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Päckchen aus Afrika
HZA-GI: Geschenke die es in sich haben
Gießen (ots) - Aufmerksame Beschäftigte des Zollamtes Wetzlar verhinderten die Einfuhr von sieben Kilogramm der Kaudroge Khat im Postverkehr.Ein 21-jähriger Mann Äthiopier, wollte 3 Pakete aus Äthiopien, beim Zollamt Wetzlar abholen. Den in buntem Geschenkpapier verpackten Inhalt der Päckchen meldete er als Tee an.
Die Zöllner wurden misstrauisch als Sie sich den vermeintlichen Tee genauer anschauten. Da es in naher Vergangenheit bereits Aufgriffe mit Kath im Postverkehr aus Afrika gegeben hatte, ließen den "Tee" beim Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung untersuchen. Dabei stellte sich heraus, dass die getrockneten Pflanzen den Wirkstoff Cathonin enthielten. Ein Amphetamin dessen Einfuhr in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten ist.
Die Wetzlarer Zöllner beschlagnahmten daraufhin die drei Pakete mit insgesamt sieben Kilogramm Khat. Gegen den Äthiopier wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzt eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaft Wetzlar hat die Ermittlungen aufgenommen.
Zusatzinformation Die Kaudroge Kath ist vor allem in Ostafrika und in der arabischen Welt verbreitet. Das Zerkauen der in Bananenblätter eingewickelten afrikanischen Khatpflanzen erzeugt Rauschwirkungen. Khat wird auch als Tabak-Khat-Mischung geraucht oder als Tee getrunken. Die Einfuhr, der Besitz und der Handel von Khat sind in Deutschland verboten. Khat kann psychisch abhängig machen und Gesundheitsschäden verursachen. Der Zoll hat in jüngster Vergangenheit immer wieder Einfuhrsendungen aus Afrika aus dem Verkehr gezogenEs ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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19.11.2016, 14:29 #2
AW: Päckchen aus Afrika
Ein Deutscher wäre an Ort und Stelle verhaftet worden.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Päckchen aus Afrika
DHL hätte die Päckchen vielleicht gar nicht zugestellt, weil
A) der Empfänger nicht angetroffen werden konnte
B) das Päckchen auf dem Postweg verloren gegangen ist
C) die Adresse unvollständig angegeben warGeändert von Turmfalke (19.11.2016 um 14:58 Uhr)
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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