Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.625

    Mörder auf Bewährung verurteilt

    Den Deutschen kann man inzwischen alles erzählen, selbst die dreisteste Lüge wird geglaubt, wenn sie von einem Moslem erzählt wird.



    Mit abgetrennten Köpfen posiert
    Ein 28-jähriger Iraker wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er im Rahmen des Kampfs gegen den "IS" im Irak Kriegsverbrechen begangen hatte.
    Durch ein Foto, schockierend und verstörend, erlangte Ex-Offizier Rami K. traurige Berühmtheit. Der 28-Jährige ist in einer Uniform der irakischen Streitkräfte zu sehen. Mit weit ausgestreckten Armen posiert der damalige Oberleutnant: Die abgeschlagenen Köpfe von zwei getöteten Gegnern hält er wie Trophäen an den Haaren und lässt sich fotografieren. Das Berliner Kammergericht sprach den Iraker nun der Kriegsverbrechen gegen Personen schuldig. K. sei das Unrecht bewusst gewesen. „Er hat einem Gruppendruck nicht standgehalten.“ Ein Jahr und acht Monate Haft auf Bewährung verhängten die Richter.
    Nach einer dreitägigen Schlacht nahe der irakischen Stadt Tikrit im März 2015 gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ war es zu dem gruseligen Foto gekommen. Zwei andere Offiziere hätten zuvor die beiden Leichen mit einer Machete enthauptet. Sie hätten den Angeklagten dann aufgefordert, die Köpfe in die Hand zu nehmen. Einen Befehl im engeren Sinne habe es aber nicht gegeben. Das Bild habe ein anderer Mann ins Internet gestellt.

    Fotos als Beleg für "schwierige Lage"

    Die Konstellation im Prozess sei ungewöhnlich gewesen. Schließlich handle es sich bei dem Angeklagten nicht um einen Terroristen. Er sei vielmehr in den Krieg gezogen, um sein Heimatland zu verteidigen. Nur wenige Monate vor dem Geschehen sei er in den Armeedienst eingetreten und nach kurzer Ausbildung eingesetzt worden. Nach einer zweiten Schlacht mit großen Verlusten sei er 2015 mit seiner Frau über die Türkei nach Deutschland geflohen und habe Asyl beantragt.
    Im Juli 2016 wurde K. in einem Flüchtlingsheim in Friedrichshain festgenommen. Ein Security-Mitarbeiter hatte ihn wegen Bedrohung angezeigt. Es gab auch einen Hinweis auf verdächtige Fotos auf dem Tablet des Irakers. K. gestand und sagte, er habe es aus dem Internet geladen – „als einen Beleg für meine schwierige Lage im Irak“.

    Strafe soll als Warnung dienen

    Die Richter werteten das Geständnis strafmildernd. Und es sei berücksichtigt worden, wie und wodurch er in die Situation am Rande des Schlachtfelds geraten war, hieß es im Urteil. Er habe sich nicht durch Gewalttätigkeiten hervorgetan. „Es war eine singuläre Situation.“ Eine Bewährungsstrafe sei Warnung genug. Die Staatsanwältin hatte zwei Jahre Haft verlangt.

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/be.../19459816.html

    Eher war es so, dass dieser Kerl den beiden Menschen den Kopf abgeschnitten hat und diese Trophäe triumphierend hochgehalten hat um sich damit fotografieren zu lassen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #2
    Registriert seit
    12.03.2010
    Beiträge
    18.843
    Blog-Einträge
    1

    AW: Mörder auf Bewährung verurteilt

    Also, wenn er's nochmal macht - das Kopfabschneiden - dann überlegen wir uns das mit der Bewährung?
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3

    Lachend mit Köpfen posiert – keine Haft für Asylwerber

    Lachend mit Köpfen posiert – keine Haft für Asylwerber

    Rami K. ist ein irakischer Asylwerber, dem ein Foto, das ihn in seiner Heimat abbildet, eine Gerichtsverhandlung eingebracht hat. Dieses Bild zeigt den 28-Jährigen als Offizier der irakischen Armee, wie er lachend zwei abgetrennte Köpfe an seinen ausgestreckten Händen in die Höhe hält. Diese sollen von IS-Terroristen stammen.


    Weil er sich mit dem Hochhalten und Fotografieren der Köpfe nach dem Völkerstrafgesetzbuch (Paragraph 8) strafbar gemacht hat, musste sich Rami K. nun vor dem Berliner Kammergericht wegen Kriegsverbrechen verantworten. Die Anklage ging davon aus, dass er mit diesem Hochhalten der Köpfe die Gegner verhöhnen und in ihrer Totenehre herabwürdigen wollte. Dies sei, so formulierte es die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft, in schwerwiegender Weise entwürdigend und erniedrigend.

    Allerdings sah es das Gericht nicht als notwendig an, einen Menschen, der freudig mit abgeschnittenen Schädeln posiert, in Haft zu nehmen. Denn das kürzlich gesprochene Urteil lautete zwar schuldig, doch wurde bloß eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten auf Bewährung ausgesprochen. Für die Richter soll diese Handlung eine „singuläre Situation“ gewesen sein, weswegen eine Bewährungsstrafe für Rami K. ausreichende Warnung wäre.

    Zum ganzen Artikel: https://www.islamkritik-objektiv.com...6pfen-posiert/

  4. #4
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.185
    Blog-Einträge
    1

    AW: Lachend mit Köpfen posiert – keine Haft für Asylwerber

    Für singulären Spaß wird hier niemand verurteilt. Vor allem weiß man ja auch nicht, ob die Köpfe etwa dem Wachsfigurenkabinett Madame Tussauds entliehen wurden.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  5. #5
    Registriert seit
    03.07.2012
    Beiträge
    10.979

    AW: Lachend mit Köpfen posiert – keine Haft für Asylwerber

    Das entspricht doch seiner Herkunft und Kultur! und da müssen gerade wir Deutschen wahnsinnig tolerant sein. Nicht wahr?

  6. #6
    Registriert seit
    20.07.2015
    Beiträge
    3.241

    AW: Mörder auf Bewährung verurteilt

    zum kotzen...

    und dann wundert sich so mancher, warums im Asylheim "rummst" und die sich gegenseitig die Köpfe einschlagen..

    Warum wird da nicht getrennt ? Ich persönlich würde bei den Antragstellern nach "Religion" trennen...

    Daß die Christen die Asyl beantragen Probleme haben wenn da ehem. IS oder sonstige musl. Extremistenvereinigungen ein Problem haben, ist für mich klar....

    Die christl. Asylbewerber denke ich sind in der Minderheit.... Ich kenne christl. ehem. Asylbewerber...
    Wenn das stimmt was die sagten, dann ist das nicht einfach...

    Minderheit: es ist nicht einfach wenn die Mehrheit anders drauf ist...

    Da riecht doch schon der Blick ins eigene Land....

    Es gilt Recht auf Versammlung oder so ähnlich - sry wenn ich keinen Paragraphen zur Hand habe.
    Da werden Wirtsleute etc bedroht wenn sie einer Partei Raum geben....
    Wenn Arbeitgeber mitbekommt daß man pro Pegida/pro AFD ist, ist man Job los....

    Offiziell haben wir hier "Freiheit" - aber ich kann diese atm nicht wirklich so erkennen wenn man um Job Angst haben muß falls AG mitbekommt, daß man nicht der "Muttipolitik" angehört. Wo ist die Freiheit wenn Vermieter Angst haben müssen "entglast" zu werden weil die AFD den Raum gemietet hat ?

    Kritik: da mußt Angst haben, daß das als HÄTESPIESCH gilt - also Risiko abwägen ob man was postet oder nicht.... Ist mein Posting jetzt schon Hatespeech oder noch erlaubt ? Ich hoffe, ich bin noch im legalen Rahmen...

    Bzg. Legal - ich mach mir Gedanken ob ich hier im legalen rahmen bin, aber wenn der Schw... des Flüchtlings nur kurz in der 6 jährigen war, dann ist das ja "nicht schlimm" weils ja nur kurz war... Da wird aus einer Vergewaltigung eine Straftat die mit Bewährung abgetan wird weil der Sch... ja nur kurz drin war- ums sarkastisch zu formiulieren: das hat das Kind gut weggesteckt... Ich beziehe mich hier auf einen Fall wo diese Formulierung genutzt wurde als ein männliches Kind mißbraucht wurde und das "gut weggesteckt" im Inet kursierte.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. 4 Syrer wegen Vergewaltigung zur Bewährung verurteilt
    Von Turmfalke im Forum Deutschland
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 16.06.2016, 17:11
  2. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 04.04.2015, 09:07

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •