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  1. #1
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    Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld

    In Rendsburg gab es im Rahmen des Geographieunterrichts offenbar eine Exkursion in eine Moschee, um zu erkunden, auf welchen Gesteinsschichten sie steht und wo die Wasserader unter der Moschee verläuft.

    In Rendsburg machte die Erdkundeklasse einen Ausflug in die Moschee, Thema laut Lehrplan: „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“.

    Wie aber erschließt sich einem 13-jährigen Kind das Thema „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“ durch den Besuch einer Moschee in einer norddeutschen Kleinstadt? Zumal das islamische Gotteshaus im Norden laut Verfassungsschutz sogar im Verdacht steht, islamistischen Terrorismus zu befördern? (Siehe PDF unten)
    Wahrscheinlich war es eine Exkursion auf der Suche nach natürlich und nicht natürlich vorkommenden Explosivstoffen.

    Die Schulleiterin hatte die Eltern angezeigt und der Landrat hat zwei Bußgeldbescheide (einen gegen die Mutter und einen gegen den Vater) verfügt, weil das Kind an der „Informationsveranstaltung“ in der Moschee nicht teilnahm und zu Hause blieb.
    Es gab ein "Anhörungsverfahren", es wurde "ermittelt". Laut Bußgeldbescheid wurden "keine entlastenden Tatsachen hervorgebracht". Die Eltern hätten deshalb "vorsätzlich gehandelt". Das Verbrechen: Durch die Weigerung des Moschee-Besuchs hätten sie als Erziehungsberechtigte "nicht genügend für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes gesorgt".
    Nach dem Einspruch der Eltern wird der Fall demnächst wohl vor dem Amtsgericht verhandelt.
    Ausführlich als PDF: http://heumanns-brille.de.pdf
    http://www.mmnews.de/index.php/polit...30-moschee-300

    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    Schüler will keinen Moscheebesuch machen. 300 Euro Strafe

    In Zusammenhang mit dem Lehrplan: "Der Orient - Machtfaktoren Wasser und Erdöl" sollte eine Erdkundeklasse in Rendsburg einen Ausflug in eine Moschee machen. Die Eltern eines 13-jährigen verweigerten dies jedoch.

    Die Eltern suchten den Dialog mit der Schulleitung, da sie keiner Glaubensgemeinschaft angehören und meinen: "Warum sollten wir unser Kind zu Menschen schicken, die es als sogenannten Ungläubigen verachten?"

    Daraufhin erstattete die Schulleitung Anzeige gegen beide Elternteile. Mit der Begründung, sie hätten vorsätzlich als Erziehungsberechtigte "nicht genügend für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes gesorgt" erging ein Bußgeldbescheid über 300 Euro. Die Eltern haben Widerspruch eingelegt.


    http://www.shortnews.de/id/1213261/rendsburg-schueler-verweigert-schulausflug-in-moschee-300-euro-bussgeld
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3

    Keine lust auf moschee kostet 300€ bußgeld


  4. #4

    AW: Keine lust auf moschee kostet 300€ bußgeld

    Ich schätze, es wäre besser gewesen, der Schüler wäre statt daheim zu bleiben in parallelen Unterricht gegangen. Dann wäre er kein Schulschwänzer und ums Strafgeld herum gekommen. (Vermute ich!).

  5. #5

    AW: Keine lust auf moschee kostet 300€ bußgeld

    Die Teilnahmepflicht bedeutet für die Schulbesuchenden die Verpflichtung zur regelmäßigen und aktiven Teilnahme am stattfindenden Unterricht sowie an Schulveranstaltungen (sofern diese – beispielsweise finanziell – zumutbar sind). Bei Ganztagsschulen gilt dies auch für den am Nachmittag stattfindenden Unterricht.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Schulp..._(Deutschland)

  6. #6
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    AW: Keine lust auf moschee kostet 300€ bußgeld

    Schon dumm, wenn die Eltern hier nicht den "Krankheitsjoker" gezogen haben... Für ein Tag krank brauchts kein Attest...

    Aber ehrlich ist halt nicht immer unbedingt so schlau...

  7. #7

    AW: Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld

    Genau so und vielleicht noch weiter in dieser Art= der Stoff der am Ende auch Amokläufer hervorbringen könnte!

    Die Lügen/Sensationspresse wäre wohl nicht abgeneigt!

  8. #8
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    AW: Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld

    Interessant ist, dass ein lange Artikel über den Vorfall verfasst wird, sogar mit Hintergründen angereichert, ohne dass auch nur in einem Nebensatz erwähnt wird, dass die betreffende Moschee vom Verfassungsschutz beobachtet wird, weil sie im Verdacht steht, islamistischen Terror zu fördern.

    Wie berichtet, hatten die Eltern des 13 Jahre alten Schülers ihrem Sohn aus "weltanschaulichen Gründen" verboten, mit seiner Erdkundeklasse im Juni ein islamisches Gotteshaus zu besuchen. Die Schule hatte daraufhin das Ordnungsamt im Kreis Dithmarschen eingeschaltet, welches die Eltern mit einem Bußgeld in Höhe von insgesamt 300 Euro belegte, jeweils 150 Euro pro Elternteil. Es handele sich um "unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht", denn der Moschee-Besuch sei regulärer Teil einer Geografiestunde gewesen. Dagegen legten die Eltern Widerspruch ein, der Anwalt der Familie sieht den Ausflug als "Informationsveranstaltung" und hat seine Verteidigerschrift inzwischen im Internet veröffentlicht.

    Bildungsministerium steht hinter Schule

    Zum Hintergrund des Schulausflugs der Erdkundeklasse in das Gotteshaus sagte die Rektorin des Gymnasiums, Renate Fritzsche, dem NDR, dass das schleswig-holsteinische Bildungsministerium die 804 Schulen des Landes ermuntert habe, Moscheen zu besuchen. "Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung in der Schule, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren", so Fritzsche. Im Grundsatz teile das Bildungsministerium die Ansicht der Schule, sagte Sprecher Thomas Schunk dem Abendblatt. "Unerlaubtes Fernbleiben des Unterrichts ist nicht in Ordnung." Zumal es um Geografie ging, um das Kennenlernen eines anderen Kulturkreises. Niemand sei gezwungen worden, einer sakralen Handlung beizuwohnen.

    Nach Rechtsauffassung des Gymnasiums ist das vorsätzliche Fernhalten eines Kindes vom Unterricht deshalb eine Ordnungswidrigkeit. "Einen vergleichbaren Fall im Zusammenhang mit einem Moschee-Besuch hat es hier aber noch nicht gegeben", sagt Björn Jörgensen, zuständiger Kreissprecher in Dithmarschen. Andererseits habe es in der Region in diesem Jahr bereits 73 Anzeigen wegen Fernbleibens vom Unterricht für die Kreisgebiete Dithmarschen, Steinburg und Rendsburg-Eckernförde gegeben. "Daraus resultierten 179 eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Erziehungsberechtigten oder gegen Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahres", sagt Jörgensen.
    Und so weiter. Anwalt und Eltern werden folgendermaßen dargestellt, wobei hier auch wieder auffällt, dass die politische Ausrichtung, so sie der Anwalt tatsächlich hat, in den Vordergrund gerückt wird und der Artikel sich auf einzelne Passagen fokussiert, die er wiederum in den Zusammenhang von angeblicher poltiischer Nähe zur AFD und aus dem Zusammenhang gerissener Satzfragmente rückt, so dass dem Leser das Gefühl bleibt, hier Halbbildung, Fanatismus und Aberglauben zu begegnen.

    Alexander Heumann als Anwalt der Familie sieht die Sache naturgemäß anders. Er steht der AfD nahe und ist Mitglied des islamkritischen Vereins "Bürgerbewegung Pax Europa". In seiner nun veröffentlichten Verteidigerschrift bezeichnet er die Rendsburger Centrum Moschee, eines der größten islamischen Gotteshäuser Norddeutschlands, als "architektonischen Schandfleck". Seine Mandanten gehörten keiner Glaubensgemeinschaft an. Seiner Auffassung nach könne niemand gegen seinen freien Willen zum Betreten eines Sakralbaus gezwungen werden. Die Eltern hätten zudem um "Leib und Leben" ihres Sohns gebangt. Bei einer Vielzahl von islamistisch motivierten Gewalttaten, schreibt der Verteidiger, wollten die Eltern ihr Kind nicht "zu Menschen schicken, die es als sogenannten Ungläubigen verachten". Im Übrigen habe es sich um eine Infoveranstaltung gehandelt, das Fernbleiben sei nicht ordnungswidrig.

    Bis zu 500.000 Schulschwänzer bundesweit
    http://www.abendblatt.de/region/arti...ors_picks=true

    Das berichtet der Eingangsartikel über die Moschee:

    Wie aber erschließt sich einem 13-jährigen Kind das Thema „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“ durch den Besuch einer Moschee in einer norddeutschen Kleinstadt? Zumal das islamische Gotteshaus im Norden laut Verfassungsschutz sogar im Verdacht steht, islamistischen Terrorismus zu befördern?
    http://www.mmnews.de/index.php/polit...30-moschee-300

    Ist aber vermutlich nur eine Kleinigkeit. Mit anderen Worten: Nicht weiter wichtig!
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  9. #9

    AW: Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld

    die betreffende Moschee vom Verfassungsschutz beobachtet wird, weil sie im Verdacht steht, islamistischen Terror zu fördern.
    Vielleicht könnte man einen Herren des Verfassungsschutzes am Moscheebesuch dre Schüler teilnehmen lassen und die Gelegenheit nutzen, um islamistischen Terror zum Thema zu machen. Alternativ oder ergänzend informierte Eltern.

    Allerdings ist davon auszugehen, der Imam wird das Thema sofort abbiegen. Aber auch das wäre eine Erfahrung.

    Und überhaupt sollten die Lehrer das Lernziel für den Moscheebesuch bekannt geben und auch Fragen und Gedanken der Schüler berücksichtigen.

    Auf die Antwort des Erdkundelehrers bin ich gespannt. Wie kommt man im Fach Erdkunde in eine Moschee?

  10. #10

    AW: Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld

    Es gibt neue Artikel darüber.

    In diesem ist besonders der Kommentar lesenswert:
    http://www.islamiq.de/2016/10/27/elt...oschee-besuch/

    https://www.welt.de/politik/deutschl...e-Besuchs.html

    http://www.news4teachers.de/2016/10/...t-um-bussgeld/

    Hier die 17-seitige Verteidigungsschrift

    1 x Moschee geschwänzt, = 300,00 Euro Bußgeld?
    Eine Verteidigerschrift für die breite Öffentlichkeit.

    Von Rechtsanwalt Alexander Heumann, Fachanwalt für Familienrecht

    ...
    http://familien-u-erbrecht.de/2016/1...idigerschrift/

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