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    Pressedarstellung eines Nachbarschaftsstreits mit Afghanen

    Ein Artikel, der mehr Fragen offenlässt und von Anfang an manipulativ arbeitet. Warum? Nun, man erfährt zum Beispiel erst in der Mitte des Artikels, dass die "Bewohnerin", also Nachbarin, Eigentümerin des EG ist und ebenso beiläufig im Artikel die in diesem Zusammenhang nicht ganz unwesentliche Mitteilung, dass nicht zu den Familien gehörende weitere Afghanen in diesen Wohnungen lebten.
    Man bemüht sich, so viele Fakten, die gegen die Flüchtlinge sprechen, unerwähnt zu lassen oder einen Zusammenhang zu vermeiden, dafür aber auf die angeblichen Beleidigungen der "Bewohnerin" abzuheben.

    Der Artikel fängt folgendermaßen an und die Überschrift suggeriert angepasste afghanische Familien, seit langem (wie lange, lässt der Artikel offen) in Deutschland lebend und sozusagen Vorhut oder Vorreiter weiterer afghanischer Flüchtlinge.

    Dauer-Kritik von HausbewohnerinAfghanen nicht willkommen - Umzug von Steinach nach Sonneberg

    Es waren die ersten Flüchtlinge, die der Landkreis Sonneberg in einem Mehrfamilienhaus in der Stadt Steinach untergebracht hat. Doch nun müssen zwei afghanische Familien - darunter sieben Kinder und Jugendliche - die Brunnenstadt wieder verlassen. Sie ziehen auf eigenen Wunsch in eine Gemeinschaftsunterkunft nach Sonneberg um. Die erste Familie packte am Mittwoch ihre Habe.
    Man betrachte dazu auch die Bilder des Artikels, sichtbar in einer kleinen Fotoreihe. Spätestens der Blick in die Frauengesichter verrät nicht gerade Angepaßtheit oder freundliches Entgegenkommen.

    Der Artikelschreiber macht sich gemein mit der Partei der Flüchtlinge bzw. ihrer Helfer oder derer, deren berufliche Existenz im Zusammenhang mit diesen Flüchtlingen steht. Hört sich dann so an:

    Es ist halb zehn, als der kleine Umzugswagen des Landratsamtes vor dem Mehrfamilienhaus in Steinach anrückt. Und es ist kein guter Tag für Ellen Landgraf. Etwas missmutig beobachtet die Leiterin des Migrationsamtes das Umzugsgeschehen. "Wegen des anhaltend kritischen Verhältnisses der deutschen Anwohnerin zu den Flüchtlingen hat sich der Kreis dazu entschlossen, die 13 afghanischen Familienmitglieder anderweitig unterzubringen", sagt sie und fügt ganz bewusst hinzu: "Zum Schutz der afghanischen Flüchtlinge vor den permanenten, verbalen Attacken sowie der Beleidigungen und Missgunst seitens der deutschen Hausbewohnerin!"
    Damit aber nicht genug. Fakten zum Fall erfährt man keine, dafür liest man ganz nebenbei, dass die "deutsche Hausbewohnerin" zufälligerweise auch die Eigentümerin des Erdgeschosses ist.

    Für Ellen Landgraf ist die notgedrungene, aber unvermeidbare Umzugsentscheidung auch so etwas wie eine kleine, persönliche Niederlage. Sie selbst hatte die beiden afghanischen Familien für die Unterbringung in dem Mehrfamilienhaus ausgewählt. Die dem Kreis angebotenen Flüchtlingswohnungen haben eine Gesamtfläche von 142 Quadratmetern und außerdem einen weiteren Vorteil: Das Mehrfamilienhaus bietet der deutschen Bewohnerin und Eigentümerin des Erdgeschosses sowie den Flüchtlingen getrennte Hauseingänge und getrennte Treppenhäuser. Auch deshalb hatte das Migrationsamt keine Probleme und Meinungsverschiedenheiten unter den Hausbewohnern befürchtet.
    Man liest weiter in diesem einseitigen Artikel und erhält den Eindruck, es handele sich bei der Hausbewohnerin um eine böse, missgünstige Person.

    Doch schon bevor die afghanischen Familien mit damals noch insgesamt 15 Personen überhaupt einzogen waren, hatte sich die deutsche Hausbewohnerin mit Hilfe eines Rechtsanwaltes gerichtlich gegen die beabsichtigte Unterbringung von Flüchtlingen gewehrt. Doch das Sonneberger Amtsgericht lehnte ihren Eilantrag ab. Anschließend gab es von ihr immer wieder Kritik, Beschwerden und Anzeigen wegen subjektiv empfundener Lärmbelästigung sowie wegen der Verletzung von Ordnung und Sauberkeit durch die Flüchtlinge. Doch auch bei unangemeldeten Kontrollen habe das Migrationsamt Sonneberg kein Fehlverhalten der Flüchtlinge feststellen können, erklärte Leiterin Ellen Landgraf. Die Flüchtlinge hätten auch zugesagt, trotz der vielen jüngeren Kinder und Jugendlichen Ruhezeiten und Ordnung soweit es geht zu achten.
    Allerdings darf man sich fragen, warum einer subjektiven Lärmbelästigung - wobei Lärm immer subjektiv empfunden wird - und eines subjektiven Empfindens der Verletzung von Ordnung und Sauberkeit, die das Migrationsamt natürlich nicht feststellen konnte, die Flüchtinge sich in diesem Fall völlig unnötigerweise bereit erklärt hatten, sich zukünftig an Ordnung und Ruhezeiten zu halten.

    Man darf sich ferner auch fragen, warum sich fremde Personen bei den Afghanen einquartiert hatten, denn das Amt brachte ja nur die Familien unter und nicht die "im weiteren Sinne" (wie zu verstehen???) dazugehörenden Personen (siehe nachfolgender Absatz). Eine Umschreibung, die ganz offensichtlich kaschieren soll und zwar etwas, das gegen sämtliche Regeln verstößt und ahnen läßt, dass sich in diesen Wohnungen regelmäßig mehr Personen aufhielten, als zur Familie gehörten. Es herrschte offensichtlich ein Kommen und Gehen, natürlich ohne Lärmbelästigung, ohne Ruhestörung und ohne Dreck und Müll zu hinterlassen.

    Folgender Absatz ist noch spannender. Weil sämtliche Vorwürfe so unbegründet waren, sah die Stadt sich doch tatsächlich höchst freiwillig genötigt, die nicht zu den Familien gehörenden anderen Bewohner unterzubringen. Man fragt sich, wieviel Personen in den Wohnungen lebten bzw. um wieviel andere afghanische Bewohner es sich insgesamt handelte.

    Um die Situation zu beruhigen, brachte das Migrationsamt damals zwei im weiteren Sinn zu den Familien gehörende Bewohner anderweitig unter. An einem gemeinsam mit Vertretern der Stadt Steinach angebotenen Gesprächstermin nahmen die deutsche Hausbewohnerin sowie deren Rechtsanwalt nicht teil.
    Ganz freiwillig, um die Afghanen zu schützen, würden diese nun auch anderweitig untergebracht, so die Partei der Stadt und der Flüchtlinge. Und selbstverständlich wird der Vorwurf dieser Partei, sie sei beleidigt worden (der Artikelschreiber bleibt bei der Bezeichnung Bewohnerin) einseitig und ohne weitere Überprüfung in den Artikel übernommen. Kann schließlich eine Partei in einem schwelenden Rechtsstreit lügen? Aber doch sicherlich nicht.

    Inzwischen, so Ellen Landgraf, seien auch Sozialarbeiter und Handwerker des Bauhofes auf dem Grundstück von der deutschen Hausbewohnerin beleidigt worden. Unabhängig davon, dass es deswegen auch Polizeianzeigen gebe, habe das Migrationsamt handeln müssen. "Deshalb bringen wir jetzt die 13 afghanischen Flüchtlinge auf deren Wunsch in einer Gemeinschaftsunterkunft in Sonneberg unter". Dort gebe es aber nur zwei Zimmer. Zuerst war eine Unterbringung in Drei-Raum-Wohnungen in Neuhaus-Schierschnitz in Erwägung gezogen worden. Dies lehnten die Afghanen unter Hinweis auf die zu geringe Größe des Ortes jedoch ab.
    In diesem Sinne schließt der Artikel auch mit einem Appell:

    Deutsche sollen Willkommenskultur und Toleranz üben

    Laut Landgraf habe ihr Migrationsamt in der Anfangsphase der Flüchtlingsansiedlung häufig aus dem Bauch heraus entscheiden müssen, um alle Flüchtlinge adäquat unterzubringen. Mittlerweile werde das durch gesetzliche Grundlagen geregelt. Dennoch sei man auch weiterhin auf eine gute Willkommenskultur und eine hohe Toleranz seitens der Bevölkerung angewiesen. "Ohne diese Faktoren ist eine gute Integration für kein Migrationsamt zu schaffen", sagte Landgraf abschließend.
    http://www.mdr.de/thueringen/sued-th...eberg-100.html

    So hat der Artikelschreiber seinen gesamten Artikel nur auf der Grundlage der städtischen Leiterin des Migrationsamtes geschrieben. Nicht zu Wort kamen die als Bewohnerin bezeichnete Eigentümerin des EG dieses Hauses, ihr Anwalt und die Nachbarn. Für die Flüchtlinge wiederum spricht nur die Leiterin des Migrationsamtes, um unnötige Überraschungen zu vermeiden.

    Journalismus im Tuka-Taka-Land 2016.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Pressedarstellung eines Nachbarschaftsstreits mit Afghanen

    Nicht zu Wort kamen die als Bewohnerin bezeichnete Eigentümerin des EG dieses Hauses, ihr Anwalt und die Nachbarn.
    Solche subjektiven Artikel sollen doch nicht durch gegenteiligen Äußerungen entwertet werden.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Pressedarstellung eines Nachbarschaftsstreits mit Afghanen

    Ist doch normal für die Lügenpresse...

    Was nicht in das Bild der lieben, netten Asylanten passt, wird einfach weggelassen oder bewusst vollkommen verzerrt.

    So, wie Turmfalke den Artikel oben aufgedröselt hat, steht aber wohl fest, dass es ein gewaltiges Fehlverhalten der Asylanten gegeben hat und dass die "Bewohnerin" also wohl gewichtige Gründe hatte, auf die Asylanten zu schimpfen...

    Die Lügenpresse mag es also verschweigen, aber der kundige Leser kann trotzdem herausfinden, wie es wirklich war...

    Islamisierung und Integrationsverweigerung sind Verbrechen und gehören bestraft !

  4. #4

    AW: Pressedarstellung eines Nachbarschaftsstreits mit Afghanen

    Das wird sich aber exakt so auch in anderen Gemeinden abspielen. Viele Gemeinden haben vor der Flüchtlingsexplosion Wohnungen von privat angemietet um bedürftigen deutschen günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die meisten dieser privaten Vermieter hatten nichts dagegen das ihre von der Gemeinde angemieteten Wohnungen für Hartz-IV Empfänger vorgesehen waren, die auf dem normalen Wohnungsmarkt keine Wohnung mehr bekommen. Von einer Unterbringung von Flüchtlingen war zu der Zeit gar keine Rede, doch nach Merkels Einladung hat man diese Wohnungen entgegen vorheriger Aussagen nur noch für Flüchtlinge genutzt und dann zumeist für Wohngemeinschaften diverser Flüchtlinge.
    Der Vandalismus, der von den untergebrachten Flüchtlingen ausgeht, wird von den Gemeinden und Migrationsbeauftragten nur zu gerne verschwiegen, kommen doch gerade hierdurch noch Kosten auf, wo man gar nicht weiß wie man diese auch noch finanzieren soll.
    Ruhestörung und Verletzung von Ordnung und Sauberkeit sind doch gerade bei den Flüchtlingen an der Tagesordnung, haben sie doch in ihrer Heimat all das nie erlernt zu beachten.
    "Mein Vaterland hat allzeit den ersten Anspruch auf mich." (Mozart)

    "Ich habe nur ein Vaterland, das heißt Deutschland." (vom Stein)

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