Am letzten Freitag waren die Angehörigen von zwei molukkischen Geiselnehmern, die 1977 einen Zug in Groningen gekapert hatten, im Gericht. Sie verklagen den niederländischen Staat wegen der vorsätzlichen Tötung zweier Geiselnehmer.

Aus Autopsieberichten, die 2013 veröffentlicht wurden, geht hervor, dass die beiden Geiselnehmer aus nächster Nähe erschossen wurden. Ihre Angehörigen behaupten nun, sie wären bereits schwer verletzt und kampfunfähig gewesen, als sie getötet wurden.

Die Angehörigen greifen auf eine bislang ungehörte Zeugenaussage zurück. Dies soll ein Mitglied der damaligen Regierung sein. Dieser behauptet, die Täter mussten auf Anweisung von Oben getötet werden, auch wenn sie sich ergeben sollten


http://www.shortnews.de/id/1214004/niederlande-familien-von-molukkischen-geiselnehmern-von-1977-verklagen-den-staat

Dann sollten die Opfer der Terroristen diese Familienangehörigen auf Schadensersatz verklagen.