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Dublin-Abkommen ausgesetzt - Flüchtlinge können ihre Asylanträge in Deutschland stellen
Offensichtlich ist dieser Umstand den meisten Deutschen unbekannt, deshalb hier die Änderung, die noch aus dem Jahr 2015 resultiert:
28.08.2015Hoffnung für Syrerinnen und Syrer im Kirchenasyl
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat eine Neuregelung für syrische Staatsangehörige, die innerhalb Europas abgeschoben werden sollen, bekannt gegeben. Die meisten Syrerinnen und Syrer, denen im Rahmen der „Dublin III“-Verordnung die Abschiebung droht, sollen ab sofort ihren Asylantrag in Deutschland stellen können.
Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche e.V. begrüßt diesen Schritt. Derzeit sind der BAG bundesweit 293 Kirchenasyle mit über 454 Personen bekannt. Davon leben in mindestens 70 Kirchenasylen Menschen aus Syrien. Diese Kirchenasyle werden voraussichtlich nicht mehr notwendig sein. „Ich gehe davon aus, dass alle Kirchenasyle, in denen Syrerinnen und Syrer Schutz gefunden haben, schnell aufgelöst werden können“, sagt Dietlind Jochims, Vorsitzende der Ökumenischen BAG Asyl in der Kirche.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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