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  1. #11

    AW: Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld

    Neben dem 150 Quadratmeter großen Gebetsraum verfügt die Moschee über zahlreiche Infrastrukturräume wie einem Jugendlokal, einen Versammlungsraum, Unterrichtsräume, eine Kinderkrippe sowie einen Raum für die Totenwaschung samt Kühlkammer.“ [vii]
    http://familien-u-erbrecht.de/2016/1...idigerschrift/

    Bei islamischen Bestattungen darf kein Ungläubiger auf dem Gelände sein, nicht mal ein Friedhofsgärtner, da die Beerdigung unter Waqf fällt.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Waqf

    Stellt sich die Frage, ob das dauerhaft gilt oder nur wenn grade eine Beerdigung stattfindet.

    Wäre es ersteres kann man argumentieren, dass man dem Islam Respekt zollt und wegen waqf nicht die Moschee betritt. Nur mal als Idee, ich hab das noch nicht genug beleuchtet ob das Argument wasserdicht ist.

    Muslime erlauben nicht mal den Konvertiten an christlichen Beisetzungen nahestehender Angehöriger teilzunehmen:

    Die Teilnahme an der Beerdigung eines nicht-muslimischen Verwandten in der Kirche


    ...
    Erstens:

    Es ist einem Muslim nicht gestattet, an der Beerdigung eines Nichtmuslims teilzunehmen, auch wenn dieser ein Verwandter ist. Denn die Teilnahme an der Beerdigung ist ein Recht, das ein Muslim über den anderen Muslim hat, und es ist eine Art des Respekts, der Ehre und Freundschaft, die einem Kāfir gegenüber nicht gestattet sind.
    ...

    ...
    http://www.diewahrereligion.eu/fatwah/?p=1325

    https://de.wikipedia.org/wiki/Kufr


    12. Feb 2015
    GB: „Ungläubiger“ Opa soll exhumiert werden

    ...
    Am 13. Januar 2015 starb der 89-jährige Shadrack Smith (kl. Foto l.) aus Burbage, Leicestershire. Er wurde auf dem örtlichen multikonfessionellen Friedhof beigesetzt. Kurz nach der Beerdigung beschwerte sich eine moslemische Familie bei der Friedhofsleitung darüber, dass der Katholik neben ihrem Verwandten beerdigt worden sei. Denn der Islam verbiete es, dass „Ungläubige“ neben ihnen begraben werden.

    (Von L.S.Gabriel)

    Umgehend erhielt Shadrack Smiths Familie ein Schreiben, in dem man mitteilte, dass man den Verstorbenen möglicherweise umbetten werde.
    ...
    http://www.pi-news.net/2015/02/gb-un...umiert-werden/

    http://www.focus.de/panorama/welt/we...d_4472640.html

    Shadrack Smith
    Geändert von burgfee (28.10.2016 um 12:43 Uhr)

  2. #12
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    AW: Keine lust auf moschee kostet 300€ bußgeld

    Zitat Zitat von Narima Beitrag anzeigen
    Schon dumm, wenn die Eltern hier nicht den "Krankheitsjoker" gezogen haben... Für ein Tag krank brauchts kein Attest...
    Aber ehrlich ist halt nicht immer unbedingt so schlau...
    Darum geht es doch überhaupt nicht. Nicht die lächerliche Summe von 300 € sind der Skandal, sondern die politische Implikation. Hätten die Eltern den Sohn krank gemeldet, hätte es der Fall nie in die Presse geschafft. Es geht hier nicht darum, die Eltern vor einem finanziellen Verlusst zu schützen, sondern darum, den Versuch der Aushebelung der Religionsfreiheit zu vereiteln.
    Das ist faktisch ein Versuch, jeden offenen Widerstand gegen die neue Staatsreligion durch Bußgelder einzuschüchtern. Hoffentlich öffnet dieser Vorfall die Augen dafür, dass der Islam nicht einfach nur zu Deutschland gehört, sondern dass Deutschland von einer islamischen Regierung beherrscht wird, wie die vielen Beispiele von zweierlei Gerichtsbarkeit und der Dursetzung von Halal-Vorschriften im öffentlichen Raum beweisen.
    Ich weiß nicht, ob Merkel heimlich zum Islam konvertiert ist, aber ihre Hintermänner, die sie kontrollieren sind zweifelsfrei Mohammedaner. Der Islam hat längst die Macht in Deutschland und ist die inoffizielle Staatsreligion. Diesen Status öffentlich zu machen ist nur noch eine Formsache.

    Wer hier meint, es wäre schlau gewesen, das Bußgeld durch einen bürokratischen Trick zu vermeiden, repräsentiert genau die postmoderne selbstzentrierte und hedonistische Einstellung, die es den Feinden der Demokratie und Meinungsfreiheit erlaubt hat, Deutschland ohne Widerstand zu übernehmen.
    Ceterum censeo Meccam esse delendam.

  3. #13
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    AW: Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld

    Die Fortsetzung der Geschichte ist schon da. Das Ministerium klärt auf:


    Das Kieler Bildungsministerium hat jetzt zu einigen offenen Fragen Stellung genommen.

    Im Verfassungsschutzbericht 2014 heißt es zu Milli Görrüs (Träger der Moschee in Rendsburg): „Neben Jihadisten und Salafisten sind weiterhin legalistische Organisationen in Schleswig-Holstein aktiv, zum Beispiel die „Milli Görüs“-Bewegung. Sie versuchen auf rechtskonformem Weg Einfluss zu erlangen, um ihre verfassungsfeindlichen Ideen durchzusetzen und stellen deshalb eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung dar“. Ist diese Einschätzung geeignet, die Bedenken der Eltern zu rechtfertigen?

    Antwort: Im aktuellen Verfassungsschutzbericht (2015) wird „Milli Görüs“ neu bewertet und nur noch in einer Fußnote erwähnt, weil der Verfassungsschutz der Auffassung ist, dass „nicht mehr alle Gliederungen der ‚Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs‘ (IGMG) als verfassungsfeindlich angesehen werden“. Die Rendsburger Moschee wird daher nicht mehr beobachtet; die Schule konnte und kann davon ausgehen, dass es heute keine Bedenken des Verfassungsschutzes gibt.

    Der Anwalt der Eltern kritisiert, dass im Lehrplan Erdkunde acht Mal das Wort Islam (in Variationen) vorkommt und kein Mal das Wort „Christ“ (christlich, Christentum, Kirche). Wie lautet die Begründung dafür?

    Antwort: Im Geographieunterricht werden bei der Betrachtung einer Region auch die kulturellen und religiösen Gegebenheiten mit berücksichtigt. Beim Thema „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“ spielt insofern die islamische Kultur eine Rolle, wie auch bei der Behandlung eines christlich geprägten Landes die christliche Kultur mit in den Blick genommen wird.

    Der Rechtsanwalt behauptet, der Vater habe nach alternativem Unterricht für seinen Sohn – eventuell in einer Parallelklasse – gefragt; das sei abgelehnt worden. Stimmt das?

    Antwort: Ja, der Vater hatte vorgeschlagen, den Sohn alternativ am Unterricht einer Parallelklasse teilnehmen zu lassen. Dieses wurde von der Schule abgelehnt, denn im Rahmen des lehrplankonformen Geographieunterrichts sollte den Schülern Einblick in die Kultur von muslimischen Gesellschaften gegeben werden. Es ging nicht um Fragen der positiven oder negativen Religionsfreiheit. Mit dem Besuch der Moschee im Rahmen des Geographieunterrichts entspricht die Schule dem grundlegenden pädagogischen Ziel gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 SchulG (Schulgesetz) Schleswig-Holstein: „Die Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenüber kultureller und religiöser Vielfalt, den Willen zur Völkerverständigung und die Friedensfähigkeit fördern.“

    Neumünsters Schulrat Jan Stargardt sagt, kein Kind könne dazu gezwungen werden, eine Moschee zu besuchen. Teilen Sie diese Auffassung?

    Antwort: Schulrat Stargardt musste bei der Anfrage davon ausgehen, dass sich diese auf den Religionsunterricht eines Gymnasiums bezieht. Der Moscheebesuch war aber Teil einer erdkundlichen Exkursion zum Thema „fremde Kulturen“, der nicht durch den Besuch des Unterrichts in einer Parallelklasse hätte kompensiert werden können.


    Gibt es vergleichbare Fälle, in denen Bußgelder erhoben wurden – etwa bei der Weigerung, an Sexualkunde- oder Sportunterricht sowie Klassenfahrten teilzunehmen?

    Antwort: Diese Bußgeld-Fälle dokumentieren die Ordnungsämter, die dafür zuständig sind. Schulen versuchen in der Regel meistens zunächst, Fragen im Gespräch zwischen Schule, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern zu klären.
    http://www.shz.de/lokales/landeszeit...d15203196.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #14

    AW: Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld

    hier hab ich eine Aufstellung Schulordnungmassnahmen für Hessen gefunden

    NEUNTER TEIL
    Pädagogische Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Schutz von
    Personen


    Erster Abschnitt:
    Pädagogische Maßnahmen

    § 64
    Verfahren bei Pädagogischen Maßnahmen

    (1) Bei allen pädagogischen Maßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu
    beachten.


    ...
    https://verwaltung.hessen.de/irj/HKM...f-ef91921321b2

    Der eine Satz der Verhältnismäßigkeit sollte die Schulleitung schon zum Einlenken bewegen.

    Wo ist der Erfolg, wenn Schüler den Moscheebesuch als Zwangsmassnahme empfingen?

  5. #15

    AW: Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld

    zu Beitrag #13
    Antwort: Im Geographieunterricht werden bei der Betrachtung einer Region auch die kulturellen und religiösen Gegebenheiten mit berücksichtigt. Beim Thema „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“ spielt insofern die islamische Kultur eine Rolle, wie auch bei der Behandlung eines christlich geprägten Landes die christliche Kultur mit in den Blick genommen wird.
    Sie könnten auch eine Ölraffinerie zu dem Thema besuchen oder die Aktienbörse, eine Hafen...

    Ich habe noch nie vom Ölhandel in Moscheen gehört... oder soll dort über die Heizöllieferung für die Moschee aufgeklärt werden? Besuch im Heizölkeller der Moschee und anschliessender Besuch des Büros, um die Abrechnungen zu prüfen, Schmiergeldzahlungen?

    Bleibt zu hoffen, dass diese Moschee nicht mit russischem Gas beheizt wird, würde nicht ins Konzept passen.

  6. #16
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    AW: Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld

    Burgfee, lass es sein. Wir müssen der Schulbehörde und den Schulen keine Einschätzungen und Tipps geben, denn darum geht es in diesem Thread mit Sicherheit nicht.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  7. #17

    AW: Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Burgfee, lass es sein. Wir müssen der Schulbehörde und den Schulen keine Einschätzungen und Tipps geben, denn darum geht es in diesem Thread mit Sicherheit nicht.
    Das war als Witz gedacht, um zu zeigen wie absurd es ist eine Erdkunde-Exkursion zu dem gesteckten Thema in eine Moschee zu machen!

  8. #18
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    AW: Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld

    legalistische Organisationen
    Legalistische, oder doch eher legale Organisationen?
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  9. #19

    AW: Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld

    https://www.youtube.com/watch?v=kzNTW_BDdnc

    ....guter Beitrag zur Manipulation!

    ...diese Schulleiterin absolut uneinsichtig, weil "es schon immer so war", UNFASSBAR!
    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen (G. Orwell)

  10. #20
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    Schüler schwänzt Ausflug - Moschee-Streit von Rendsburg landet vor Gericht - STERN


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    Schüler schwänzt Ausflug - Moschee-Streit von Rendsburg landet vor Gericht
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    Berichte von integrationsunwilligen Muslimen gehören zur deutschen Nachrichtenlandschaft wie der Wetterbericht. In Hamburg verweigert ein Abiturient seiner Lehrerin den Handschlag. In Frankfurt am Main will eine Elfjährige nicht zum Schwimmunterricht.

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