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Bimbam oder Muezzinruf?
Die Generalsekretärin des Deutschen Evangelischen Kirchentags, Pfarrerin Ellen Ueberschär (Foto), hat bei einem Vortrag in einer Kirche in Kirchheim-Teck (Baden-Württemberg) gesagt, dass es kein Glockenläuten geben würde, wenn man den Muezzinruf verbieten würde und es auch keine Schwesterntracht geben würde, wenn man das Kopftuch verbieten würde. Dies gebiete der Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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02.11.2016, 15:04 #2
AW: Bimbam oder Muezzinruf?
"Mein Vaterland hat allzeit den ersten Anspruch auf mich." (Mozart)
"Ich habe nur ein Vaterland, das heißt Deutschland." (vom Stein)
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02.11.2016, 17:41 #3
AW: Bimbam oder Muezzinruf?
Ellen Ueberschärist ein Gutmensch in Reinkultur. Keine Ahnung aber labern.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Bimbam oder Muezzinruf?
Wieso gibt es kein Glockengeläute, wenn der Muezzin nicht rufen darf? Schaltet sie das Glockengeläut dann selbständig ab?
Wieso gibt es keine Schwesterntracht mehr, wenn keine Muslima mehr mit Kopftuch rumrennt? Reißt sie die Tracht den Schwestern etwa eigenhändig vom Leib?
Eher stimmt der Satz: Wo kein Grips ist, kann auch nicht gedacht werden. Das scheint eines der Grundübel mancher Institutionen zu sein. Möglicherweise ist es auch beginnender Größenwahn (in letzter Zeit häufiger bei Frauen anzutreffen). Aber auch der bewirkt ja eine gewisse Auflösung der Denkfähigkeiten.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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03.11.2016, 00:03 #5
AW: Bimbam oder Muezzinruf?
Kirchenglocken sind nonverbal. Der Ruf des Muezzins hingegen ist islamische Propaganda, die für Nicht-Mohammedaner beleidigend ist. Einem Hindu oder Buddhisten öffentlich entgegenzuschreien, dass seine Götter nicht existieren und nicht verehrungswürdig seien, ist ein klarer Verstoß gegen §166 StGB, die Kirchenglocken, die ein wortloses Signal sind, hingegen nicht.
Das wäre vergleichbar mit Lautsprechern an Kirchentürmen, die 5-mal am Tag plärren: "Mohammed ist ein Dummkopf!" So etwas würde ja auch nicht akzeptiert werden.
Ein Kopftuchverbot kann durchaus so in einem Gesetz formuliert werden, dass es Ordenstrachten nicht miteinschließt. Man kann z.B. vorschreiben, dass das Kopftuch den Hals und das Kinn nicht verdecken darf. In diesem Fall müssten nur ganz wenige Orden ihre Tracht geringfügig anpassen. Auch eine Ausnahmebestimmung für religiöse Orden ist denkbar. Da es im Islam keine monastischen Orden gibt, wären Mohammedanerinnen also auch nicht ausgenommen.
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Das Problem ist, dass es keinen politischen Willen gibt, sich gegen den Islam zu stellen.Ceterum censeo Meccam esse delendam.
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