rund 10 Tonnen Sprengmittel in ihrem Garten gefunden wurden, soll die Rentnerin nun 200.000 Euro für die Entsorgung zahlen.
Grund dafür ist das sogenannte „Kriegsfolgengesetz“ von 1957. Dieses sagt aus, dass die Bundesrepublik Deutschland für keine Schadenersatzforderungen aus der Zeit des Nationalsozialismus aufkommen muss.
Für die einfallenden Massen, die nie etwas zugunsten der Existenz dieses Landes getan haben, werden Unsummen aufgewendet, aber für Bürger, die unverschuldet in eine Notsituation geraten, sind keine Mittel vorhanden.
Man muß sich mittlerweile schämen, Bürger dieses Landes zu sein.Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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AW: Staat kontra Bürger
Jetzt wäre nur noch die Frage, was passiert, wenn eine Fliegerbombe (aus dem 2. Weltkrieg) in deinem Vorgarten gefunden wird?
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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29.03.2017, 17:45 #3
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30.03.2017, 06:50 #4
AW: Staat kontra Bürger
Grund dafür ist das sogenannte „Kriegsfolgengesetz“ von 1957. Dieses sagt aus, dass die Bundesrepublik Deutschland für keine Schadenersatzforderungen aus der Zeit des Nationalsozialismus aufkommen mussAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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30.03.2017, 08:36 #5VIP
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- 6.582
AW: Staat kontra Bürger
Wäre interessant,wie es aussehen würde, wenn besagte Sprengmittel im Vorgarten einer Moschee gefunden würden. Ich wage mal zu schätzen: Bezahlter Urlaub für alle Moscheemitglieder und Räumung auf Michel-, äh, Staatskosten, samt fetter, staatlicher Spende für die widrigen Umstände und Ausfall des Freitagsgebets. "Kriegsfolgegesetz"? Hat Merkel dann natürlich noch niemals gehört!
"...und dann gewinnst Du!"
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