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  1. #1
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    Den Schwimmunterricht verweigert: Muslima scheitert vor Verfassungsgericht

    Weil sie sich weigert, am Schwimmunterricht teilzunehmen, kassiert eine muslimische Schülerin aus Hessen eine Sechs - und zieht dagegen vor Gericht. Doch die Richter urteilen zu ihren Ungunsten. Nun scheitert die junge Frau auch mit einer Verfassungsbeschwerde.

    Eine muslimische Schülerin ist endgültig mit dem Versuch gescheitert, sich aus religiösen Gründen vom gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen befreien zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht nahm ihre Beschwerde wegen inhaltlicher Mängel nicht zur Entscheidung an, wie aus dem nun veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Damit hatte die Jugendliche ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2013 kippen wollen.Sie hatte als Fünftklässlerin im Schuljahr 2011/2012 an einem hessischen Gymnasium die Note Sechs kassiert, weil sie sich dem Schwimmunterricht verweigerte. Das Mädchen marokkanischer Abstammung lehnte es auch ab, wie manche ihrer Mitschülerinnen einen Burkini zu tragen. Ihre Argumentation: Ein solcher Ganzkörper-Badeanzug lasse nass trotzdem die Körperkonturen erkennen. Außerdem fühlte sich die Gymnasiastin durch den Anblick ihrer leicht bekleideten Mitschüler behelligt.


    Die Verwaltungsrichter hatten vor drei Jahren den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag über die Glaubensfreiheit gestellt. Dieser beinhalte auch die Befugnis, Fächer gemischtgeschlechtlich zu unterrichten. Der Schülerin sei es zuzumuten, daran teilzunehmen. Mit diesem Urteil hat sich die Jugendliche in ihrer Verfassungsklage laut Beschluss nicht ausreichend auseinandergesetzt: So lege sie etwa nicht plausibel dar, warum der Burkini zur Wahrung der islamischen Bekleidungsvorschriften nicht genügen solle.
    Quelle: n-tv.de , jug/dpa
    Na also geht doch

  2. #2
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    AW: Den Schwimmunterricht verweigertMuslima scheitert vor Verfassungsgericht

    Richtige Entscheidung. Was wäre das für eine Rechtsprechung, wenn Schulschwänzen gerichtlich abgesegnet würde? Ansonsten wäre es ein Präzedenzfall, auf den alle anderen "Glaubensmodelle" zurückgreifen könnten, z.B. könnten Kreationisten naturwissenschaftliche Unterrichtsfächer aus Glaubensgründen ablehnen usw. usf.

    Und für Muslime (Islamisten) ist ohnehin nur Koranunterricht adäquat.
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


  3. #3

    AW: Den Schwimmunterricht verweigertMuslima scheitert vor Verfassungsgericht

    ...ebenfalls eine gute Entscheidung!
    Für mich persönlich hat diese menschenverachtende, totalitäre Ideologie schon lange den Religionsstatus verloren!

    http://www.epochtimes.de/politik/eur...-a1992679.html
    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen (G. Orwell)

  4. #4
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    AW: Den Schwimmunterricht verweigert: Muslima scheitert vor Verfassungsgericht

    Auch hier müsste viel härter durchgegriffen werden...

    Das ist Mißachtung der Schulpflicht (da gehört der Schwimmunterricht nunmal dazu), und die hätte man sofort von der Schule schmeißen müssen.

    Und am besten die ganze Sippschaft abschieben, wegen vorsätzlicher Integrationsverweigerung...wenn das nur möglich wäre...

    Islamisierung und Integrationsverweigerung sind Verbrechen und gehören bestraft !

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