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Fingerabdrücke bereiten Probleme Sozialmissbrauch durch Flüchtlinge
Eine eher abwartende Haltung nehmen derzeit die Mitarbeiter des Fachdienstes Asyl- und Ausländerangelegenheiten der Kreisverwaltung Wittenberg ein. Es geht um ein Mitte Januar durch die neu ernannte Leiterin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Jutta Cordt, geäußertes Ansinnen.
Cordt hatte die Ausländerbehörden der Kommunen aufgefordert, im Kampf gegen Sozialbetrug durch Mehrfach-Identitäten von allen Flüchtlingen die Fingerabdrücke zu nehmen.
„Hier sind die Ausländerbehörden in der Pflicht. Sie müssen die Fingerabdrücke von allen Menschen nehmen, die sich bei ihnen melden und die Daten mit dem Zentralregister abgleichen“, hatte sie sich gegenüber der „Passauer Neuen Presse“ geäußert.Wie Angelika Vorig, stellvertretende Pressesprecherin der Kreisverwaltung Wittenberg gegenüber der MZ mitteilte, gebe es für eine derartige Verfahrensweise noch keinerlei Durchführungsbestimmungen durch das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt.
„Bevor nicht die Umsetzung und die Strategien für eine solche Maßnahme festgelegt wurden, kann durch uns nichts passieren. Wenn entsprechende Instruktionen vorliegen, werden wir diese natürlich umsetzen“, so Vorig.
Im Fachdienst in der Fabrikstraße herrscht derweil Irritation. Deren Leiterin, Silvia Makiola, verweist darauf, dass es noch kurz vor dem Amtsantritt von Jutta Cordt aus dem Bundesamt geheißen habe, dass alle Flüchtlinge innerhalb der BRD anhand ihrer Fingerabdrücke eindeutig erfasst und registriert seien.
„Wir bekommen hier keine neu zugewanderten Flüchtlinge. Die, die uns zugeteilt werden, kommen alle von der zentralen Aufnahmestelle in Halberstadt und sind bereits registriert sowie erkennungsdienstlich behandelt worden“, erklärt Makiola. Es sei ihr daher unklar, warum durch die von ihr geleiteten Behörde dieses Prozedere noch einmal wiederholt werden solle.
In diesem Zusammenhang verweist sie auf den Aspekt, dass ohnehin die dazu notwendige Technik fehle. „Selbst wenn wir über entsprechende Geräte verfügen würden, hätten wir keinen Zugriff auf zentrale Datenbanken“, erklärt die Fachdienstleiterin. Ein solcher Zugriff sei jedoch im Sinne der angestrebten Bekämpfung von Sozialmissbrauch Voraussetzung....Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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