In dem Verfahren hatte ein entlassener Fahrer eines Patiententransportunternehmens gegen seine Entlassung geklagt. Ausgangspunkt der Kündigung war ein Streit des Mannes mit dem Betriebsratsvorsitzenden des Unternehmens. Nach dem Streit soll der Fahrer seinen Arm zum Hitlergruß gehoben und seinen Kontrahenten als "Nazi" bezeichnet haben. Das Unternehmen kündigte ihm daraufhin mit sofortiger Wirkung.

Das Gericht wies den Einwand des Entlassenen zurück, wegen seiner türkischen Abstammung könne er kein deutsch-nationalsozialistisches Gedankengut aufweisen.
DF

dabei handelt es sich m.E. um eine positive Entwicklung, welche den Missbrauch der deutschen Geschichte durch Einwanderer beenden könnte. Nun fehlen noch vergleichbare Urteile gegen die Linksfaschisten, deren Instrumentalisierung deutscher Geschichte Legende ist.