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  1. #1
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    Flüchtlingsschutz Wehrpflichtige Syrer werden als Flüchtling anerkannt

    Wehrpflichtige Syrer werden als Flüchtling anerkannt

    Syrer, die sich durch Flucht dem Militärdienst in ihrer Heimat entzogen haben, müssen in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt werden. Das geht aus zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen des Verwaltungsgerichts Chemnitz hervor. Die 6. Kammer gab den Klagen von zwei Syrern statt, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wegen des Bürgerkrieges in ihrem Land lediglich den subsidiären Schutzstatus zuerkannt hatte.

    Wehrpflichtige Syrer genießen vollen Flüchtlingsschutz

    In der Urteilsbegründung hieß es, dass das Verlassen Syriens trotz bestehender Wehrpflicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit von der dortigen Staatsführung als regimefeindliches Verhalten angesehen werde. Nach Ansicht der Kammer steigt dadurch die Gefahr, bei einer Rückkehr nach Syrien politisch verfolgt zu werden.


    Anerkannte Flüchtlinge genießen gegenüber solchen mit subsidiärem Schutz Erleichterungen beim Familiennachzug und bei der Dauer der Aufenthaltserlaubnis. Eine Abschiebung droht beiden Gruppen nicht.
    Die Kammer betonte, dass den beiden Entscheidungen angesichts von 260 anhängigen Klagen beim Verwaltungsgericht Chemnitz Signalwirkung zukomme.
    http://www.berliner-zeitung.de/polit...kannt-26163642
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Flüchtlingsschutz Wehrpflichtige Syrer werden als Flüchtling anerkannt

    Wie soll denn das nachgeprüft werden? Dann wird demnächst jeder Syrer ein Wehrdienstverweigerer. Nicht nur findig sind sie, diese Syrer.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3
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    AW: Flüchtlingsschutz Wehrpflichtige Syrer werden als Flüchtling anerkannt

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Wie soll denn das nachgeprüft werden? Dann wird demnächst jeder Syrer ein Wehrdienstverweigerer. Nicht nur findig sind sie, diese Syrer.
    Es muss gar nicht nachgewiesen werden. Es reicht schon die Wehrpflichtigkeit als Asylgrund aus. Wenn also ein 18-Jähriger, 20-Jähriger oder 26Jähriger (vorausgesetzt, die Wehrpflicht geht bis zu diesem Alter) aus Syrien ausreist, erhält er in Deutschland Asyl.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #4
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    AW: Flüchtlingsschutz Wehrpflichtige Syrer werden als Flüchtling anerkannt

    Es ist doch gar nicht übliche Praxis in Syrien, diejenigen zu verfolgen, die sich dem Militärdienst entzogen haben.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  5. #5
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    AW: Flüchtlingsschutz Wehrpflichtige Syrer werden als Flüchtling anerkannt

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Es ist doch gar nicht übliche Praxis in Syrien, diejenigen zu verfolgen, die sich dem Militärdienst entzogen haben.
    Na ja, DAS würde ich mittlerweile bezweifeln. Ich denke, Assad braucht jeden Mann und auf Kriegsdienstverweigerer ist der natürlich dann nicht gut zu sprechen. Also haben die Syrer dahingehend wohl recht. Stellt sich allerdings immer noch die Frage, ob es wirklich Wehrpflichtige sind, die das für sich in Anspruch nehmen. Das wird eher noch eine Lücke mehr sein, um Asyl zu bekommen. Und nachgeprüft wird, wie bei Syrern eigentlich ja immer, überhaupt nichts.
    "...und dann gewinnst Du!"

  6. #6
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    AW: Flüchtlingsschutz Wehrpflichtige Syrer werden als Flüchtling anerkannt

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Es ist doch gar nicht übliche Praxis in Syrien, diejenigen zu verfolgen, die sich dem Militärdienst entzogen haben.
    Darum wird es auch nicht gehen. Man benötigt nur ein Alibi, um die gegenwärtige Untätigkeit zu rechtfertigen, damit die Pläne Hootons und anderer Germanophober zum bösen Ende kommen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  7. #7
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    AW: Flüchtlingsschutz Wehrpflichtige Syrer werden als Flüchtling anerkannt

    Zitat Zitat von Clark Beitrag anzeigen
    Na ja, DAS würde ich mittlerweile bezweifeln. Ich denke, Assad braucht jeden Mann und auf Kriegsdienstverweigerer ist der natürlich dann nicht gut zu sprechen. Also haben die Syrer dahingehend wohl recht. Stellt sich allerdings immer noch die Frage, ob es wirklich Wehrpflichtige sind, die das für sich in Anspruch nehmen. Das wird eher noch eine Lücke mehr sein, um Asyl zu bekommen. Und nachgeprüft wird, wie bei Syrern eigentlich ja immer, überhaupt nichts.

    Dieses kleine Mißverständnis möchte ich aus dem Weg räumen. Es handelt sich dabei keinesfalls um Wehrdienstverweigerer, für die die Verweigerung als Asylgrund geht, sondern um Männer im wehrpflichtigen Alter, die deswegen vielleicht, so Allah will, eingezogen werden könnten. Also Menschen, die ganz einfach zum Beispiel 18 Jahre oder 20 Jahre oder sogar älter sind, aber noch gar nicht eingezogen wurden. Es reicht in diesem Fall nach Auffassung dieser Richter bereits als Asylgrund, dass die syrische Regierung vielleicht - und dies ist nur eine Prognose, wenn nicht gar ein unbestimmtes Orakel - die Auslandsreise dieser jungen Männer übel nehmen könnte, für den Fall, dass sie wieder ins Land reisen. Es handelt sich also mitnichten um Wehrdienstverweigerer, sondern nur um Männer, die in dem Alter sind, eventuell eingezogen werden zu können (nicht zu müssen).

    Ein kleiner, feiner Unterschied. Mit diesem Urteil werden also alle Syrer, die in dem Alter sind, möglicherweise irgendwann einmal eingezogen werden zu können, automatisch zu Asylbewerbern, deren Antrag deswegen in Deutschland generell positiv beschieden wird.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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