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Arbeitgeber dürfen Kopftücher und andere religiöse Zeichen verbieten
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Arbeitgeber dürfen muslimische Kopftücher und andere religiöse Zeichen verbieten. Es muss sich dabei aber um eine allgemeine Regel handeln, die das Unternehmen neutral und diskriminierungsfrei durchsetzt, wie der Europäische Gerichtshof entschied.

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