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Anschlagsopfer erhalten laut Gesetz keine Entschädigung
Nach dem Gesetz über die Entschädigung von Opfern (OEG) gibt es ausdrücklich keine Zahlungen, wenn die Tat durch einen Lastkraftwagen verübt wurde.
In Paragraf 1, Absatz 11 heißt es nämlich: "Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Schäden aus einem tätlichen Angriff, die von dem Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers verursacht worden sind."
Na, dann bin ich mal gespannt, ob die Regierung, die diese Tat erst ermöglicht hat, zu einer generösen Geste ausholt.
Vielleicht wird ja ein Teil der Bestattungs- und Begräbniskosten übernommen.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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AW: Anschlagsopfer erhalten laut Gesetz keine Entschädigung
Da hat wohl jemand an der Abfassung mitgewirkt, der prophetische Gaben hatte.
Aber Täter, deren Untersuchungshaft angeblich zu lange gedauert hat, müssen unbedingt entschädigt werden!Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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AW: Anschlagsopfer erhalten laut Gesetz keine Entschädigung
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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24.12.2016, 08:36 #4
AW: Anschlagsopfer erhalten laut Gesetz keine Entschädigung
Ein britischer LKW-Fahrer hat einen Unterstützungsfond für die Familie des polnischen Fahrers eingerichtet und inzwischen eine ordentliche Summe zusammen. Warum machen das die Muslime dieser Welt nicht? Sie könnten für die Opfer des islamisch motivierten Terrors sammeln. Das Ergebnis ahnen wir, es kämen lediglich 12 Euro fuffzich zusammen.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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