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  1. #1
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    Hartz IV: Interessante Rechtslage, wenn die Wohnung zu teuer ist, auf dem knappen Wohnungsmarkt eine billigere aber nicht zu finden ist

    Davon ausgehend, dass die Zeitung die Umstände umfassend und ausführlich beschrieben hat und das Bemühen um billigeren Wohnraum auch dokumentiert ist:

    Die Wohnung ist zu teuer

    Die 39-jährige Alleinerziehende lebt mit ihrem zwölf Jahre alten Sohn und ihrer 72 Jahre alten Mutter in einer Drei-Zimmer-Wohnung. Die Mutter ist gehbehindert und bezieht eine kleine Witwenrente, die durch Grundsicherung aufgestockt wird. Die 39-Jährige hat eine Teilzeitstelle als Reinigungskraft. Sie erhält aufstockende Leistungen des Jobcenters. Da die Miete für die bescheidene Wohnung mit fast 100 Euro über der Mietobergrenze liegt, die vom Jobcenter gefördert wird, muss diese Unterstützung für die Miete aufgebracht werden, so dass zum täglichen Leben kaum etwas bleibt. „Die Suche nach einer preisgünstigen Wohnung war bisher vergeblich, da die vom Jobcenter anerkannten Mieten und die Realität der Miethöhen im Raum Stuttgart immer mehr auseinander gehen“, weiß Jürgen Rein, der Leiter der Sozialen Dienste der Stadt. Vor diesem Hintergrund muss die Familie äußert bescheiden leben.
    http://www.leonberger-kreiszeitung.d...c77b35bf1.html

    Damit werden Arme ihres Anspruches auf ihr Existenzminimum beraubt und das Risiko des Mietpreisanstiegs geht zu ihren Lasten. Da die Mietpreise durch den Flüchtlingsstrom geradezu explodieren und Wohnungen zu einem angemessenen Preis, schon gar keine billigen und daher dam Amt nach angemessenen Wohnungen mehr verfügbar sind, bedeutet dies die Verelendung der Hartz-IV-Bezieher und Aufstocker. Demnächst wahrscheinlich Obdachlosen...
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Hartz IV: Interessante Rechtslage, wenn die Wohnung zu teuer ist, auf dem knappen Wohnungsmarkt eine billigere aber nicht zu finden ist

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Davon ausgehend, dass die Zeitung die Umstände umfassend und ausführlich beschrieben hat und das Bemühen um billigeren Wohnraum auch dokumentiert ist:



    http://www.leonberger-kreiszeitung.d...c77b35bf1.html

    Damit werden Arme ihres Anspruches auf ihr Existenzminimum beraubt und das Risiko des Mietpreisanstiegs geht zu ihren Lasten. Da die Mietpreise durch den Flüchtlingsstrom geradezu explodieren und Wohnungen zu einem angemessenen Preis, schon gar keine billigen und daher dam Amt nach angemessenen Wohnungen mehr verfügbar sind, bedeutet dies die Verelendung der Hartz-IV-Bezieher und Aufstocker. Demnächst wahrscheinlich Obdachlosen...
    Dazu kommt noch das diese deutsche Unterschicht ( ich meine das nicht negativ ) die ganze Misere aufgrund der Wohngegend eh schon ausbaden muss und deren Kinder erst recht !!! Sind es Mädchen das werden die ganz schnell bereichert und sind es Jungs gibt es aufs Maul bis es nur noch gebeugten Kopfes aus dem Haus geht. Das ist die bittere Wahrheit !!!
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

  3. #3
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    AW: Hartz IV: Interessante Rechtslage, wenn die Wohnung zu teuer ist, auf dem knappen Wohnungsmarkt eine billigere aber nicht zu finden ist

    In diesem speziellen Fall ist es vielleicht wirklich die Unterschicht, aber nicht in jedem Fall betrifft es sie, es sei denn, du meinst mit Unterschicht und Oberschicht nur die Möglichkeit, dass man aus Erspartem oder eine Großfamilie mit einem Gehalt ernähren kann. Ansonsten gilt das Malheur auch für Akademiker, die auf den Arbeitsmarkt geworfen werden ohne Chance auf eine anständig bezahlte Stelle oder überhaupt eine. Das sind zum Beispiel Personen im Dauerpraktikum oder aber auch Betroffene mit befristeten Arbeitsverträgen, wenn die Befristung ausläuft und der nächste Arbeitsvertrag erst einmal ausbleibt und kein Anspruch oder nur ein zeitlich geringer auf Arbeitslosengeld besteht, sofern die Höhe dieses für den Lebensunterhalt ausreicht. Betroffen sein können auch Arbeitnehmer, die krank werden oder alt oder verrentet oder frühverrentet oder zwangsverrentet oder natürlich Alleinerziehende oder Familien mit mehreren Kindern. Das können auch schon einmal gut verdienende Akademiker sein, die entlassen werden, weil ihre Umsetzung und ihre Ideen dem Arbeitgeber nicht gefallen. Sind dann mehrere Kinder da, ein Haus abzubezahlen und die Frau nicht in der Lage, den ausfallenden Verdienst des Mannes zu ersetzen, kann dies ebenfalls zu einem finanziellen Absturz führen. Die Risiken Arbeitslosigkeit, Krankheit, Behinderung und Alter (und Kindererziehung) sind in diesem Land eben kaum noch oder gar nicht mehr abgesichert. Daher ist natürlich alles möglich, sofern man nicht beamtet ist oder sich nur Gedanken darüber machen muß, welches Dienstpersonal man entlassen müßte...

    Mit anderen Worten: Die Mittelschicht ist ebenso betroffen (was natürlich jeder, der sich als Leistungsträger oder findiges Kerlchen bezeichnet, abstreiten wird).
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #4
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    AW: Hartz IV: Interessante Rechtslage, wenn die Wohnung zu teuer ist, auf dem knappen Wohnungsmarkt eine billigere aber nicht zu finden ist

    Vor diesem Hintergrund muss die Familie äußert bescheiden leben.
    Es wäre ja kontraproduktiv wenn die Familie in Saus und Braus leben könnte. Die staatlichen Hilfen müssen so gestaltet sein, dass sie unter dem Niveau von Einkünften durch Arbeit liegen. Aus meinem Bekanntenkreis weiß ich, dass Leute, die etwas vom Amt dazubekommen, nicht bereit sind mehr zu arbeiten, weil sie ansonsten diese Hilfe verlieren.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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