Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Seite 3 von 3 ErsteErste 123
Ergebnis 21 bis 29 von 29
  1. #21

    AW: Syrische Ärzte scheitern an deutscher Bürokratie

    Zitat Zitat von Brauereimoschee Beitrag anzeigen
    http://anabin.kmk.org/anabin.html

    Hier mal rein schauen. Ich finde es komisch, das ich jetzt so viele Abschluesse und Universitaeten aus Syrien, Afghanistan und anderen relevanten Laender finde. Ich kann mich erinnern das dies vor der Fluechtlingskrise auch so war. Ich bin hier oft drin unterwegs da ich sehr oft Abschluesse von Bewerbern aus dem Ausland einordnen muss.

    Berichtigung: Ich kann mich NICHT erinnern das dies vor der Fluechtlicgskrise auch so war!
    Ich hatte vor ein paar Jahren mal nach numerus clausus für dt Studenten im Vergleich zu ausländischen Zeugnissen geschaut, für letztere gab es alle möglichen Bonuspunkte.

    Auf der von die verlinkten Seite taucht der Begriff "Gleichwertigkeitsbescheide" auf, den habe ich noch nie bewusst gelesen, ist mir neu.

    Auch der Begriff Anerkennungs- und Beratungsstelle klingt mir nicht vertraut. Bin mir da nicht so sicher, ob der neu ist?

    Ich habe eben mal versucht deinen Link in die web.archive.org Seite einzubringen, um zu sehen wie alt die Seite ist, leider versagt der Dienst grade.



    http://anabin.kmk.org/anabin.html

  2. #22

    AW: Syrische Ärzte scheitern an deutscher Bürokratie

    Auch hier taucht der Begriff Gleichwertigkeitsbescheid auf:

    Behörde für Schule und Berufsbildung
    Ausländische Lehramtsabschlüsse Anpassungsqualifizierung

    Informationen zur Anpassungsqualifizierung für Lehrerinnen und Lehrer mit ausländischen Lehramtsabschlüssen
    Anpassungsqualifizierung

    Wer kann sich bewerben?


    Lehrerinnen und Lehrer mit einem im Ausland erworbenen Lehramtsabschluss, die einen rechtskräftigen »Gleichwertigkeitsbescheid von der Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg oder aus einem anderen Bundesland erhalten haben und in deren Gleichwertigkeitsbescheid die Teilnahme an einer Anpassungsqualifizierung als Ausgleichsmaßnahme beschrieben ist, können sich bewerben.


    Für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaats haben, ist das Vorliegen eines gültigen Aufenthaltstitels und einer gültigen Erwerbstätigkeitserlaubnis unerlässlich.

    ...
    http://www.hamburg.de/bsb/bewerbunge...sungslehrgang/


    Anpassungsqualifizierung ist ein weiterer mir neuer Begriff.

  3. #23

    AW: Syrische Ärzte scheitern an deutscher Bürokratie

    Jetzt geht die Seite wieder :)

    https://web.archive.org/web/20120601...utschland.html

    Die Webseite startete 2012 und seit 2014 bekommt sie doppelt so viele klicks.

    Bis zum 21.4.2016 wurde die Seite mehrfach geändert, bis zuletzt ohne den Begriff Gleichwertigungsbescheid.

    Klickt man auf das erste Datum 02.02.2012 sieht man die Seite von damals... der Begriff Gleichwertigkeitsbescheide taucht dort noch nicht auf.

    Nun habe ich einfach den Titelseitenlink eingegeben, da erscheint die Seite am 23.10.2016 das erste Mal! Da dann auch mit der jetzigen Leiste inkl der Gleichwertigkeitsbescheide.

    http://web.archive.org/web/201608010...rg/anabin.html

    Ich vermute, dass die neue Seite vom 23.10.20216 als Frame dient und sich über de alten Seiten stülpt, da es die alte Unteradressen mit der alten Darstellung noch gibt.
    Geändert von burgfee (31.10.2016 um 21:11 Uhr)

  4. #24

    AW: Syrische Ärzte scheitern an deutscher Bürokratie

    Ich habe nun mal geschaut wann der Begriff Gleichwertigkeitsbescheid das erste mal bei google erscheint.

    https://www.google.de/search?q=gleic...1.12.2011&tbm=

    2010 gab es noch keine Treffer. die ersten bescheiden drei Treffer gab es 2011

    3 Ergebnisse (0,23 Sekunden)
    Suchergebnisse
    [PDF]Ministerialdirigent Thomas Sondermann: „Das Anerkennungsgesetz ...
    http://www.kammerrecht.de/media/vera...Sondermann.pdf
    04.11.2011 - Gleichwertigkeitsbescheid entspricht. • bestandener Aus- und. Fortbildungsprüfung nach BBiG. • bestandener Gesellenprüfung. Handwerk ja. Berufserfahrung.


    Leitfaden Anerkennung::Studienservices::BOKU
    https://www.boku.ac.at/studienservic...n-anerkennung/
    30.01.2011 - Allgemeine Anerkennung → von Pflicht- und Wahlfächern, aufgrund einer Gleichwertigkeit Bescheid (Auslandsaufenthalte) → bei Austauschprogrammen nach ...


    PersonalDirekt - Netzwerk IQ Hessen - JobMobil Frankfurt
    http://www.pd-frankfurt.de/index.php...iq-hessen.html
    15.10.2011 - Im Februar 2013 bekam sie ihren Gleichwertigkeitsbescheid als ‚Fachkraft für Lebensmitteltechnik' auf der Grundlage der Ausbildungsverordnung des ...

    Damit du nur die relevantesten Ergebnisse erhältst, wurden einige Einträge ausgelassen, die den 3 angezeigten Treffern sehr ähnlich sind.
    Du kannst bei Bedarf die Suche unter Einbeziehung der übersprungenen Ergebnisse wiederholen.
    Ohne zeitliche Eingrenzung gibt es jetzt 7130 Treffer.
    https://www.google.de/search?client=...E4TN8gf7iIHABQ

    ****


    ->
    Gleichwertigkeitsprüfung
    Geändert von burgfee (31.10.2016 um 22:32 Uhr)

  5. #25
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.184
    Blog-Einträge
    1

    AW: Syrische Ärzte scheitern an deutscher Bürokratie

    Ja, Burgfee, denn ein sogenanntes Studium in einem Schwellenland oder Dritte-Welt-Land oder im überwiegenden Teil vom Orient ist nicht sehr viel wert und manchmal tatsächlich nur das Papier, auf dem der Abschluß gedruckt wurde. Natürlich gibt es auch die unzähligen Phantasieuniversitäten, die durch Papierausdruck von Zertifikaten entstehen oder die eigens zum Papierhandel mit Abschlußzertifikaten gegen harte Dollars gegründeten, die dann als ein- oder zweistöckiger Bau im Irgendwoland tatsächlich existieren. Bevor ein Abschluß in Deutschland anerkannt wird - es sei denn, der Flüchtling arbeitet in einem Krankenhaus als Arzt - siehe Eingangsbeitrag dieses Threads...

    muß seine Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluß gegeben sein und hier drücken die Behörden meist alle verfügbaren Hühneraugen zu.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  6. #26

    AW: Syrische Ärzte scheitern an deutscher Bürokratie

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Ja, Burgfee, denn ein sogenanntes Studium in einem Schwellenland oder Dritte-Welt-Land oder im überwiegenden Teil vom Orient ist nicht sehr viel wert und manchmal tatsächlich nur das Papier, auf dem der Abschluß gedruckt wurde. Natürlich gibt es auch die unzähligen Phantasieuniversitäten, die durch Papierausdruck von Zertifikaten entstehen oder die eigens zum Papierhandel mit Abschlußzertifikaten gegen harte Dollars gegründeten, die dann als ein- oder zweistöckiger Bau im Irgendwoland tatsächlich existieren. Bevor ein Abschluß in Deutschland anerkannt wird - es sei denn, der Flüchtling arbeitet in einem Krankenhaus als Arzt - siehe Eingangsbeitrag dieses Threads...

    muß seine Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluß gegeben sein und hier drücken die Behörden meist alle verfügbaren Hühneraugen zu.
    Die syrischen Universitäten, die auf Wikipedia aufgelistet sind müssen wohl von unseren Universitäten anerkannt sein, sonst würden sie nicht in so regem Austausch miteinander sein.

    Oder sie päppeln sie, bis sie an dem zu definierenden Standard angekommen sind.

    Gute Frage wer definiert , welche Standards für die Anerkennung notwendig sind, gibt es sowas wie ein Zertifikat? Von wem ausgestellt?

    Deine These erscheint praktikabel. Gibt es Links mit denen du das belegen kannst?

  7. #27

    AW: Syrische Ärzte scheitern an deutscher Bürokratie

    14. Oktober 2011
    Arzt ohne Doktor – geht das?

    ...

    Arzt wird, wer ein Medizinstudium von mindestens sechs Jahren erfolgreich absolviert hat und vom Staat die Berufserlaubnis als Arzt, die sogenannte Approbation als Arzt erhalten hat. Das Studium schließt mit einem Staatsexamen ab und nicht mit einer Doktorprüfung.

    Niederlassen darf man sich in Deutschland nur, wenn man die Qualifikation als Facharzt besitzt, einerlei ob als Hausarzt oder als Spezialist („Gebietsarzt“). Facharzt kann werden, wer eine gewisse Zeit als Assistenzarzt gearbeitet und eine Facharztprüfung abgelegt hat.

    Diese Zeit als Assistenzarzt nennt man „Weiterbildung“, die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin dauert fünf Jahre. An die Weiterbildung schließt sich die „Fortbildung“ an. Alle Fachärzte sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und dies auch gegenüber der Ärztekammer nachzuweisen.

    Die Zahl der Ärzte ohne Doktortitel nimmt ständig zu.
    ...
    https://hausarzt-in-ditzum.com/2011/...ktor-geht-das/

  8. #28

    AW: Syrische Ärzte scheitern an deutscher Bürokratie

    10.11.04
    FALSCHER DOC 7 Jahre ohne Abschluss praktiziert und auf Gehalt geklagt Der "Arzt", dem die Gerichte misstrauen



    ...
    http://www.berliner-kurier.de/falsch...rauen-21538332

    21.01.2014
    Arzt ohne Approbation betäubt Patienten
    Anästhesist arbeitet ohne Zulassung im Saarburger Krankenhaus - Fristlose Kündigung

    ...
    http://www.volksfreund.de/nachrichte...art803,3765447

  9. #29

    AW: Syrische Ärzte scheitern an deutscher Bürokratie

    Gleichwertigkeitsprüfung ->


    Umsetzung


    Wann ist eine Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig?

    Bei reglementierten Berufen (unabhängig vom Ausbildungsstaat).
    Bei Hochschulabschlüssen aus einem Drittstaat, wenn Sie mit einem Visum zur Erwerbstätigkeit bzw. zur Arbeitsplatzsuche einreisen möchten.
    Bei Berufsausbildungen aus einem Drittstaat, wenn Sie mit einem Visum zur Erwerbstätigkeit einreisen möchten.

    Unterschieden werden muss zwischen reglementierten Berufen (zum Beispiel Arzt/Ärztin, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Lehrer/in) und nicht-reglementierten Berufen (zum Beispiel Ausbildungsberufe im dualen System wie Mechatroniker/in, Bäcker/in).

    Die Prüfung der Gleichwertigkeit hat bei den reglementierten und den nicht-reglementierten Berufen eine unterschiedliche Funktion und damit auch unterschiedliche Rechtsfolgen. Bei nicht-reglementierten Berufen ist es möglich, sich auch ohne formale Gleichwertigkeitsbescheinigung direkt auf dem Arbeitsmarkt zu bewerben und zu arbeiten.

    Eine Gleichwertigkeitsfeststellung macht die ausländische Qualifikation jedoch transparent; sie ist damit für einen Arbeitgeber besser einzuschätzen.

    ...
    https://www.anerkennung-in-deutschla...tml/de/faq.php

Seite 3 von 3 ErsteErste 123

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. ZDFzoom: Bürokratie statt Integration
    Von Turmfalke im Forum Deutschland
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 12.04.2017, 17:27
  2. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 05.09.2015, 08:07

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •