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  1. #21

    AW: Bundesregierung plant Angriffskrieg und streicht dafür Paragraph 80 im Strafgesetzbuch

    Zitat Zitat von Narima Beitrag anzeigen
    Also die Überschrift: Bundesregierung plant Angriffskrieg finde ich ist etwas, was für den 1. April passend wäre....
    Nicht ganz, wofür sonst braucht man eine Million wehrfähige junge Männer? Man muss das im Zusammenhang sehen und nicht nur auf deutsche Vorstellungen begrenzt.

    Jeder stellt ständig die Frage nach dem Warum, hier wäre eine Antwort.
    Jeder glaubt eine eigene Meinung zu haben, nur woher hat er vergessen.
    Medien sind das was man über Religionen sagte, Opium fürs Volk.


  2. #22

    AW: Bundesregierung plant Angriffskrieg und streicht dafür Paragraph 80 im Strafgesetzbuch

    Dann müßten die nächste Zeit viele Baubewegungen spürbar sein; denn die Politbonzen & Co. bräuchten dann wohl sichere Schutzanlagen. Oder gibt es die schon?

  3. #23

    AW: Bundesregierung plant Angriffskrieg und streicht dafür Paragraph 80 im Strafgesetzbuch

    Zitat Zitat von Hausmeister Beitrag anzeigen
    Mir ist klar, dass man Alu-Hut-Träger mit nichts überzeugen kann, und dass für einen intelligenten Menschen nach meinem ersten Post in diesem Thread kein Erklärungsbedarf mehr bersteht, aber den Post mache ich noch.
    Dass damit der Straftatbestand des Angriffskrieges jetzt nicht mehr geahndet wird, ist allerdings falsch. Das Delikt hat sozusagen nur das Gesetz gewechselt. Beschlossen hat der Bundestag nämlich auch eine Änderung des Völkerstrafgesetzbuches. Dessen neuer Paragraf 13 lautet:


    "(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

    http://www.br.de/nachrichten/angriffskrieg-100.html


    Die Texte des Rotfunks sind in einem solchen Fall natürlich sehr hilfreich. Aber ein Gesetz das die Generalamnesestie schon vorweg nimmt ist natürlich das Papier auf dem es gedruckt ist nicht wert:

    Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
    § 3 Handeln auf Befehl oder Anordnung

    Ohne Schuld handelt, wer eine Tat nach den §§ 8 bis 15 in Ausführung eines militärischen Befehls oder einer Anordnung von vergleichbarer tatsächlicher Bindungswirkung begeht, sofern der Täter nicht erkennt, dass der Befehl oder die Anordnung rechtswidrig ist und deren Rechtswidrigkeit auch nicht offensichtlich ist.

    Aber es gibt auch einen neuen sehr interessanten Täterkreis:

    Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
    § 1 Anwendungsbereich
    Dieses Gesetz gilt für alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht, für Taten nach den §§ 6 bis 12 auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist. Für Taten nach § 13, die im Ausland begangen wurden, gilt dieses Gesetz unabhängig vom Recht des Tatorts, wenn der Täter Deutscher ist oder die Tat sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richtet.

    (Hervorhebung von mir)

    Ganz egal wie man die Entscheidung des Brigadegenerals Klein (damals Oberst) sieht und wie man dazu steht:

    Ein Verfahren gegen den früheren Oberst der Bundeswehr Georg Klein und den damaligen Flugleitoffizier Wilhelm wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Luftangriff bei Kundus wurde 2010 nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt

    Nach § 153f StPO kann unter folgenden Voraussetzungen von einer Verfolgung abgesehen werden:

    Absatz 1:
    Tat, die nach §§ 6 bis 12, 14 und 15 VStGB strafbar ist, und
    Beschuldigter hält sich nicht im Inland auf und ein solcher Aufenthalt ist auch nicht zu erwarten;
    Absatz 2:
    Tat weist keinen Bezug zum Inland auf (Nr. 1 und 2),
    Tatverdächtiger hält sich nicht im Inland auf ein solcher Aufenthalt ist auch nicht zu erwarten (Nr. 3) und
    Tat wird vor einem internationalen Gerichtshof oder durch den unmittelbar betroffenen Staat verfolgt (Nr. 4).
    Soviel zum Thema.
    Jeder glaubt eine eigene Meinung zu haben, nur woher hat er vergessen.
    Medien sind das was man über Religionen sagte, Opium fürs Volk.


  4. #24

    AW: Bundesregierung plant Angriffskrieg und streicht dafür Paragraph 80 im Strafgesetzbuch

    Zitat Zitat von Pressewarze Beitrag anzeigen
    Dann müßten die nächste Zeit viele Baubewegungen spürbar sein; denn die Politbonzen & Co. bräuchten dann wohl sichere Schutzanlagen. Oder gibt es die schon?
    Hat jemand die aus dem Kalten Krieg zurück gebaut?

    Zudem hatten wir das Thema Bunkerbau schon:

    Zitat Zitat von burgfee Beitrag anzeigen
    https://killerbeesagt.wordpress.com/...ience-fiction/



    Was da sonst noch steht liest sich albtraummäßig. Bleibt zu hoffen, dass das alles erstunken und erlogen ist.
    Jeder glaubt eine eigene Meinung zu haben, nur woher hat er vergessen.
    Medien sind das was man über Religionen sagte, Opium fürs Volk.


  5. #25
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    AW: Bundesregierung plant Angriffskrieg und streicht dafür Paragraph 80 im Strafgesetzbuch

    Leuts!!!!
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  6. #26

    AW: Bundesregierung plant Angriffskrieg und streicht dafür Paragraph 80 im Strafgesetzbuch

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Leuts!!!!
    Hätte man 2014 über die Flüchtlingskrise geschrieben und über die Auswirkungen, so wie sie 2015 eingetreten sind, spekuliert hätte man auch nur Unverständnis geerntet.
    Jeder glaubt eine eigene Meinung zu haben, nur woher hat er vergessen.
    Medien sind das was man über Religionen sagte, Opium fürs Volk.


  7. #27
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    AW: Bundesregierung plant Angriffskrieg und streicht dafür Paragraph 80 im Strafgesetzbuch

    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
    Hätte man 2014 über die Flüchtlingskrise geschrieben und über die Auswirkungen, so wie sie 2015 eingetreten sind, spekuliert hätte man auch nur Unverständnis geerntet.
    Nö, ich meinte den Disput zwischen Hausmeister und dir.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  8. #28

    AW: Bundesregierung plant Angriffskrieg und streicht dafür Paragraph 80 im Strafgesetzbuch

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Nö, ich meinte den Disput zwischen Hausmeister und dir.
    Den Disput als solchen finde ich nicht schlimm, nur die Art und Weise wie manche ihre (Nicht)Argumente vorbringen.

    Vielleicht sehe ich zu schwarz, vielleicht nicht, aber bereits die Flüchtlingskrise hat gezeigt, dass mit dem Schlimmsten zu rechnen ist.
    Jeder glaubt eine eigene Meinung zu haben, nur woher hat er vergessen.
    Medien sind das was man über Religionen sagte, Opium fürs Volk.


  9. #29

    AW: Bundesregierung plant Angriffskrieg und streicht dafür Paragraph 80 im Strafgesetzbuch

    Zitat Zitat von Narima Beitrag anzeigen
    Also die Überschrift: Bundesregierung plant Angriffskrieg finde ich ist etwas, was für den 1. April passend wäre.

    Wen will denn (außer die, die schon länger da sind) die Bundesregierung angreifen ?
    Man kann nachlesen, wie die Bundeswehr aufgestellt ist...

    Die Bundeswehr wäre m.E. derzeit schon überfordert, wenn sich alle "die noch nicht so lange da sind" , zusammenrotten und mal wirklich Rabatz machen...
    Die Bundeswehr mit ihrer ( für ihr Alter ) " knackigen Föhnwelle " als Chef, ist schon besonders putzig!

    Kampfdauer gegen Russland= zirka 3 Stunden nur auf dem Feld ( ohne A- Waffen )

    Kampfdauer gegen " unzufriedene Mekelgäste ", nachdem die Polizei ausgeschaltet wurde= zirka 3 Monate. Den Erfolg könnten dann vielleicht noch 40% der Anfangsstärke auskosten.

  10. #30

    AW: Bundesregierung plant Angriffskrieg und streicht dafür Paragraph 80 im Strafgesetzbuch

    Zitat Zitat von Pressewarze Beitrag anzeigen
    Die Bundeswehr mit ihrer ( für ihr Alter ) " knackigen Föhnwelle " als Chef, ist schon besonders putzig!

    Kampfdauer gegen Russland= zirka 3 Stunden nur auf dem Feld ( ohne A- Waffen )

    Kampfdauer gegen " unzufriedene Mekelgäste ", nachdem die Polizei ausgeschaltet wurde= zirka 3 Monate. Den Erfolg könnten dann vielleicht noch 40% der Anfangsstärke auskosten.
    Und wie wäre die Kampfdauer unzufriedener Merkelgäste gegen Russland mit freundlicher Unterstützung der USA.
    Jeder glaubt eine eigene Meinung zu haben, nur woher hat er vergessen.
    Medien sind das was man über Religionen sagte, Opium fürs Volk.


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