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Kirchenasyl
Der Artikel handelt von "Aktivisten" und von einer solch willkürlichen Auslegung des Rechts, daß man schon von einer Rechtsbeugung schreiben kann.
Aus einer siebenköpfigen Familie wird auf dem Bild eine dreiköpfige.
Die Einleitung:
Aufgrund des ungeklärten Aufenthaltsstatus haben sich die Kinder einer Flüchtlings-Familie aus Tschetschenien nicht mehr zur Schule getraut. Sie hatten Angst, die Behörde könnte sie auf dem Schulweg abfangen.
Merseburg. Bilal Didichev und seine Familie stehen seit 25. März unter dem Schutz des evangelischen Kirchenkreises Merseburg. Die beiden Eltern mit ihren fünf Kindern stammen aus Tschetschenien und sollten nach Polen abgeschoben werden. Das konnte eine Gruppe von Aktivisten zunächst mit einer friedlichen Blockade verhindern, ehe sich die Kirche aus humanitären Gründen der Flüchtlinge annahm. Es geht ihnen gut, ist zu hören. Offiziell schweigt die Kirche. „Kein Kommentar“, mehr sagt Superintendentin Christiane Kellner nicht.
Rechtlicher Status der Kinder ungeklärt
Die tschetschenische Familie ist aus der Öffentlichkeit verschwunden. Drei Kinder im Alter von 10, 13 und 14 Jahren, die auch als Ausländer der Schulpflicht unterliegen, trauen sich nicht aus dem Haus. „Aufgrund des ungeklärten Aufenthaltsstatus haben sie Angst, dass sie von Behörden aufgegriffen werden könnten, wenn sie zur Schule gehen“, sagte die SPD-Landtagsabgeordnete Verena Späthe. Sie hat deshalb auf der jüngsten Landtagssitzung eine Kleine Anfrage an das Innenministerium gestellt. „Ich wollte wissen, welchen rechtlichen Status Kinder haben, während sie im Kirchenasyl sind“, erklärte die Politikerin.
Die Lösung:
Die Antwort von Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) dürfte für Familie Didichev eine Erleichterung sein. Zwar sei auch eine kirchliche Inobhutnahme ein unerlaubter Aufenthalt von ausreisepflichtigen Ausländern. „Ungeachtet dieser Rechtslage wird aus Respekt und Rücksicht auf den besonderen Charakter des kirchlichen Raums aber davon abgesehen, aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Willen der Kirche zu vollziehen“, so der Minister. Und Kinder aus diesen Familien könnten auch weiterhin den Unterricht besuchen. Als Schüler seien sie zudem so abgesichert wie alle anderen Schüler auch. Der Landkreis äußert sich gestern ähnlich.
„Es ist keine gängige Praxis, Kinder von abzuschiebenden Familien vor der Schule abzufangen.“ Ein schwebendes Asylverfahren dürfe nicht zu Lasten der schulischen Entwicklung von Kindern gehen, hieß es.
Merke: Geltendes Recht wird nicht angewandt und Recht gebeugt.
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AW: Kirchenasyl
Geltendes Recht wird nicht angewandt und Recht gebeugt.Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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31.05.2015, 11:54 #3
AW: Kirchenasyl
Was mich an der ganzen Sache interessiert ist das finanzielle--also wer kommt für Verpflegung,Gesundheit etc. auf und bekommen die als Bonus auch noch das Kindergeld bezahlt???
„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“
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31.05.2015, 15:31 #4
AW: Kirchenasyl
Es gibt kein Kirchenasyl mehr, die Kirche steht nicht über dem Recht, auch wenn sich die Pastoren das so wünschen. Wen schützen diese Dummköpfe eigentlich? Eine Familie aus Tschetschenien, Muslime natürlich, die diese Kirche am liebsten niederbrennen würden und die sich hier unrechtmäßig aufhalten.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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31.05.2015, 15:53 #5
AW: Kirchenasyl
Was mich brennend interessieren würde was passiert wenn die Moscheen ein Moscheenasyl an höchstkriminellen und zur Abschiebung verurteilter Moslems gewähren---großes Kino !!! Ich tippe mal das die Verbrecher hier bleiben dürfen und das Urteil zur Abschiebung revidiert wird 100%tig
„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“
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31.05.2015, 16:18 #6
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31.05.2015, 16:23 #7
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31.05.2015, 16:25 #8selten da
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AW: Kirchenasyl
Wie die Kirche ganz offen Recht bricht:
Die evangelische Kirche in Eichenau gewährt einem syrischen Flüchtling Asyl. Der 26 Jahre alte Mann ist aus Idlib im Nordwesten von Syrien geflohen. Durch das Kirchenasyl soll erreicht werden, dass der Mann in zwei Monaten einen Asylantrag in Deutschland stellen kann. Nach der Übereinkunft der EU-Staaten ist ihm dies eigentlich nicht möglich, denn er ist über Italien in die EU gelangt. Das bedeutet, dass er seinen Antrag in Italien stellen müsste. Das wolle man ihm ersparen, sagt Pfarrer Christoph Böhlau von der Eichenauer Friedenskirche. Denn nach Italien könne er seine Frau nicht nachholen, die sich noch in Syrien aufhält und dort den Angriffen des syrischen Militärs ausgesetzt ist.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/...dach-1.2518910
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13.06.2015, 08:37 #10VIP
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- 27.01.2014
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- 6.582
AW: Kirchenasyl
Also, was ist die Moral von der Geschicht'? An alle Abgelehnten: "Stürmt die Tore aller Kirchen und verlangt Kirchenasyl!" Dann dürft ihr alle hierbleiben, denn unsere dumme Regierung ist dann erleichtert, kann sie doch die Schuld auf die Kirche schieben und ihre Nichterfüllung des geltenden Rechts dementsprechend begründen! Ist Deutschland nicht ein tolles Land!?
Ihr Kinderlein kommet!"...und dann gewinnst Du!"
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