Das Ende der freien Rede im EU-Parlament

Unliebsame Redner im EU-Parlament müssen künftig eine Strafe von bis zu 9.000 Euro zahlen. Zudem darf der Parlamentspräsident die Liveübertragung jederzeit unterbrechen und unliebsame Reden aus dem Archiv löschen. Dies sagt die neue Regel 165.



Die EU-Abgeordneten haben ihrem Parlamentspräsidenten Antonio Tajani die Macht erteilt, jederzeit die Liveübertragung einer Debatte zu unterbrechen. Zudem darf der Präsident künftig Video- oder Audiomaterial aus dem Parlamentsarchiv entfernen. Diese Maßnahmen gegen die freie Rede im EU-Parlament werden mit dem Kampf gegen einen vermeintlichen „Rassismus“ und gegen „Hassreden“ begründet. Abgeordnete der etablierten Parteien hatten zudem harte Strafen für „Hassredner“ gefordert. Es gebe eine wachsende Zahl von Politikern, „die Dinge sagen, die über die Grenzen normaler parlamentarischer Diskussion und Debatte hinausgehen“, zitiert die Welt den britischen EU-Parlamentarier Richard Corbett (Labour Party), der sich für die neue Regelung einsetzte. Die neue Regel 165 gestattet dem Parlamentspräsidenten nun, Liveübertragungen „im Fall diffamierender, rassistischer und fremdenfeindlicher Sprache oder Verhaltens“ eines Abgeordneten zu unterbrechen. Die Höchststrafe soll rund 9.000 Euro betragen. Inkriminiertes Material kann „aus der audiovisuellen Aufzeichnung des Sitzungsprotokolls gelöscht“ werden. Denn die Bürger sollen möglichst nicht davon erfahren. Diese Regelung wurde nicht vom Parlament veröffentlicht. Erst die spanische Zeitung La Vanguardia berichtete...........................




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