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    Erfolgsmeldung: Flüchtlinge ohne Papiere können Konten eröffnen

    Geldwäsche war gestern. Heute stellen Behörden nötige Ersatzpapiere aus:

    (bei 14 unterschiedlichen Identitäten vermutlich auch 14 mal):

    Was die Flüchtlinge betrifft, gab es anfangs erhebliche Schwierigkeiten. Eine war, dass eine Voraussetzung für die Eröffnung eines Kontos in Deutschland ist, dass man sich mit einem Personalausweis oder einem gültigen Reisepass ausweisen können muss. Das sehen die Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche zwingend vor. Nun hatten viele Flüchtlinge genau das nicht. Und es gab am Anfang erhebliche Rechtsunsicherheit, welche Papiere die Banken als Ersatz für die Ausweisdokumente akzeptieren müssen. Das Finanzministerium und die Aufsicht haben das t mit einem Rundschreiben zu lösen versucht, das später durch eine Rechtsverordnung abgelöst wurde, die den etwas sperrigen Namen „Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung“ trägt. „Die Rechtsgrundlage ist jetzt klar“, heißt es bei den Verbraucherzentralen. Allerdings sei es noch immer nicht so, dass Flüchtlinge überall unproblematisch an die nötigen Papiere kämen.

    Die Banken scheinen sich in ihr Schicksal gefügt zu haben. Sie hätten es besser gefunden, man wäre bei der alten Selbstverpflichtung der Branche für ein „Konto für jedermann“ geblieben, statt einen gesetzlichen Zwang einzuführen, sagte ein Sprecher der deutschen Kreditwirtschaft.
    Aber die Banken setzen die gesetzlichen Vorgaben jetzt selbstverständlich um“, sagte der Bankensprecher.
    http://www.faz.net/aktuell/finanzen/...-14607561.html

    Mit diesen Konten lassen sich nicht nur neue Moscheebauten finanzieren.

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Nachtrag, in diesem Zusammenhang - nicht nur in diesem übrigens - sehr interessant. Ist aber wiederum nur eine Schätzung, denn man weiß ja in Deutschland nix Genaues mehr:

    Viele Asylsuchende kommen ohne Ausweis nach Deutschland. Wie viele es genau sind, kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nur schätzen. Denn eine Statistik darüber führt die Behörde nicht.
    Die Behörde hatte 2016 geschätzt, dass etwa 40 Prozent der Menschen, die Asyl beantragen, ein Identifikationsdokument präsentieren. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass laut der Schätzung rund 60 Prozent der Asylsuchenden ohne Papiere ins Land kommen.
    https://www.welt.de/politik/deutschl...-es-nicht.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Erfolgsmeldung: Flüchtlinge ohne Papiere können Konten eröffnen

    Behörden müssen funktionieren, von Denken ist keine Rede. Aber die unseren funktionieren nicht einmal.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3
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    AW: Erfolgsmeldung: Flüchtlinge ohne Papiere können Konten eröffnen

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Behörden müssen funktionieren, von Denken ist keine Rede. Aber die unseren funktionieren nicht einmal.
    Doch, doch. Sie schaffen Bestimmungen, mit denen Gesetze ausgehebelt werden.

    (Oder Bestimmungen, die Bestimmungen aushebeln).

    Oder die Behörde weiß manchmal gar nicht mehr, was sie tut. Beispiel Sozialversicherung, in diesem Fall die Arbeitslosenversicherung, Bestimmungen und Durchführungen auf der der Bundesagentur für Arbeit eigenen Seite. Ich muß ein wenig vorgreifen. Es geht um die Arbeitslosenmeldung:

    Arbeitslosmeldung

    Die Arbeitslosmeldung dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche und der Suche nach einer neuen Stelle. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.

    Die persönliche Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Leistungen.

    Sie muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.

    Arbeitslosengeld wird frühestens von dem Tag an gewährt, an dem Sie Ihrer Agentur für Arbeit die Arbeitslosigkeit persönlich mitteilen. Suchen Sie daher im eigenen Interesse sofort Ihre Agentur für Arbeit auf, wenn Sie arbeitslos werden.
    https://www3.arbeitsagentur.de/web/c...dung/index.htm

    Auf dieser Seite steht dann noch:

    Beachten Sie unbedingt die Hinweise zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung nach § 38 Abs. 1 SGB III.
    und der Stand der Veröffentlichung:

    Stand12.03.2009
    Auch Broschüren kann man beziehen. Ich klicke nun weiter auf den Link im Text "Bitte beachten Sie unbedingt..." und lande hier

    der Seite, die auch gleich noch die Sanktion bei Nichtbefolgen der Anweisung bzw. bei einer verspäteten Meldung der Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitssuchendmeldung nennt.

    Den leichten Widerspruch habe ich fett gemarkt und ich schwöre, dass bisher kein Mitarbeiter der Agentur diesen auflösen konnte. Man hangelt sich dann sozusagen im rechtsfreien Raum durch:

    Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung

    § 38 Sozialgesetzbuch III - Rechte und Pflichten der Ausbildungs- und Arbeitsuchenden

    Rechtsgrundlage - Pflicht zur persönlichen Arbeitsuchendmeldung

    Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden (§ 38 Abs. 1 SGB III).

    Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.

    Betriebliche und schulische Ausbildungen sind von der Meldepflicht ausgenommen. Auszubildenden, die wissen, dass sie nach der Ausbildung nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, wird allerdings empfohlen, sich bei einer Agentur für Arbeit frühzeitig arbeitsuchend zu melden und die Dienstleistungen zur Unterstützung der Vermittlung zu nutzen.

    Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Anzeige kann schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der Agentur für Arbeit vor Ort erfolgen.

    Die verpflichtende persönliche Meldung kann nach terminlicher Vereinbarung – spätestens jedoch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit – nachgeholt werden.

    Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich nicht rechtzeitig oder nicht wirksam arbeitsuchend melden - weil sie den mit der Agentur für Arbeit vereinbarten Termin ohne wichtigen Grund nicht einhalten - tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein. Für die Tage der Sperrzeit wird kein Arbeitslosengeld gezahlt und die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld gemindert
    https://www3.arbeitsagentur.de/web/c...22DSTBAI485245

    Merke: Die Veröffentlichung steht in diesem Wortlaut seit 12.03.2009 dort zu lesen.

    Das ist Deutschland heute!

    .
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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