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    Abgeschobene Afghanen waren Straftäter - Was die Zeitungen ungewollt verraten

    Und auch der wohl wegen Konversion zum Christentum nicht abgeschobene Afghane hatte wohl schon Kontakt zu Drogen, aber offiziell bekannt nur zu weichen Drogen, weshalb er als nicht straffällig gilt - im Gegensatz zu den anderen Abgeschobenen.

    Außerdem verrät die Stimmung auf die Meldung, die sich in zahlreichen Kommentaren äußerte, auf die die Zeitung reagierte, dass die Bürger kein Verständnis für nicht vorgenommene Abschiebungen und die bisherige Bleiberechtsregelung haben.

    Von Abschiebung ausgenommener Afghane war laut Behörden nicht straffällig


    Die in letzter Minute verhinderte Abschiebung eines Afghanen, der zum Christentum konvertiert war, erregte in den sozialen Netzwerken die Gemüter. Das von den Grünen geführte Staatsministerium und die evangelische Landeskirche betonen nun, dass der Mann, im Gegensatz zu anderen Betroffenen der Sammelabschiebung, nicht straffällig geworden ist.

    Die Vorgänge um die jüngste Sammelabschiebung nach Afghanistan erregt noch immer die Gemüter. Dass auf Initiative des evangelischen Landesbischofs Jochen Cornelius-Bundschuh ein zum Christentum konvertierter Afghane von der Abschiebung ausgenommen wurde, zog heftige Reaktionen vor allem in den sozialen Medien nach sich.

    Auch in den Kommentarspalten unserer Zeitung, sparen die Leser nicht mit Kritik. Anders als vielleicht missverständlich dargestellt, zählte der Afghane aber nicht zum Kreis der verurteilten Straftäter.

    Staatsministerium, Innenministerium und nicht zuletzt die evangelische Landeskirche legen wert auf die Feststellung, dass dem von der Rückführung verschonten Afghanen "keine Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz nachgewiesen wurden". Der Mann war als Konsument weicher Drogen bekannt.
    Strafrechtlich sei er aber nicht in Erscheinung getreten, so das Innenministerium.
    http://www.suedkurier.de/nachrichten...417930,9053131

    Die Meldung entbehrt nicht einer gewissen Komik.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Abgeschobene Afghanen waren Straftäter - Was die Zeitungen ungewollt verraten

    Und trotzdem protestierten die Gutmenschen gegen diese Abschiebung. Wie vernagelt und verblödet muss man eigentlich sein, um selbst für den Abschaum noch Sympathie zu hegen.


    Dass auf Initiative des evangelischen Landesbischofs Jochen Cornelius-Bundschuh ein zum Christentum konvertierter Afghane von der Abschiebung ausgenommen wurde, zog heftige Reaktionen vor allem in den sozialen Medien nach sich.

    Und auf einen derart abgelutschten Trick fällt der Bischof auch noch rein.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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