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  1. #1
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    Mord und Totschlag als jugendtümliche Verfehlung?

    Mit Vollendung des 18. Lebensjahres besteht die volle strafrechtliche Verantwortlichkeit. Die Anwendung des Jugendstrafrechts ist nur bis zum 21. Lebensjahr angezeigt , wenn der Täter reifeverzögert ist und es sich um eine jugendtypische Verfehlung handelt. Zu der gehört zum Beispiel Schwarzfahren, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Ladendiebstahl und sogar der Raubüberfall.

    Gehören aber Mord und Totschlag noch dazu?

    1.2.1. Die Jugendverfehlung

    Eine Jugendverfehlung kennzeichnet sich dadurch, dass in der Art der Tat in den subjektiven Beweggründen des Täters Verhaltensweisen hervortreten, die für jugendliche typisch sind. Das sind also Taten, die aus jugendlicher Unüberlegtheit, aus Leichtsinn, Gruppenzwang oder aus Angeberei oder wegen leichter Manipulierbarkeit begangen werden. Hinsichtlich der Art der Tat sind Verfehlungen gemeint, die sich durch eine unüberlegte Tatverwirklichung kennzeichnen, wie es zum Beispiel häufig beim Fahren ohne Fahrerlaubnis der Fall sein wird, bei leichten Körperverletzungen oder sinnlosen Diebstählen und frisierten Mofas.
    Neues im Fall der getöteten Medizinstudentin Maria L.: Aller Voraussicht nach wird die Staatsanwaltschaft gegen den Tatverdächtigen Hussein K. Anklage wegen Mordes bei der Großen Jugendkammer des Landgerichts erheben. So kann er sowohl nach Jugend- als auch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Zwar hatten Gutachten sein Alter mit hoher Wahrscheinlichkeit auf mindestens 22 Jahre bestimmt, allerdings nicht zweifelsfrei. Die Staatsanwaltschaft will deshalb auf Nummer sicher gehen und ihn wie einen Mann zwischen 18 und 21 behandeln.
    http://www.badische-zeitung.de/freib...134588392.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Mord und Totschlag als jugendtümliche Verfehlung?

    Man tut eben alles, um das Strafmaß dem Migrantenbonus entsprechend niedrig ausfallen zu lassen.
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  3. #3
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    AW: Mord und Totschlag als jugendtümliche Verfehlung?

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Man tut eben alles, um das Strafmaß dem Migrantenbonus entsprechend niedrig ausfallen zu lassen.
    Wenn alles verlogen ist, kann die Justiz nicht abseits stehen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  4. #4
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    AW: Mord und Totschlag als jugendtümliche Verfehlung?

    So schnell wird ein 17-Jähriger alt..........

    Im Freiburger Mordprozess verrät der Angeklagte Hussein K. immer noch nicht sein wahres Alter: Er behauptete, erst 17 Jahre alt gewesen zu sein, als er letztes Jahr eine Studentin vergewaltigte und tötete.

    Nun meldete sich der im Iran lebende Vater des Angeklagten per Telefon zu Wort und sagte, sein Sohn sei im Jahr 1984 zur Welt gekommen, damit wäre er zum Tatzeitpunkt 32 Jahre alt gewesen.

    Die Frage des Alters hat Auswirkungen auf die Höhe der Strafe: Das Urteil soll im nächsten Frühjahr gefällt werden.
    http://www.shortnews.de/id/1233651/f...es-angeklagten
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  5. #5
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    AW: Mord und Totschlag als jugendtümliche Verfehlung?

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    So schnell wird ein 17-Jähriger alt..........
    Da hat der Vater wohl gepetzt.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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