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    Grüne und SPD möchten Türkisch und Arabisch als Schulfächer

    Nachdem Türken und Araber bei höheren Schulabschlüssen nach wie vor hinterherhinken, müssen nun Wege ersonnen werden, diesen Personengruppen das Abitur zu schenken. Abschlussprüfung in der eigenen Muttersprache lautet das Zauberwort.

    Türkisch oder Polnisch als reguläres Unterrichtsfach an niedersächsischen Grund- und Gesamtschulen oder Gymnasien und mündliche Abiturprüfung in Arabisch - für Grüne und SPD ist das durchaus eine gewünschte Zukunftsvision.
    http://www.haz.de/Nachrichten/Der-No...-als-Schulfach

    15.11.2016
    ANTRAG: MEHRSPRACHIGKEIT FÖRDERN – ANGEBOTE AN NIEDERSACHSENS SCHULEN AUSBAUEN!

    Fraktion der SPD
    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
    Der Landtag wolle beschließen:
    Entschließung
    Mittlerweile weist ein Viertel der Bevölkerung einen Migrationshintergrund auf und viele Schülerinnen und Schüler sind mehrsprachig aufgewachsen. Mehrsprachigkeit ist ein Potenzial, das durch die Schaffung und Weiterentwicklung passender Angebote und die Anerkennung dieser Leistung an unseren Schulen gefördert werden sollte.
    Wissenschaftliche Untersuchungen weisen seit Langem auf die Rolle des vollständigen Erwerbs der Herkunftssprache sowohl allgemein für die Entwicklung kognitiver Fähigkeiten als auch speziell für den Erwerb einer Zweit- oder Drittsprache hin. Die Erstsprache ist folglich kein „Störfaktor“ für den schulischen Werdegang. Ganz im Gegenteil ist das richtige Erlernen und Beherrschen der Herkunftssprache eine wichtige Voraussetzung für schulischen Erfolg. Die Förderung der Mehrsprachigkeit und somit auch der Erwerb der sogenannten Herkunftssprache sollte daher von Beginn gefördert werden.
    Durch den Erlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 1. Juli 2014 hat Niedersachsen wichtige Maßnahmen zur Förderung der Mehrsprachigkeit ergriffen. Die darin enthaltenen Möglichkeiten gilt es weiterhin, dem Bedarf entsprechend anzuwenden und auszubauen sowie auf der Grundlage der derzeitigen Erfahrungen weiterzuentwickeln. Die Förderung der Mehrsprachigkeit, insbesondere das Angebot der herkunftssprachlichen Lernangebote und Leistungsanerkennung decken bisher immer noch nicht den Bedarf ab. Es ist zu beobachten, dass die Nachfrage nach herkunftssprachlichem Unterricht immer noch höher ist, als das Angebot. Auch wird die Förderung der Mehrsprachigkeit oftmals auf einen herkunftssprachlichen Unterricht in Randstunden oder als AG reduziert, ohne für das Zeugnis relevant zu sein. Darüber hinaus bleibt es eine Herausforderung, geeignete Lehrkräfte für das Angebot des herkunftssprachlichen Unterrichts zu finden, sei es, weil sich aufgrund mangelnder Attraktivität und schlechten Einstellungschancen nicht genügend Studierende für eine Ausbildung entscheiden oder sei es, weil es nicht genügend Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich herkunftssprachlicher Lehramtsfächer gibt, sodass interessierte Studierende keinen Studienplatz finden.
    Vor diesem Hintergrund begrüßt der Landtag,

    • dass die Landesregierung mit dem Erlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 1. Juli 2014 besonders im Primarbereich, aber auch im Sekundarbereich, wichtige Bausteine für die Förderung der Mehrsprachigkeit gelegt hat,
    • dass über die Einrichtung von Modellprojekten, Lösungen für ein gutes System zur Förderung der Mehrsprachigkeit in Niedersachsen erprobt werden,
    • dass im Modellprojekt die Möglichkeit geschaffen worden ist, eine zertifizierte Prüfung auf der Niveaustufe B1 oder B2 des GER abzulegen.

    Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf,

    • die Einrichtung bilingualer Kindertagesstätten durch Beratung und mit bilingualen Konzepten zu unterstützen,
    • in der Schule die Förderung der Mehrsprachigkeit und damit verbunden Angebote zur Förderung der Herkunftssprache weiterzuentwickeln und auszubauen und durch entsprechende Modellprojekte die Angebote der Erlernung der Herkunftssprache insbesondere in den Sekundarbereichen I und II aufzuwerten und in allen Schulformen Leistungsnachweise in Zeugnissen einzuführen oder andere Formen der Leistungsanerkennung vorzunehmen,
    • das Konzept der Förderung der Mehrsprachigkeit so weiterzuentwickeln, dass auch die Herkunftssprache in allen Schulformen im Sekundarbereich I und II Zeugnisrelevanz erhält und darüber hinaus Perspektiven für die Berücksichtigung der Herkunftssprache als Abiturprüfungsfach aufgebaut und gefördert werden,
    • weiterhin die Voraussetzungen dafür weiterzuentwickeln, dass in allen Schulformen die Einführung von Türkisch, Dari/Farsi, Italienisch, Russisch, Arabisch und Polnisch als zweite und dritte Fremdsprache gefördert und schrittweise die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Ziel muss es sein, Mehrsprachigkeit an Schulen adäquat fördern zu können,
    • die schrittweise Erweiterung des Angebots herkunftssprachlicher Lehramtsfächer, insbesondere durch den Auf- und Ausbau von Studienmöglichkeiten in Niedersachsen (evtl. auch mit Hochschulkooperationen mit anderen Bundesländern oder internationalen Kooperationen) zu prüfen und zur kurzfristigen Lösung Kooperationen mit konsularischen Vertretungen wiederzubeleben oder aufzubauen,
    • die Anerkennung ausländischer Lehramtsausbildungen zu vereinfachen und das Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten zur Qualifizierung als herkunftssprachliche Lehrkraft für Quer-einsteigerInnen und LehrerInnen mit ausländischer Lehramtsausbildung auszubauen und eventuell notwendige Gesetzesänderungen anzustoßen,
    • eine passgenaue Struktur zur Förderung der Mehrsprachigkeit mit den oben genannten Forderungen anhand von Modellprojekten zu erproben und zu entwickeln, mit dem Ziel, anschließend niedersachsenweit funktionierende Strukturen sukzessive aufzubauen.

    Begründung
    Bereits seit Längerem kritisieren WissenschaftlerInnen den „monolingualen Habitus“ (Ingrid Gogolin, 1991) in deutschen Schulen. Demnach verfügten viele Kinder mit Migrationshintergrund bereits vor Schuleintritt über Sprachkenntnisse in einer nichtdeutschen Erstsprache, die in den Schulen keine oder nur wenig Berücksichtigung fände.
    Während der Schullaufbahn wird jedoch an späterer Stelle die Mehrsprachigkeit als zentraler Aspekt der Bildung aufgegriffen: die Schülerinnen und Schüler, die zunächst zugunsten der deutschen Sprache „monolingualisiert“ werden, müssen wieder Fremdsprachenkenntnisse erwerben. In den meisten Fällen kommt dabei allerdings nicht die Erstsprache der Migrationskinder infrage, sondern eine Auswahl zwischen der englischen, französischen, spanischen und/oder lateinischen Sprache.
    Der Erwerb der Erstsprache ist zum Zeitpunkt des Schuleintrittes bei Weitem nicht abgeschlossen. Es kann zwar von einer altersgerechten Entwicklung der Mündlichkeit ausgegangen werden; wie bei einsprachig deutschen Kindern auch müssen in der mündlichen Sprache aber wesentliche Bereiche der Grammatik, des Lexikons und der Pragmatik noch in der schulischen Sozialisation erworben werden. Der gesamte Bereich der Schriftlichkeit (Lesen und Schreiben) muss aber erst in der Schule gelernt werden. Eltern, insbesondere wenn der Erstschrifterwerb in einer anderen als der lateinischen Schrift erfolgte, sind häufig mit dieser Aufgabe überfordert. Die Forschung zur Zweisprachigkeitsentwicklung bei Kindern zeigt, dass sowohl kognitive als auch lebensweltliche Vorteile für diese Kinder nachzuweisen sind. Somit kann der allgemeine schulische Erfolg mit der Förderung der Zweisprachigkeit unterstützt werden. Eine konstante Beschulung in der Erst- bzw. Familiensprache während der gesamten Schullaufbahn ist daher von großer Bedeutung. Eine ausgeglichene Förderung der Bilingualität erfordert die Einbindung des herkunftssprachlichen Unterrichts in den regulären Schulablauf. Es sollte also die Ressource Mehrsprachigkeit, über die die Gesellschaft durch die Migrantenfamilien verfügt, bewahrt und genutzt werden. Dies gilt über die Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund hinaus auch für einsprachig deutsch aufwachsende Kinder. Durch ein Angebot von „Herkunftssprachen“ als Zweite bzw. Dritte Fremdsprache unabhängig von den sprachlichen Voraussetzungen könnten auch diese von der Mehrsprachigkeit ihrer MitschülerInnen profitieren.
    http://www.heiner-scholing.de/im-lan...-ausbauen.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Grüne und SPD möchten Türkisch und Arabisch als Schulfächer

    Anstatt für die Zukunft fit gemacht zu werden und Englisch und Chinesisch zu lernen, geht man den bequemeren Weg und nimmt die Sprache, die man von zuhause aus kennt und bereits spricht. Viel anfangen kann man damit dann zwar nicht aber wenigstens eine Schulnote liegt dann über der vier.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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