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05.11.2016, 08:47 #11selten da
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AW: Unfassbar! Immigranten erhalten das 5-fache des Kindergelds deutscher Familien
#8
Die meisten Deutschen sehen es doch als Bereicherung an, wenn sie von den Musel ausgelöscht werden, selbst, wenn sie öchstselbst das Messer in den Rücken bekommen.
Der Hass der Deustchen auf ihr deutschsein ist schon so weit fortgeschritten, wie man es nicht für möglich hält, wie man auch am Fall des Studenten sieht.
Ich kann mich erinnern, dass seinerzeit in DElmenhorst oder wo das war, als ein junger Deutscher von Moslems umgebracht wurde, einfach so, die Deutschen gegen rechts auf die Strasse gingen anlässlich dieser Tat.
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05.11.2016, 10:24 #12
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05.11.2016, 16:32 #13
AW: Unfassbar! Immigranten erhalten das 5-fache des Kindergelds deutscher Familien
Ich habe mir die Bescheide gerade mal etwas genauer angesehen. Der zweite Fall ist gut nachzuvollziehen.
Demnach bekommt die vierköpfige Fl.Familie erstmal den ganz normalen Regelsatz.
Die Gesamtsumme ist deshalb so hoch, weil sie eine "Eingliederungshilfe'' von 2662,- E erhalten.
Meine Recherche ergab, das diese EH für behinderte Kinder bezahlt wird.
Die Seite www.gegen-hartz.de hat den Fall unter die Lupe genommen und spricht von Hetze gegen Asylanten durch Falschinformationen.
Sieht für mich jetzt erstmal so aus, als ob sie damit recht haben könnten.
http://www.gegen-hartz.de/mobile/mob...-900159082.php
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Eingliederungshilfe können in Deutschland nur behinderte Menschen erhalten
Die Partei versucht mit ihrem Post den Anschein zu erwecken, dass jede Asylbewerberfamilie die vermeintliche Eingliederungshilfe bekommt, die „armen Deutschen“ aber natürlich leer ausgehen. Das ist falsch! Zunächst handelt es sich bei der sogenannten Eingliederungshilfe keinesfalls um Leistungen, die jedem Asylbewerber zustehen. Wie Adelmann erläutert, bezieht sich die Eingliederungshilfe in Deutschland nach § 60 des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB) auf körperlich wesentlich behinderte Menschen (§ 1), geistig wesentlich behinderte Personen (§ 2) oder seelisch wesentlich behinderte Menschen (§ 53 Abs. 1 Satz 1, SGB XII), die in ihrer Teilhabefähigkeit stark eingeschränkt sind. Die Eingliederungshilfe beinhaltet folglich ausschließlich Leistungen für schwer behinderte Personen, um ihnen die Teilhabe am Leben zu ermöglichen. Pro NRW versucht diese an konkrete Voraussetzungen geknüpften Leistungen einer Familie mit behindertem Familienmitglied als einen finanziellen Leckerbissen darzustellen, für den jeder Asylbewerber, der nach Deutschland kommt, nur die Hand aufzuhalten muss – zu Lasten der deutschen Steuerzahler versteht sich. Das ist eine Frechheit, eine Unverschämtheit und schlichtweg FALSCH! Die Eingliederungshilfe, die Pro NRW auf dem veröffentlichten Bescheid anprangert, erhält die besagte Familie, um einem behinderten Familienmitglied die Teilhabe am Leben zu ermöglichen. Hier hat die Partei eindeutig zu recht gezahlte Sozialleistungen wegen einer schweren Behinderung dafür missbraucht, um Hetze gegen Asylbewerber zu betreiben.
Pro NRW: Verbreitung von Lügen aus Dummheit oder Unwissenheit?
Nachdem sich ein freundlicher Facebook-User erbarmt hatte, Pro NRW die Eingliederungshilfe in einem Post so zu erklären, dass eigentlich auch die offensichtlich nicht so cleveren Parteimitglieder hätten verstehen müssen, worum es geht, setzte die Partei sogar noch eins drauf. Der User habe den Vorgang mit seinen Erklärungen noch untermauert, heißt es im Antwort-Post von Pro NRW. Denn Asylbewerber könnten demnach eben nicht nur Hartz IV – davon war vorher aber keine Rede - sondern auch die Eingliederungshilfe erhalten. Wie die Partei zu dieser Schlussfolgerung kommt, ist nicht nachvollziehbar. Zum einen ist die Eingliederungshilfe eben nicht speziell für Asylbewerber sondern für Menschen mit schwerer Behinderung vorgesehen, zum anderen können Asylbewerber gar kein Hartz IV beziehen. Sie sind sogar ausdrücklich von den Leistungen zur Grundsicherung nach SGB II ausgeschlossen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erläutert den Sachverhalt wie folgt: „Geduldete Ausländer (§ 60a ) sind anspruchsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Aus diesem Grund sind sie ausgeschlossen von Leistungen nach dem SGB II, vgl. § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II. Dies schließt Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach den §§ 14 ff. SGB II mit ein.“
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Habe mir gerade noch die Replik von Pro-NRW durchgelesen.
Pro-NRW erwidert, dass sie doch recht hatten mit ihren Aussagen, dass die Asyl-Familie über 4000,- E erhält.
Geschrieben hatten sie ursprünglich:
''SKANDAL!!! Asylanten erhalten neben HartzIV zusätzlich 2.262,50€ monatliche Eingliederungshilfe und kommen so auf über 4.000,-€ monatlich für eine vierköpfige Familie.
Deutsche werden zu Menschen zweiter Klasse im Land.''
Mit der Meldung haben Pro-NRW und Mannheimer der Sache der Massenenwanderungskritiker m.M.n. einen Bärendienst erwiesen.
http://pro-nrw.net/pro/skandal-4-000...rber-im-monat/Ausländer/Moslems sind nicht krimineller als Deutsche?
Doch:
https://luegenpresse2.wordpress.com/...ieder-leugnen/
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06.11.2016, 14:34 #14
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