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  1. #1
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    Karlsruhe: Bayern darf nicht aus Bundesrepublik austreten

    Karlsruhe: Bayern darf nicht aus Bundesrepublik austreten

    Bayern darf nicht im Alleingang aus der Bundesrepublik austreten, entschied das Bundesverfassungsgericht.

    Bayern bleibt vorerst weiter Teil der Bundesrepublik. Die Klage eines Bürgers auf eine Volksabstimmung über den Austritt des Freistaats wurde in Karlsruhe nicht zur Entscheidung angenommen, wie es in einem am Montag vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Beschluss heißt. Zur Begründung hieß es, die Länder seien nicht die „Herren des Grundgesetzes“. Austrittsbestrebungen verstießen daher gegen die verfassungsmäßige Ordnung. (Az. 2 BvR 349/16)
    Staatsrechtlern zufolge gibt es laut AFP im Grundgesetz keinen Artikel, der den Austritt eines Landes aus der Bundesrepublik regelt. Sollte eine Landesregierung einen Austritt wünschen, müssten darüber vermutlich alle anderen Länder der Bundesrepublik befinden.
    https://deutsche-wirtschafts-nachric...streten/?ls=ap
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Karlsruhe: Bayern darf nicht aus Bundesrepublik austreten

    Zur Begründung hieß es, die Länder seien nicht die „Herren des Grundgesetzes“
    Aber die Große Vorsitzende ist „Herrin des Grundgesetzes” und darf es deswegen außer acht lassen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3
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    AW: Karlsruhe: Bayern darf nicht aus Bundesrepublik austreten

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Aber die Große Vorsitzende ist „Herrin des Grundgesetzes” und darf es deswegen außer acht lassen.
    Sie tritt ja auch nicht aus der Bundesrepublik Deutschland aus, wenngleich sie bestimmt schon ein Alternativeiland in Besitz hält.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #4
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    AW: Karlsruhe: Bayern darf nicht aus Bundesrepublik austreten

    Bayern wäre als eigener Staat lebensfähig und ein Austritt würde Deutschland massiv schwächen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  5. #5
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    AW: Karlsruhe: Bayern darf nicht aus Bundesrepublik austreten

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Bayern wäre als eigener Staat lebensfähig und ein Austritt würde Deutschland massiv schwächen.
    Besonders Hamburg und Berlin!
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  6. #6
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    AW: Karlsruhe: Bayern darf nicht aus Bundesrepublik austreten

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Bayern wäre als eigener Staat lebensfähig und ein Austritt würde Deutschland massiv schwächen.

    Bayern wäre sogar ohne die finanziellen Verpflichtungen, die es gegenüber anderen Bundesländern und dem Bund hat, außerordentlich prosperierend. Wahrscheinlich würde Deutschland dann mit Strafzöllen und Drohung und Bestechung arbeiten, man dürfe und solle nicht bei und von den Bayern kaufen, und dies sogar global und weltweit. Immer dort, wo ein Telefon klingelt oder eine Merkel oder jemand aus ihrem Tross erscheint, findet dann im persönlichen Gespräch mit dem jeweiligen Staatsmann oder den Regierenden die Aufforderung statt, man dürfe nicht bei den Bayern kaufen.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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