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Haben Syrer ein Recht auf ein EU-Visum?
Gerichtsentscheidung steht bevorHaben Syrer ein Recht auf ein EU-Visum?
Der Europäische Gerichtshof könnte die Flüchtlingspolitik des Kontinents radikal verändern. Die Frage, ob Syrer bereits in ihrem Heimatland ein Visum beantragen können, soll geklärt werden.
Flüchtlingshelfer weisen schon lange darauf hin: Wenn man wirklich verhindern wollte, dass Menschen auf der Suche nach einem besseren Leben tausendfach im Mittelmeer ertrinken, dann muss man ihnen schon im Herkunftsland ein Visum erteilen und ihnen so eine geregelte Einreise ermöglichen. Und es sind nicht nur die Flüchtlingshelfer, die am Dienstag gebannt nach Luxemburg sehen. Der Europäische Gerichtshof wird da nämlich genau darüber urteilen, ob die Flüchtlinge einen Anspruch darauf haben.Aus dem Recht soll eine Pflicht werden
Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Flüchtlingen ein humanitäres Visum auszustellen, wenn die Gefahr besteht, dass diese Folter oder einer anderen unmenschlichen Behandlung ausgesetzt sind. Das ist die Ansicht von Paolo Mengozzi. Der Italiener ist Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof, was einer Art Gutachter entspricht. Seiner Entscheidungsempfehlung muss das Gericht zwar nicht folgen, sehr oft geschieht das aber. Und Mengozzi hatte sich Anfang Februar klar festgelegt.
Geklagt hat eine christliche Familie aus Aleppo. Das Ehepaar hatte in der belgischen Botschaft in Beirut Visa für sich und ihre drei kleinen Kinder beantragt, um einen Asylantrag in Belgien stellen zu können. Sie argumentierten, dass ein Familienmitglied schon einmal von einer Miliz entführt und misshandelt worden sei, und verwiesen auf die Sicherheitslage in Aleppo, vor allem für Christen. Die Botschaft lehnte mit der Begründung ab, dass Belgien nicht verpflichtet sei, alle Menschen aufzunehmen, die eine katastrophale Situation erlebten. Gegen diese Entscheidung klagte die Familie vor einem belgischen Gericht. Das Gericht hat die Frage dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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06.03.2017, 17:10 #2
AW: Haben Syrer ein Recht auf ein EU-Visum?
Dann muss auch die EU für die Kosten aufkommen. Es kann nicht sein, dass am Ende alle "Flüchtlinge" in Deutschland sitzen und die anderen Länder der EU reiben sich auch noch schadenfroh die Hände.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Haben Syrer ein Recht auf ein EU-Visum?
Syrer haben das Recht, in dem Land zu bleiben, aus dem sie eben gekommen sind.
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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09.03.2017, 12:38 #4VIP
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AW: Haben Syrer ein Recht auf ein EU-Visum?
Alles andere wäre auch DER Super-Gau schlechthin gewesen!
"...und dann gewinnst Du!"
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