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Tafeln und Ermäßigungen - Sozialleistungen und Tafeln werden für Geringverdiener eingeschränkt
Uetzer Tafel bald nur noch für Flüchtlinge lautete dieser Thread, natürlich mit Quellen nicht belegt und sehr polemisch
06.10.2016
Uetzer Tafel bald nur noch für Flüchtlinge?
Die Umstrukturierung der Uetzer Tafel verläuft weiter erfolgreich. Wieder konnte ein Etappenziel erreicht werden.
....
https://open-speech.com/showthread.php/729286-Uetzer-Tafel-bald-nur-noch-f%C3%BCr-Fl%C3%BCchtlinge?highlight=tafeln
Trotzdem stimmt die Nachricht. Landauf, landab werden die Zugangsberechtigungen zur Tafel für Geringverdiener, meistens Deutsche, eingeschränkt und für den Personenkreis gelassen, der tatsächlich schon Sozialleistungen bezieht oder eben ausdrücklich erwähnt, Leistungen nach dem AsylBG (Asylbewerbergesetz).
Die Stadt Stuttgart dient hier als Beispiel.
Eine Meldung der Zeitung hört sich so an. Die Bonuscard - das sollte man vorab wissen - berechtigt zu dem Bezug von Lebensmittel in Tafel-Läden, ermäßigten Eintritten in Museen oder den Zoo, ermäßigten Kita-Gebühren und billigeren Monatstickets für den öffentlichen Nahverkehr.
Erhalt wird an Bezug von Sozialleistungen gekoppelt
Der Erhalt der Bonuscard + Kultur wird in Zukunft an den tatsächlichen Bezug von Sozialleistungen gekoppelt, so steht es in einem Brief der Stadt, den diese Mitte Mai an einige Tausend Haushalte verschickt hat. Er geht auf einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss zum Doppelhaushalt zurück. Betroffen sind die sogenannten Schwellenhaushalte, deren Mitglieder die Bonuscard bekommen, ohne Sozialleistungen zu beziehen: Es reicht, nachzuweisen, dass man unter einer gewissen Einkommensgrenze liegt, die tatsächlichen Belastungen (Miethöhe/Immobilienbesitz) sind nicht relevant.
(...)Wer ein geringes Einkommen, jedoch keine finanziellen Belastungen hat, fällt in Zukunft raus.
Auf der Seite der Stadt Stuttgart kann man nachlesen, was man mit der Bonuscard erhält bzw. zu was sie berechtigt:
Weitere Vergünstigungen
<section>Mit der Bonuscard + Kultur ist der Einkauf in den Läden der Schwäbischen Tafel und den sogenannten Sozialkaufhäusern möglich. Die einzelnen Verkaufsstellen sowie weitere Vergünstigungen können dem Flyer Bonuscard + Kultur 2016 entnommen werden. Siehe auch
</section>Bonuscard-PartnerSozialticket ab Januar 2016
<section>
</section>Inhaber einer Bonuscard + Kultur können zu den in der Tabelle aufgeführten reduzierten Fahrpreisen ein Sozialticket erwerben:
Hier nachzulesen:
https://www.stuttgart.de/bonuscard#h...e581da93835840
Und das hier sind die Änderungen, ebenfalls auf der gleichen Seite nachzulesen, in dem man ein wenig nach oben scrollt:
Aus diesem Grund wird der Erhalt der Bonuscard + Kultur ab dem 01. Januar 2017 ausschließlich an den tatsächlichen Bezug von Sozialleistungen gekoppelt werden. Für den Erhalt der Bonuscard + Kultur sind Personen anspruchsberechtigt, die mit ihrem Hauptwohnsitz in Stuttgart gemeldet sind und
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag (nicht Kindergeld) oder
- Leistungen nach dem <acronym title="Zweites Sozialgesetzbuch">SGB II</acronym> oder
- Leistungen nach dem <acronym title="Zwölftes Sozialgesetzbuch">SGB XII</acronym> oder
- Leistungen nach dem <acronym title="Asylbewerberleistungsgesetz">AsylbLG</acronym> oder
- Jugendhilfe (<acronym title="Achtes Sozialgesetzbuch">SGB VIII</acronym> )
erhalten.
Ihre bisherige Möglichkeit, die Bonuscard + Kultur im Rahmen der sogenannten "Schwellenhaushaltsberechnung" zu erhalten, wird entfallen. Selbstverständlich können Sie bei den Wohngeldstellen in Stuttgart im Rahmen eines Wohngeldantrags überprüfen lassen, ob Sie in Zukunft zum Bezug von Wohngeld berechtigt sind und auf dieser Grundlage ab dem Jahr 2017 die Bonuscard + Kultur erhalten. Weitere Informationen zum Wohngeld (einschließlich Vordrucke) erhalten Sie beim Thema Wohngeld.
Das ist natürlich eine elegante Lösung, deutsche Geringverdiener und Kleinrentner (die möglicherweise 2,-- Euro über der Sozialhilfe liegen, was bislang auch meistens der Fall ist) vom Bezug von Sozialtickets, Sozialleistungen und dem Zugang zu der Tafel auszuschließen.
Bei denen, die Leistungen nach dem AsylBG erhalten, wird eine Prüfung, ob diese bereits mit Nahrungsmitteln oder durch einen Catering-Service versorgt werden, nicht vorgenommen.Geändert von der wache Michel (05.11.2016 um 13:34 Uhr)
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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