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  1. #1
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    Aus dem Gericht: 15-jähriger Syrer geht mit Messer auf Erzieher los

    Aus dem Gericht: 15-jähriger Syrer geht mit Messer auf Erzieher los

    Kyffhäuserkreis. Die Teenager-Phase ist nicht einfach. Eltern und Lehrer wissen das. Aber es gibt bestimmte Regeln. Ob Deutscher oder Ausländer.
    Wer weiterlesen möchte, hier:

    http://www.thueringer-allgemeine.de/...-los-762993505
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Aus dem Gericht: 15-jähriger Syrer geht mit Messer auf Erzieher los

    Er wollte sicher nur spielen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3
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    AW: Aus dem Gericht: 15-jähriger Syrer geht mit Messer auf Erzieher los

    Man muss blechen, um weiterzulesen. ZUfall??

  4. #4
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    AW: Aus dem Gericht: 15-jähriger Syrer geht mit Messer auf Erzieher los

    Die gleiche Meldung stand auch in der OTZ wurde aber bereits rausgenommen. Scheinbar ein neuer Trend, denn andere Nachrichten sind noch lange im Archiv zu finden.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  5. #5
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    AW: Aus dem Gericht: 15-jähriger Syrer geht mit Messer auf Erzieher los

    Zitat Zitat von Elena Markos Beitrag anzeigen
    Man muss blechen, um weiterzulesen. ZUfall??

    Tatsächlich. Der Artikel wurde in einen Bezahlartikel gewandelt.Komisch!

    Auf jeden Fall war ursprünglich zu lesen, dass der Schützling sehr renitent war und nachdem ihm nun das Taschengeld geringfügig gekürzt werden sollte, trat er einen Metallschrank ein und dann holte er ein Messer, um gegen seinen Erzieher vorzugehen. Weiter wurde berichtet, dass er nach wie vor uneinsichtig war. Er fand es richtig, sich gegen die Taschengeldkürzung derart zu wehren, denn das müsse man ja schließlich, weil man sich das nicht gefallen lassen müsse.

    Und es stand auch da, dass das Bürschchen schon mehrfach auffällig gewesen wäre. Reue hätte er keine gezeigt.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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